Poli­tisch kor­rektes Schweigen — rund um (Süd-)Tirol

Nicht alles Übel kommt aus den USA, aber viele gesell­schaft­liche Erschei­nungen schwapp(t)en von dort zu uns West- und Mit­tel­eu­ro­päern herüber. „Poli­tical Cor­rectness“ („poli­tische Kor­rektheit“; des Wei­teren abge­kürzt „PC“) bestimmt seit geraumer Zeit Politik sowie Medien und schränkt – von der Bevöl­kerung kaum  wahr­ge­nommen oder bequem­lich­keits­halber aus­ge­blendet respektive  igno­riert – unser Dasein, vor allem unser Denken und Fühlen ein. PC formt mehr und mehr den öffent­lichen Diskurs, bemächtigt sich For­schung und Lehre an Hoch­schulen sowie des Unter­richts in  päd­ago­gi­schen Ein­rich­tungen und wirkt sich selbst auf  pri­vates Ver­halten aus.
Unsere Wahr­nehmung wird zuse­hends bestimmt von strom­li­ni­en­förmig aus­ge­rich­teten Haupt­strom-Medien, deren Wirk­macht umso größer ist, je besser es ihnen gelingt, Rezi­pi­enten (Zuschauer, Zuhörer, Leser) nicht nur Infor­mation zu über­mittelt, sondern ihnen auch sofort zu zeigen, was/wie diese darüber zu denken haben. Damit ist jed­weder Mei­nungs­plu­ra­lismus ad absurdum geführt, und die sys­tem­im­ma­nente Gleich­för­migkeit trägt à la longue Züge des Tota­li­tären. Ver­treter uner­wünschter Mei­nungen mundtot zu machen, ist mit das Schlimmste, was in einem demo­kra­ti­schen Gemein­wesen geschehen kann, zu dem Mei­nungs- und Pres­se­freiheit de jure gehören, de facto indes durch PC, wenn nicht bereits aus­ge­hebelt, so doch zumindest ein­ge­schränkt sind.
Ignoranz und/oder Verschweigen
Zu den zer­stö­re­ri­schen Wir­kungen poli­ti­scher Kor­rektheit zählt das Igno­rieren respektive gänz­liche Ver­schweigen von Sach­ver­halten, Ereig­nissen und (nicht nur neuen) For­schungs­er­geb­nissen. Dies ins­be­sondere dann, wenn die akri­bische Aus­wertung und sorg­fältige Analyse von ans Licht geholten Fakten, die bisher im Dunkel ver­blieben waren, oder die Neu­be­leuchtung von Fakten „Erkennt­nisse“ grund­legend zu erschüttern ver­mögen, auf denen bis dato für sakro­sankt erachtete, his­to­rio­gra­phisch und/oder poli­tisch fest­ge­schriebene sowie mas­sen­medial ver­breitete „Wahr­heiten“ und/oder Mei­nungen respektive „Über­zeu­gungen“ beruh(t)en. Dies lässt sich bei der Betrachtung jün­gerer Vor­gänge, in deren Mit­tel­punkt Geschichte, Politik, Wis­sen­schaft und Publi­zistik stehen, an einem beson­deren Bei­spiel auf geradezu bedrü­ckende Weise aufzeigen.
All­jährlich gedenkt man am 8. Dezember im süd­lichen Lan­desteil Tirols, nämlich in St. Pauls (Gemeinde Eppan), der Frei­heits­kämpfer der 1950er- und 1960er-Jahre. Eigent­licher Anlass ist der Tod des an den Folgen von ita­lie­ni­scher Folter und Haft am 7. Dezember 1964 ver­stor­benen Gründers des Befrei­ungsau­schusses Süd­tirol (BAS), Sepp Kersch­baumer. Gedacht wird zudem seiner Mit­streiter Kurt Welser, Jörg Klotz, Toni Gostner, Franz Höfler und Luis Amplatz, die wie er für die Freiheit ihrer Heimat ihr Leben ließen.
