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Hexenjagd & Aufruf zur Gewalt an Frank­furter Uni: Mut­maßlich rechts­extreme Stu­dentin per Steck­brief öffentlich angeprangert

Die zivi­li­sierte Gesell­schaft scheint ein Aus­lauf­modell zu sein. An der Frank­furter Goethe-Uni­ver­sität haben am ver­gan­genen Dienstag Mit­glieder der Antifa Steck­briefe einer Stu­dentin ver­teilt, der per­sön­liche Daten wie Geburtsort, Adresse, Foto, Angaben über ihr Pri­vat­leben und einen Aufruf zu Gewalt ent­hielt. Auf dem Flyer for­derte die Antifa direkt auf, auch Gewalt gegen die junge Frau anzu­wenden: „Nutzt die Chancen, wenn ihr sie trefft und zeigt ihr, was ihr von rechts­extremen Akteu­rInnen haltet!“
Zwar poli­tisch korrekt mit großem Binnen-“I“, aber höchst­wahr­scheinlich strafbar. Während die Per­sön­lich­keits­rechte der Stu­dentin massiv ver­letzt wurden und unmiss­ver­ständlich zur Hetzjagd auf sie auf­ge­rufen wurde, kamen die Anti­fanten selbst­ver­ständlich ver­mummt, um ihre Per­sön­lichkeit zu schützen.
Auf der Antifa-Web­seite Indy­media erschien am Diens­tag­abend ein Beken­ner­schreiben zu dieser Aktion unter der Parole „Kein Platz für Ras­sis­tInnen, nicht an der Uni und auch sonst nir­gends“. Nach eigenen Angaben der Antifa sollen es Hun­derte Flyer gewesen sein und zusätz­liche Poster, die in den Uni­ver­si­täts­ge­bäuden auf­ge­hängt worden sind. Überdies lasen die Ver­mummten ein Flug­blatt vor, das im Ein­zelnen die angeblich rechts­ra­di­kalen Akti­vi­täten der jungen Frau in der rechts­ra­di­kalen Szene auf­zählte. Dem Beitrag auf Indy­media ist zu ent­nehmen, dass die betref­fende Stu­dentin dabei in dem Vor­le­sungssaal anwesend war.
Die junge Frau soll angeblich den „Iden­ti­tären“ nahe­stehen und an Kon­zerten und Demons­tra­tionen von Rechts­extremen teil­ge­nommen haben. Der Straf­tat­be­stand des „Nahe­stehens“, des Teil­nehmens an Demons­tra­tionen und Besu­chens von Kon­zerten ist bisher aller­dings (noch) nicht gegeben. Die Straf­tat­be­stände des Haus­frie­dens­bruches (§ 123 StGB), der Anstiftung zur Kör­per­ver­letzung (§26 zu §223 StGB) und der Volks­ver­hetzung (§ 130 StGB), die mit diesem Antifa-Steck­brief mut­maßlich gegeben sind, hin­gegen schon. Zivil­rechtlich steht eine massive Ver­letzung der Per­sön­lich­keits­rechte im Raum.
Obwohl die Fach­schaft Psy­cho­logie der Frank­furter Uni­ver­sität selbst poli­tisch deutlich links steht, übte sie doch berech­tigte Kritik an dieser Vor­ge­hens­weise. Nicht ohne natürlich ihre dezi­diert linke Position klar zu machen: „Wir als Fach­schaft posi­tio­nieren uns für einen Wider­stand gegen rechts­ra­dikale Grup­pie­rungen und Bewe­gungen, aller­dings nicht auf dem Weg der Gewalt, auf den der Aufruf am Ende des Flug­blatts implizit anspielt.“ Die öffentlich gemachten, per­sön­lichen Daten, ins­be­sondere die Wohn­adresse der betrof­fenen Stu­dentin, mache die Absicht klar, dass Gewalt ange­wendet werden solle.
Die Fach­schaft „räumte ein“, schon länger davon gewusst zu haben, dass die besagte Stu­dentin einen rechts­extremen Hin­ter­grund habe. Daher habe man eine fach­schafts­über­grei­fende Gruppe ins Leben gerufen, um auf rechts­ra­dikale Ten­denzen bei den Stu­die­renden reagieren zu können. Der Name der Stu­dentin sei aber nie nach außen gegeben worden. Man stimme aber „insofern überein, dass etwas unter­nommen werden muss. Die dras­ti­schen Mittel, die von ihnen (der Antifa) ein­ge­setzt worden sind, finden wir jedoch inak­zep­tabel. (…) Die poli­tische Aus­ein­an­der­setzung muss demo­kra­tisch und aka­de­mi­schen Spiel­regeln ent­spre­chend offen dis­kursiv erfolgen“.
Auch das Prä­sidium der Frank­furter Uni hat sich mit einer Stel­lung­nahme zu dem Fall geäußert. „Ras­sismus, Anti­se­mi­tismus, Sexismus, Aus­grenzung und andere Formen der Dis­kri­mi­nierung haben keinen Platz an unserer Uni­ver­sität“. Die Ver­letzung von Per­sön­lich­keits­rechten und der Aufruf zu Aus­grenzung und Gewalt dürfe aber „kein Mittel der, wenn auch berech­tigten, poli­ti­schen Aus­ein­an­der­setzung sein“.
Das Ein­dringen in den Hörsaal, die Ver­lesung der „Untaten“ der Stu­dentin und die rechts­widrige Ver­teilung des Steck­briefes in den Räumen der Uni­ver­sität werde nun juris­tisch geprüft, ließ die Uni­ver­sität wissen.
Am Mittwoch dieser Woche soll es um 13 Uhr an der Uni ein offenes Forum geben, wo Stu­denten und Mit­ar­beiter sich über „Mittel und Wege einer dis­kur­siven Aus­ein­an­der­setzung mit rechts­po­pu­lis­ti­schen und rechts­extremen Posi­tionen an der Uni­ver­sität“ aus­tau­schen können.
Ob auch irgendwann einmal über Mittel und Wege des Umgangs mit gewalt­tä­tigen Ver­mummten, die Hetzjagd auf Anders­den­kende machen nach­ge­dacht werden soll, ist unklar.