By Times - Own work, CC BY-SA 3.0, Link

Unter­wirft sich der „Ver­fas­sungs­schutz“ dem Islam­schutz des Migra­ti­ons­paktes — ähnlich wie Facebook & Co.?

Nachdem der oberste Ver­fas­sungs­schützer Maaßen des Dienstes ent­hoben wurde, scheint in jener Behörde, die das Grund­gesetz schützen soll – eine bun­des­deutsche Ver­fassung haben wir ja nicht – eine AfD-Phobie aus­ge­brochen zu sein. Das umfang­reiche Papier, das „Anhalts­punkte für Bestre­bungen gegen die frei­heit­liche Grund­ordnung in der AfD und ihren Teil­or­ga­ni­sa­tionen“ liefern soll, konnte ich auf der Homepage der Behörde nicht finden, nur Kurz­fas­sungen. Die Ori­gi­nal­fassung erhielt ich über einen Journalisten.
Die Medien zitierten aus dem Gut(?)achten u.a.: „Mit der Gleich­setzung von Islam und Isla­mismus könnte die Fol­gerung ein­her­gehen, der Islam stelle keine Religion im Sinne des Grund­ge­setzes dar. Dies würde in der Kon­se­quenz dazu führen, (…) allen Mus­limen das Grund­recht auf Reli­gi­ons­freiheit in Gänze abzu­sprechen.“ Und eine solche Ein­schätzung soll trotz der eben­falls garan­tierten (?) Mei­nungs­freiheit grund­ge­setz­widrig sein? Und den Ver­fas­sungs­schutz zu einem Rund­um­schlag nie gekannten Aus­maßes berechtigen?
Ich spreche bewusst von einem Rund­um­schlag, nachdem ich nun im AfD-Grund­satz­pro­gramm – ich kannte es bisher noch nicht – nach­schaute, welchen Umfang und Stel­lenwert der Islam dort ein­nimmt. Die auto­ma­tische Suche ergab 34 Treffer, d.h. soviel mal geht es um die Worte Islam, isla­mis­tisch usw. Ich finde das ange­sichts der Bedrohung unseres Rechts­staates zu dieser Ideo­logie im Gewand einer Religion ange­messen. Würde ich an einem Par­tei­pro­gramm mit­wirken – ich bin par­teilos – wäre der Islam wei­ter­ge­hender problematisiert.
Aber ich glaubte, mich trifft der Schlag, wie die Ver­fas­sungs­schützer oder welche Gut­achter auch immer, die The­ma­ti­sierung des Islam, wie er sich bei uns und in der Welt zeigt, selbst dra­ma­ti­sieren. Sage und schreibe 486 Mal taucht der Begriff Islam in dem Papier auf. Wenn das ein Gut­achten sein soll, dann ist es ein Gefäl­lig­keits­gut­achten, aber von wem für wen? Weil ich mich nun seit fünf Jahren intensiv mit dem Islam beschäftige, greife ich nach­folgend nur fol­gendes Kapitel 4.1.2 der 300 Seiten heraus und kom­men­tiere her­vor­ge­hobene Stellen im Text mit diesem kur­siven Schrifttyp und unter­strichen.
4.1.2 Islam­feind­liche Positionen
Islam­kri­tische (ist nur Kritik am Chris­tentum erlaubt, nicht mehr am Islam?) bis offen (wäre eine Unter­grund­a­gitation besser?) islam­feind­liche (ist Ablehnung auto­ma­tisch feindlich?) Posi­tionen bilden einen zen­tralen Bestandteil in der Agi­tation der AfD-Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heiten. Zu prüfen ist, ob diese Äuße­rungen tat­säch­liche Anhalts­punkte für Bestre­bungen gegen die frei­heit­liche demo­kra­tische Grund­ordnung bieten. Hier ist abzu­grenzen, ob es sich bei den Aus­sagen um – zulässige – Islam­kritik (leider kommt diese in anderen Par­teien zu kurz) handelt oder ob sich den Aus­sagen Anhalts­punkte dafür ent­nehmen lassen, dass die AfD kon­krete Maß­nahmen befür­wortet, die Mus­limen derart in ihrer Reli­gi­ons­freiheit beschneiden, dass dies zur Folge hätte, ihnen als Bevöl­ke­rungs­gruppe einen min­der­wer­tigen (nur wer den Koran nicht kennt, kann die Fakten so auf den Kopf stellen. Der Islam ver­steht sich auf der Grundlage des Korans als Herr­schafts­re­ligion und erklärt Ungläubige, Juden und Christen als min­der­wertig, die ver­folgt werden dürfen) oder unter­ge­ord­neten Status (unter­ge­ordnet sind im Koran und der mus­li­mi­schen Welt die soge­nannten Dhimmis, Anders­gläubige mit weniger Rechten und Tri­but­pflicht) zuzuschreiben.