Die Genannten konnten sich sei­nerzeit guten Gewissens auf eine fun­da­mentale Sentenz berufen und davon leiten lassen, welche kon­di­tio­niert die strikte Auf­for­derung zur Tat ver­langt: „Wenn Unrecht Recht wird, wird Wider­stand Pflicht!“ Dieser wuchtige Satz ent­stammt der Enzy­klika „Sapi­entiae Chris­tianae“ („Christ­liche Weis­heiten“) von Leo XIII. und ist die Kurzform der darin ent­hal­tenen län­geren päpst­lichen Aussage vom 10. Januar 1890 darüber, dass Gesetze eines Staates im Wider­spruch zum (gött­lichen und welt­lichen) Recht stehen können. In der­selben Tra­dition — und vor dem Hin­ter­grund der deut­schen, der öster­rei­chi­schen und damit auch der Tiroler Geschichte — wird just auch der 1946 for­mu­lierte Lehrsatz des Gustav Rad­bruch schlagend: „Wo das gesatzte Recht dazu benutzt wird, men­schen­ver­ach­tendes Unrecht aus­zuüben, wird der Wider­stand für Jedermann zur Pflicht!“ Und Franz Klüber, einst Pro­fessor für katho­lische Sozi­al­lehre in Regensburg, hatte in seiner auf­schluss­reichen, nach wie vor emp­feh­lens­werten, 1963 erschie­nenen Schrift „Moral­theo­lo­gische und recht­liche Beur­teilung aktiven Wider­standes im Kampf um Süd­tirol“ aus­drücklich fest­ge­halten, dass gegen eine als Unrechts­system emp­fundene Ordnung oder Herr­schaft Wider­stand zu leisten nicht nur theo­lo­gisch, sondern just auch juris­tisch begründet sei.
Wer wollte bestreiten, dass Italien gegenüber Südtirol(ern) nicht nur während der Herr­schaft von Mus­so­linis Schwarz­hemden Unrecht für Recht setzte, sondern auch nach Ende des Zweiten Welt­kriegs faschis­ti­sches (Un-)Recht im „demo­kra­ti­schen Gewande“ des nunmehr repu­bli­ka­ni­schen Staates bei­be­hielt, nämlich den bis in unsere Tage par­tiell als Teil seines Straf­rechts gel­tenden Codice Rocco? Damals wurde die darin ent­haltene Bestimmung „Ver­brechen gegen die Einheit des Staates“ gegenüber den Süd­ti­roler Frei­heits­kämpfern ange­wendet, heute bietet ihn die Staats­an­walt­schaft bis­weilen auf, wenn Austro-Patrioten an Eisack und Etsch Plakate mit der Auf­schrift „Süd­tirol ist nicht Italien“ mit sich führen oder Ange­hörige der Łiga Vèneta zwi­schen Gar­dasee und dem Golf von Venedig für die Eigen­stän­digkeit Vene­tiens respektive dessen Los­lösung von Italien demons­trieren. Allen­falls wenn die römische Staats­macht ein­greift sowie „Rädels­führer“ fest­setzt und ihnen den Prozess macht, wird in den her­kömm­lichen Medien darüber berichtet und — wenn über­haupt dann poli­tisch korrekt – wider „den Ungeist des Sepa­ra­tismus“ kom­men­tiert. Ansonsten herrscht Schweigen.
Ste­reo­typie und sakro­sankte Zuschreibung
In Anbe­tracht der römi­schen Politik gegenüber den Tirolern deut­scher und ladi­ni­scher Zunge zwi­schen Brenner und Salurner Klause sowohl in der Zwi­schen­kriegszeit, als auch  ins­be­sondere zwi­schen 1945 und dem leidvoll erkämpften und ver­han­delten Autonomie(paket) 1969/1972  müssen die Aktionen der Süd­ti­roler Frei­heits­kämpfer als sittlich, mora­lisch und juris­tisch gerecht­fer­tigte Wider­stands­hand­lungen gewertet werden. Hierbei ist Wert zu legen auf die Fest­stellung „aller Frei­heits­kämpfer“. Poli­tisch, publi­zis­tisch und his­to­rio­gra­phisch wurden und werden nämlich Anlage und Wirkung ihrer Hand­lungen und Taten in Zweifel gezogen. Bis heute gilt in Politik wie Publi­zistik und nicht zuletzt in den Wis­sen­schafts­dis­zi­plinen Zeit­ge­schichte und Poli­to­logie die/das von Italien pro­pa­gan­dis­tisch wider die BAS-Kämpfer gerichtete und ver­breitete Stigmatisierung/Urteil als „Atten­täter“ und „Ter­ro­risten“; und nicht nur die öster­rei­chische, sondern weithin auch die deutsche und euro­päische ver­öf­fent­lichte Meinung folgt(e), von Haupt­strom-Politik, Haupt­strom-Medien sowie Haupt­strom-Wis­sen­schaft und Haupt­strom-Lehre poli­tisch korrekt instruiert, dieser ste­reo­typen, ja sakro­sankten Zuschreibung.
