Revo­lution in Deutschland: Was wäre wenn? – „Die Angst der Regierung vor dem (bewaff­neten) Volk!“

Frank­reich ver­sinkt im Chaos. Manch einer spricht bereits von einem Bür­ger­krieg! Doch was wäre, wenn es auch in Deutschland einen Auf­stand geben würde?
In meinem Wirt­schafts­thriller „2018 – Deutschland nach dem Crash“, dessen 1. Auflage bereits 2013 erschienen ist, bin ich erstmals über­haupt auf ver­schiedene Sze­narien hin­sichtlich des Zusam­men­bruchs der poli­ti­schen Ordnung in Deutschland und Europa eingegangen.
Kurzum: Ein Was-wäre-wenn-Szenario!
Lesen Sie erstmals über Ängste der Regierung, Hoffnung von Bürgern und wie gna­denlos der Staat zurück­schlagen wird!
Der fran­zö­sische His­to­riker Jules Michelet (1798 – 1874) sagte einmal:
»Ich allein sprach, wenn kein anderer den Mund auf­machte mit Aus­nahme der sehr ver­wir­renden Zei­tungen. (…) Ein ganzes Volk erwachte mit einem Male aus dem Nichts zum Sein, bis dahin stumm, fand es plötzlich eine Stimme«.[1]
2018 spielen rechts- und links­extre­mis­tische Orga­ni­sa­tionen und Par­teien mit den Ängsten und Frus­tra­tionen der Men­schen, heu­cheln Ver­ständnis und ver­sprechen Bes­serung. Vor allem aus den stetig wach­senden Reihen der »Sozi­al­ab­steiger«, die inzwi­schen aus allen Gesell­schafts­schichten stammen, erhalten sie immer mehr Zustimmung und Zulauf.
Die Rechten fördern durch Popu­lismus und Aktionen das Klima der Aus­län­der­feind­lichkeit. Fremde werden als »unge­wollte Mit­esser« der Gesell­schaft bezeichnet. 
Die Linken hin­gegen brand­marken die Reichen, die Ober­schicht, die sie noch mas­siver besteuern lassen wollen.
So ent­steht ein gefähr­liches Klima der inneren Unruhe im Land. Die Rufe nach einem poli­ti­schen Umsturz werden immer lauter.[2]
Die Ent­waffnung der Privatbürger
Diese Rufe ver­nehmen auch die zunehmend besorgter wer­denden Poli­tiker und Sicher­heits­be­hörden im Land. Die Kanz­lerin spricht davon, dass es völlig unver­ant­wortlich sei, Panik und Ängste zu schüren und etwas vor­her­zu­sagen, was nicht der Rea­lität ent­spräche. Doch sie selbst weiß, dass dies nur vor­ge­schobene Worte sind.
Die Angst vor dro­henden Bevöl­ke­rungs­un­ruhen ist fast greifbar: in den Minis­terien, im Bun­destag und im Bundesrat. 
Vor allem machen den Poli­tikern die 10 Mil­lionen legalen, regis­trierten Waffen und die rund 20 bis 30 Mil­lionen ille­galen, unre­gis­trierten Waffen große Sorgen, die sich in Pri­vat­besitz befinden. 
Die Polizei führt ver­stärkt Razzien durch, um »wilde« Waf­fen­lager aus­findig zu machen und den ille­galen Waf­fen­handel auszutrocknen.
2018: BRD-Journal–Statement des Bun­des­vor­sit­zenden der Deut­schen Poli­zei­ge­werk­schaft:[3]
»In Zeiten bevor­ste­hender sozialer und innerer Unruhen bedeutet es eine große Gefahr für den Staat, wenn die Zivil­be­völ­kerung zehnmal mehr Waffen besitzt als Polizei und Bun­deswehr zusammen. Deshalb muss die Politik alles dafür tun, um Waffen in Pri­vat­besitz mög­lichst kom­plett zu enteignen.«
Um das Volk mög­lichst schnell zu ent­waffnen, ändert die Bun­des­re­gierung das bestehende Waf­fen­gesetz:
Ab sofort wird der private Waf­fen­besitz ver­boten. Dies gilt auch für die rund 2 Mil­lionen Sport­schützen und etwa 350.000 Jäger. Alle Waf­fen­be­sitzer müssen nun ihre Gewehre, Pis­tolen und Revolver bei einer regio­nalen Zen­tral­stelle abgeben, zumeist den jewei­ligen Landratsämtern.
Wird dem nicht nach­ge­kommen, drohen dras­tische Geld­bußen und Gefäng­nis­strafen. Kon­trol­leure schwärmen aus, um unan­ge­meldet und ver­dachts­un­ab­hängig Haus­halte zu über­prüfen. Wer sich diesen Waf­fen­kon­trollen ver­weigert, muss mit behörd­lichen Sank­tionen rechnen.
Der grund­ge­setz­liche garan­tierte Schutz der Unver­letz­lichkeit der Wohnung spielt in diesem Aus­nah­me­zu­stand keine Rolle mehr.
»Hinter dem erlas­senen Waf­fen­be­sitz­verbot steckt wohl kaum die hehre Absicht der Politik, die eigene Bevöl­kerung vor sich selbst zu schützen, sondern eher die Regierung vor der Bevölkerung.«
Übrigens:
Das seit ver­schie­denen Amok­läufen wieder kon­trovers dis­ku­tierte liberale Waf­fen­recht in den USA geht auf den Zweiten Ver­fas­sungs­zusatz, die so genannte Bill of Rights, von 1791 zurück.
Die Bewaffnung der Bevöl­kerung sollte vor allem eines garan­tieren: Dass sich die Bürger not­falls auch gewaltsam gegen ihre Regierung zur Wehr setzen können, wenn diese sich nicht mehr an die demo­kra­tische Ver­fassung gebunden fühlt. 
Damit wird das US-Waf­fen­recht zu einer wich­tigen ver­fas­sungs­rechtlich abge­si­cherten Trag­säule der Demo­kratie, einem fest­ge­schrie­benes Frei­heits­recht, einem Grund­recht. Zu einer – im wahrsten Sinne des Wortes – »Waffe« gegen eine unde­mo­kra­tische Regierung. 
Der Besitz von Waffen wird auch medial ver­teufelt und nicht etwa, wie in den USA, als hohes Rechtsgut angesehen.
Für die Ame­ri­kaner ist die »Waffe im eigenen Haus ihr letzter, hand­fester Beweis für ihre Freiheit. Die Con­sti­tution von 1791 ist ihre Ver­fassung, und Amerika ist ihr Land« (Financial Times Deutschland v. 08.08.12).
Eine Freiheit, ein Grund­recht in diesem Sinne, dass es für die deut­schen Bürger noch nie gegeben hat und nun schon gar nicht mehr je geben wird.
FORT­SETZUNG FOLGT!
 


Dieser Beitrag von Guido Grandt erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de