Sabine: Von der Islam­ver­ste­herin zum IS und ab in den Knast

Manche Pres­se­mit­teilung der Bun­des­an­walt­schaft ist auf­schluss­reicher als ein Artikel in einer Zeitung. Nüchtern, sachlich wird hier der gras­sie­rende Wahnsinn doku­men­tiert. Die Meldung zeigt uns aber auch, wie naiv einige Frauen sind und wie leicht sie sich vom poli­ti­schen Islam ver­führen lassen, weil es doch eine Religion des Friedens ist : 
Die Bun­des­an­walt­schaft hat am 20. Dezember 2018 vor dem Staats­schutz­senat des Ober­lan­des­ge­richts Stuttgart Anklage gegen die 32-jährige deutsche Staats­an­ge­hörige Sabine Ulrike Sch. erhoben. Die Ange­schul­digte ist hin­rei­chend ver­dächtig, sich als Mit­glied an der aus­län­di­schen ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­nigung „Isla­mi­scher Staat (IS)“ beteiligt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB) sowie sich, ohne dass dies durch die Erfor­der­nisse des bewaff­neten Kon­flikts geboten war, Sachen der geg­ne­ri­schen Partei in erheb­lichem Umfang völ­ker­rechts­widrig ange­eignet zu haben (§ 9 Abs. 1 VStGB). Zudem werden ihr Ver­stöße gegen das Kriegs­waf­fen­kon­troll­gesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffG) sowie gegen das Waf­fen­gesetz (§ 52 Abs. 1 WaffG) zur Last gelegt.
In der nunmehr zuge­stellten Ankla­ge­schrift ist im Wesent­lichen fol­gender Sach­verhalt dargelegt:
Sabine Ulrike Sch. verließ im Dezember 2013 die Bun­des­re­publik Deutschland, um sich der aus­län­di­schen ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­nigung „Isla­mi­scher Staat (IS)“ anzu­schließen. Sie reiste über die Türkei nach Syrien und hei­ratete nach isla­mi­schem Ritus unmit­telbar nach ihrer Ankunft einen ihr bis dahin unbe­kannten, höher­ran­gigen „IS“-Kämpfer. Mit ihm lebte sie ent­spre­chend der Ideo­logie des „IS“ zusammen und brachte zwei gemeinsame Kinder zur Welt. Damit ihr Ehemann unein­ge­schränkt dem „IS“ für die Ent­faltung ter­ro­ris­ti­scher Akti­vi­täten zur Ver­fügung stehen konnte, ver­richtete die Ange­schul­digte den Haushalt und küm­merte sich um die gemein­samen Kinder.
Anfang März 2014 bezog die Ange­schul­digte zusammen mit ihrem Ehemann in Manbij ein von dem „IS“ zur Nutzung über­las­senes Wohnhaus. Dieses hatte der „IS“ unter seine Ver­waltung gestellt, nachdem die recht­mä­ßigen Bewohner vor dem „IS“ geflohen waren. Außerdem erhielten sie neue Haus­halts­geräte, die aus einer durch den „IS“ geplün­derten Fabrik stammten. Anschließend zogen sie im Juni/Juli 2014 in eine möblierte Wohnung in der Stadt­mitte von Raqqa. Auch dieses Anwesen war von dem „Isla­mi­schen Staat“ in seinen Besitz genommen worden, nachdem die recht­mä­ßigen Bewohner durch den „IS“ ver­trieben oder vor ihm geflohen waren.
Daneben betä­tigte sich die Ange­schul­digte auch selbst für den „Isla­mi­schen Staat“. Im Januar 2014 ver­schanzte sie sich zusammen mit zwei Bewoh­ne­rinnen eines „Frau­en­hauses“ des „IS“ in dem Keller dieses Gebäudes. Zuvor waren sie von einem Befehls­haber des „IS“ mit der Zündung der von ihnen getra­genen Spreng­stoff­gürtel beauf­tragt worden, sollten Ange­hörige geg­ne­ri­scher Truppen das „Frau­enhaus“ betreten. Hierzu kam es aller­dings nicht. Die drei Frauen wurden recht­zeitig von Kämpfern des „Isla­mi­schen Staates“ aus dem Gebäude geholt und nach Raqqa gebracht.
Um den Herr­schafts­an­spruch des „Isla­mi­schen Staates“ in Raqqa zu stärken und die ört­liche Zivil­be­völ­kerung ein­zu­schüchtern, nahm die Ange­schul­digte als Zuschauerin an vom „IS“ durch­ge­führten öffent­lichen Hin­rich­tungen teil. Hierzu ließ der Ehemann der Ange­schul­digten um sie herum eine kleine Gasse bilden, damit sie für die umste­hende Bevöl­kerung deutlich als „IS-Frau“ erkennbar wurde. Außerdem unter­hielt sie mehrere von der Ter­ror­or­ga­ni­sation über­wachte Inter­net­blogs, in dem sie das Leben beim „IS“ anpries. Sie bewarb und recht­fer­tigte die Lebens­weise, Regeln und Ziele des „Isla­mi­schen Staates“ sowie zu deren Durch­setzung die Anwendung von Gewalt, bis hin zu gezielten Tötungen.
Überdies erhielt die Ange­schul­digte zu unter­schied­lichen Zeit­punkten im Zeitraum Januar 2014 bis August 2017 ein Sturm­gewehr des Typs Kalasch­nikow, eine Maschi­nen­pistole sowie zwei Faust­feu­er­waffen zur eigenen Ver­wendung. Die Ange­schul­digte wurde von ihrem Ehemann in der Hand­habung der Waffen unter­wiesen. Außerdem absol­vierte sie unter anderem in einem vom „IS“ genutzten mili­tä­ri­schen Aus­bil­dungs­lager Schieß­übungen mit dem Sturm­gewehr sowie der Maschinenpistole.
Nachdem der Ehemann von Sabine Ulrike Sch. Anfang Dezember 2016 bei Kämpfen getötet worden war, sollte sie erneut ver­hei­ratet werden. Im Sep­tember 2017 wurde die mit einer Pistole bewaffnete Ange­schul­digte von kur­di­schen Sicher­heits­kräften zusammen mit Frauen anderer „IS“-Kämpfer fest­ge­nommen. Die Ange­schul­digte kehrte am 26. April 2018 in die Bun­des­re­publik Deutschland zurück.
Die Ange­schul­digte wurde am 26. Juli 2018 fest­ge­nommen und befindet sich seitdem in Unter­su­chungshaft (vgl. Pres­se­mit­teilung Nr. 40 vom 26. Juli 2018). Bereits am 29. März 2018 hatte die Bun­des­an­walt­schaft einen Haft­befehl beim Ermitt­lungs­richter des Bun­des­ge­richtshofs bean­tragt. Dessen Erlass war mit Beschluss vom 6. April 2018 aus recht­lichen Gründen abge­lehnt worden. Auf die Beschwerde der Bun­des­an­walt­schaft hatte der 3. Straf­senat des Bun­des­ge­richtshofs den Haft­befehl erlassen.