Zudem haben Wis­sen­schaft, Politik und Medien den Süd­ti­roler Frei­heits­kampf einer nütz­lichen Segre­gation unter­zogen, haben Akteure und Akti­vi­täten säu­berlich nach Zweck­dien­lichkeit für die poli­tische, wis­sen­schaft­liche und publi­zis­tische Betrachtung unterteilt:

  • In eine erste Phase, die man zunächst aus der Sicht abso­luter Gewalt­lo­sigkeit zwar als mora­lisch ver­werflich dekla­rierte, später aber nolens volens als poli­tisch hilf­reich ansah, da sie ja doch aner­kann­ter­maßen den Weg zum Auto­no­mie­paket mit­be­reitet habe. (Dennoch erklärte einer der maß­geb­lichen mit der Süd­tirol-Frage befassten Zeit­his­to­riker, der ob seiner Akten-Edi­tionen und Mono­gra­phien für ein großes Bozner Ver­lagshaus ebenso wie für die maß­geblich von der SVP seit 1948 gestellte Lan­des­re­gierung quasi wie die alleinige Auto­rität der Geschichts­schreibung und ‑deutung gilt, auch diese Phase für kontraproduktiv. )
  • Und in eine zweite Phase, in der die Akti­visten angeblich ohne Rück­sicht auf Ver­luste gehandelt und dem­zu­folge nicht mehr, wie in Phase eins, Gewalt nur gegen Sachen, sondern auch gegen Men­schen verübt hätten. Und dass dabei ideo­lo­gisch bor­nierte Rechts­extre­misten, ja Nazi-Adepten für die Gewalt­taten Ver­ant­wortung trügen. Diese Phase wird – ent­gegen den Aus­sagen aus der Erleb­nis­ge­ne­ration und wider neuere Erkenntnisse/Forschungsergebnisse von Wis­sen­schaft, Publi­zistik und Politik für gänzlich ver­werflich und unent­schuldbar erklärt, und Betei­ligte werden als nie­der­trächtige Parias stigmatisiert.

Förm­liche Reha­bi­li­tation – Öster­reichs Verpflichtung
Dem steht ent­gegen, was der (Militär-)Historiker Hubert Speckner mittels Aus­wertung bisher von nie­mandem ein­ge­se­hener Akten des Öster­rei­chi­schen Staats­ar­chivs in jah­re­langer For­schung nach­ge­wiesen hat, nämlich:

  • Dass das angeb­liche Attentat auf der Por­ze­scharte am 25. Juni 1967 nicht stattfand.
  • Dass es zumindest nicht so stattfand, wie es ita­lie­ni­scher­seits dar­ge­stellt, von der öster­rei­chi­schen Politik lei­se­tre­te­risch über­nommen und bis zur Stunde von wis­sen­schaft­licher und publi­zis­ti­scher Seite – nicht zuletzt auch in Süd­tirol – als Faktum ange­sehen wurde und, als gäbe es Speckners Publi­kation „Zwi­schen Porze und Roß­kar­spitz…“, Wien (Verlag Gra&Wis) 2013, über­haupt nicht, in allen wei­teren Ver­wen­dungs­zu­sam­men­hängen unhin­ter­fragt pro­lon­giert wird.

Niemand in Bozen, Inns­bruck und Wien rührte bisher einen Finger zur Reha­bi­li­tierung der zu Unrecht der Tat bezich­tigten und in Italien unter wid­rigsten, von deut­schen und öster­rei­chi­schen Höchst­ge­richten für men­schen- und ver­fah­rens­rechts­widrig erklärten Umständen zu hohen Haft­strafen ver­ur­teilten Frei­heits­kämpfer Univ.-Prof. Dr. med. Erhard Hartung und Egon Kufner (sowie den 2015 ver­stor­benen Peter Kie­nes­berger). Diese Urteile, die man auf­grund der Erkennt­nisse Speckners Schand­ur­teile nennen muss, gehörten zwingend auf­ge­hoben. Und es wäre die Pflicht Öster­reichs, gegenüber Italien auf juris­ti­schem wie poli­tisch-diplo­ma­ti­schem Wege just dafür zu sorgen. Die Republik Öster­reich und die Medien, zumindest die öffentlich-recht­lichen sowie alle gedruckten Organe, die für sich den Anspruch der Serio­sität erheben, ihn dies­be­züglich aber nicht ein­lösen, hätten zudem darauf hin­zu­wirken, dass die Genannten  fortan nicht  länger „Atten­täter“, „Ter­ro­risten“ und „Mörder“ genannt werden dürften.
