Flücht­lings­bürgen müssen nicht zahlen – dafür ist ja der Steu­er­zahler da

Die­je­nigen, die zur Party ein­ge­laden haben, müssen die Sause nun doch nicht bezahlen. “Flüch­tin­gs­helfer”, die für ihre Gäste in Höhe von 21 Mil­lionen Euro gebürgt haben, lassen sich den Spaß über Steu­er­gelder bezahlen. Bund und Länder wollen die Kosten jeweils zur Hälfte übernehmen.
Flücht­lings­helfer haben Syrer ein­ge­laden, nach Deutschland zu kommen und für diese gebürgt. Ins­gesamt belaufen sich die Erstat­tungs­for­de­rungen laut Bun­des­re­gierung auf 21 Mil­lionen Euro, für die nun nicht die ein­la­de­freu­digen Flücht­lings­jubler, sondern wieder einmal der Steu­er­zahler zur Kasse gebeten wird.
Wie Medien berichten, haben Bund und Länder eine “Lösung” gefunden. Diese erschöpft sich darin, dass mit Steu­ergeld die For­de­rungen der Arbeits­agentur an betref­fende gut­mensch­liche Flücht­lings­bürgen beglichen werden sollen.
Stefan Liebich, außen­po­li­ti­scher Sprecher der Links­partei, for­derte Bund und Länder auf, ihre Ver­hand­lungen schnell zu einem Ergebnis zu bringen. “Men­schen haben in gutem Glauben anderen Men­schen geholfen. Wir dürfen sie nicht finan­ziell über­fordern”, so der Sozialist gegenüber dem ARD-Morgenmagazin.
Die­je­nigen, die bun­desweit rund 20.000 Immi­granten per Ver­sprechen, für deren Kosten auf­zu­kommen, nach Deutschland ein­luden, können sich nun ent­spannt zurück­lehnen — den ver­ur­sachten Schaden zahlen andere für sie. Viele dieser “gut­mei­nenden” Ein­lader machten geltend, sie seien davon aus­ge­gangen, dass die Bürg­schaft endet, sobald der Asyl­su­chende eine Auf­ent­halts­er­laubnis erhält (jou­watch berichtete).
2017 bestä­tigte das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt, dass die Bürgen lang­fristig zahlen müssten. Juris­tisch umstritten war bislang, ob die Aus­län­der­be­hörden damals über­haupt aus­rei­chend prüften, ob die Paten finanz­stark genug waren oder ob diese beim Unter­schreiben der Bürg­schaften nur ihrem Gut­men­schentum nach­ge­geben hatten.


 

Quelle: Jou­watch