In einer wei­teren umfäng­lichen Studie „Von der ‚Feu­er­nacht‘ zur ‚Por­ze­scharte‘. Das ‚Süd­ti­rol­problem‘ der 1960er-Jahre in den öster­rei­chi­schen sicher­heits­dienst­lichen Akten, Wien (Verlag Gra&Wis) 2016  hat Speckner anhand von auf­be­rei­teten 48 „akten­kundig gewor­denen Vor­fällen“ aus der Zeit, in denen Süd­ti­roler Frei­heits­kämpfer in Wort und Tat aktiv gewesen sind, akri­bisch nach­ge­wiesen, dass  seine aus den Inhalten der jewei­ligen öster­rei­chi­schen Doku­mente gewon­nenen Erkennt­nisse essen­tiell von den offi­zi­ellen ita­lie­ni­schen Dar­stel­lungen abweichen. Auch hier gilt als Befund: Ignoranz und poli­tische Kor­rektheit ver­hindern, dass „der Wahrheit eine Gasse“ geschlagen, dass ihr ans Licht der breiten Öffent­lichkeit ver­holfen wird.
 
Geschichts­re­vi­sio­nis­tische Schlüsse
Über die luziden Befunde und schieren Erkennt­nisse im Ein­zelnen hinaus lassen sich aus alldem einige geschichts­re­vi­sio­nis­tische Schlüsse ziehen. So fanden Aktionen des BAS ungefähr zeit­gleich eine gewisse Par­al­le­lität durch Anschläge ita­lie­ni­scher Neo­fa­schisten. Umgehend instru­men­ta­li­sierte Italien vor allem die von Speckner ana­ly­sierten Vor­fälle, ins­be­sondere jene mit bis heute nicht ein­wandfrei geklärten Hin­ter­gründen und nutzte sie poli­tisch, medial und pro­pa­gan­dis­tisch gegen Österreich.
Italien hatte nach dem Zweiten Welt­krieg alles ver­sucht, um alle Süd­ti­roler – wegen der zwi­schen Hitler und Mus­solini 1939 ver­ein­barten „Option“, wor­aufhin bis 1941 ungefähr 90.000 Süd­ti­roler „ins Reich“ umge­siedelt wurden — als Nazis zu stempeln. Und seit Ende der 1950er-Jahre stellte Italien alle BAS-Akti­visten in die recht(sextrem)e Ecke sowie poli­tisch wie publi­zis­tisch unter Gene­ral­ver­dacht des Neo­na­zismus. Was in poli­ti­schen Milieus Öster­reichs und Deutsch­lands von ganz links bis zur Mitte verfing und bis heute anhält, und womit den Akti­visten bis zur Stunde Unrecht geschieht.
Die Süd­ti­roler Frei­heits­kämpfer hatten aus schierer Ver­zweiflung ob der kolo­nia­lis­ti­schen Unter­wer­fungs­geste des „demo­kra­ti­schen“ Nach­kriegs­ita­liens gehandelt. Und, besonders wichtig, weil es den gewohnt poli­tisch-zweck­mä­ßigen wie publi­zis­ti­schen „Fakten“ ent­ge­gen­steht: Der BAS-Grundsatz, wonach „bei Anschlägen keine Men­schen zu Schaden kommen dürfen“, wurde trotz Eska­lation der Gewalt zwi­schen 1961 („Feu­er­nacht“) und 1969 (mehr­heit­liche Annahme des Südtirol-„Pakets“ durch die Süd­ti­roler Volks­partei) respektive 1972 (Zweites Auto­nomie-Statut) wei­test­gehend eingehalten.
Der Tod nahezu aller während dieser Jahre gewaltsam ums Leben gekom­menen Per­sonen ist nicht dem BAS als solchem anzu­lasten, wie dies fälsch­li­cher­weise von der ita­lie­ni­schen Justiz und den Main­stream-Medien Ita­liens, Öster­reichs und Deutsch­lands wahr­heits­widrig fest­ge­stellt sowie ver­breitet wurde und auch heute noch behauptet wird. Statt­dessen handelt es sich mit an Sicherheit gren­zender Wahr­schein­lichkeit um Unfälle – so im Falle des Todes von Bruno Bolo­gnesi in der Pfit­scher-Joch-Hütte am 23. Juni 1966 sowie von Herbert Volgger, Martino Cossu und Franco Petrucci am 9. Sep­tember 1966 auf der Steinalm-Hütte –, bzw. um eine fixe Geheim­dienst­aktion – so im Falle des Todes von Olivo Dordi, Fran­cesco Gentile, Mario Di Lecce und Armando Piva auf der Por­ze­scharte am 25./26. Juni 1967 sowie zudem im Falle des Todes von Filippo Foti und Edoardo Martini im „Alpen­ex­press“ zu Trient am 30. Sep­tember 1967. Bezüglich der Todes­fälle Vittorio Tiralongo (3. Sep­tember 1964), Palmero Ariu und Luigi De Gennaro (26. August 1965) und  schließlich auch des Sal­vatore Gabitta und des Gui­seppe D’Ignoti (24. August 1966) waren die all­fäl­ligen Straf­ver­fahren ohne Ankla­ge­er­hebung zufolge nicht aus­rei­chender Erkennt­nisse ohnedies ein­ge­stellt worden.
Für einige im Zusam­menhang mit der Süd­tirol-Frage zwi­schen 1961 und 1963 in Öster­reich geplante und/oder aus­ge­führte Anschläge ist dem BAS ursprünglich fälsch­li­cher­weise die Täter­schaft zuge­schrieben worden. Es waren dies die Deto­nation einer am Denkmal der Republik in Wien ange­brachten Spreng­ladung (30. April 1961), die Sprengung des Andreas-Hofer-Denkmals in Inns­bruck (1. Oktober 1961), Schüsse auf die ita­lie­nische Bot­schaft in Wien (8. Oktober 1961), Anschlags­ver­suche am Wiener Hel­den­platz (27. Dezember 1961) und auf das sowje­tische Ehrenmal („Rus­sen­denkmal“; 18. August 1962) sowie der für den Gen­darmen Kurt Gruber tod­brin­gende Spreng­stoff­an­schlag in Ebensee (23. Sep­tember 1963), bei dem es zudem zwei Schwer- und neun Leicht­ver­letzte gab.
Diese Taten waren von ita­lie­ni­schen Neo­fa­schisten bzw. von öster­rei­chi­schen Rechts­extre­misten, die nicht dem BAS ange­hörten oder mit ihm in Ver­bindung standen, begangen worden. Ein Zusam­menhang zwi­schen den Anschlägen und dem BAS wurde und wird bis zur Stunde wahr­heits­widrig von ideo­lo­gi­sierten Per­sonen sowie von (nicht selten bewusst) falsch informierten/informierenden Medien in Öster­reich, Italien und Deutschland sowie nicht zuletzt von staat­lichen ita­lie­ni­schen Stellen zur Gänze behauptet, um den BAS zu diskreditieren.
Rechts­beugung und Opportunismus
Auf ita­lie­ni­schen Druck hin und aus vor­geb­licher Staats­räson hatte Wien damals wider bes­seres Wissen in vielen die Süd­tirol-Frage bestim­menden Ange­le­gen­heiten den römi­schen For­de­rungen nach­ge­geben. Und zum Nachteil von Süd­tirol-Akti­visten war sei­nerzeit, als Rom die EWG-Asso­zi­ie­rungs­be­mü­hungen Wiens wegen des Süd­tirol-Kon­flikts tor­pe­dierte, von betei­ligten öster­rei­chi­schen Stellen sozu­sagen aus vor­aus­ei­lenden Gehorsam gegenüber Italien, mit­unter aber auch aus bestimmten Inter­es­sen­lagen, Recht gebeugt worden. Es muss ange­sichts dieser instru­men­ta­li­sierten Causen zutiefst bedrücken, dass Heer­scharen von Betrachtern aus Politik, Kultur, Publi­zistik und leider auch aus der Wis­sen­schaft – nicht zuletzt auch in Süd­tirol – der geschichts­po­li­tisch von Italien vor­ge­ge­benen und von  Öster­reich sank­tio­nierten Betrach­tungs­weise folg(t)en: Wider bes­seres Wissen, dafür aber poli­tisch korrekt und grenz­über­schreitend opportunistisch.