Aus den Ver­laut­ba­rungen, die im Namen von AfD-Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heiten im Internet und ins­be­sondere in sozialen Netz­werken ver­öf­fent­licht und ver­breitet werden, ist eine ein­hellig ableh­nende Haltung gegenüber dem Islam ersichtlich (ja, dafür gibt es Gründe genug, gerade die Staats­schützer müssten die Unver­ein­barkeit des Islam mit seinem eigenen Scharia-Recht mit dem Grund­gesetz auf ihrem Schirm haben). Pau­schal werden der Religion Rück­stän­digkeit und Aggres­si­vität sowie ein ihr imma­nenter tota­li­tärer Herr­schafts­an­spruch unter­stellt (nur wer den Koran nicht kennt, kann das als Unter­stellung =unzu­treffend bezeichnen). Vor diesem Hin­ter­grund attes­tiert die AfD dem Islam in undif­fe­ren­zierter (solange der § 130 StGB nicht geändert ist, bleibt nur die pau­schale Rhe­torik. Wer eine Gruppe her­aus­greift, und sei es der sala­fis­tische Islam, ris­kiert  die Straf­fäl­ligkeit) Weise eine Inkom­pa­ti­bi­lität mit euro­päi­schen Werten (stehen nun auch die bekannten Islam­kenner im Fokus der Staats­schützer, die sich für einen euro­päi­schen Islam stark machen?) und kon­struiert die Not­wen­digkeit der Ver­tei­digung Deutsch­lands gegenüber schäd­lichen isla­mi­schen Ein­flüssen (seit wann steht das Recht auf Ver­tei­digung unserer ver­brieften Grund­werte nur Staats­be­amten zu? Oder ist diese Ver­tei­digung viel­leicht gar nicht mehr erwünscht, wie es das Auf­treten einer Barbara Roth ver­muten lässt?)
In einem Facebook-Beitrag der säch­si­schen AfD vom März 2018 wurde der Islam als archaische (der Koran erhebt einen Ewig­keits-Anspruch mit wört­licher Aus­legung; wer den archai­schen Gehalt bezweifelt, schaue sich die Scharia an, die in den meisten isla­mi­schen Staaten ange­wendet wird, zumindest teil­weise) und gewalt­tätige Religion (sind die Isla­misten und Dschi­ha­disten, die sich auf den Allah des Korans berufen, nicht gewalt­tätig? Und ist der Inhalt vieler Koran­re­zi­ta­tionen in den Moscheen keine verbale Gewalt?), dar­ge­stellt, welcher durch die Bun­des­re­gierung das deutsche Volk „geopfert“ werde:
„Eine Regierung, die das deutsche Volk nicht nur auf­ge­geben hat, sondern es regel­recht einer fremden, gewalt­tä­tigen, archai­schen, frau­en­feind­lichen und anti­se­mi­ti­schen Religion opfert – dem Islam.“ (Meine Frage: Ist denn der kora­nische Islam frauen- und judenfreundlich?)
Der Sprecher der „Patrio­ti­schen Plattform“ Hans-Thomas Till­schneider schrieb im Februar 2017 auf deren Homepage:
„Unser Ziel ist kein mul­ti­kul­ti­kom­pa­tibler Islam, sondern einfach, dass der Islam in Deutschland sich unserer Kul­tur­hoheit fügt. Wie er das bewerk­stelligt und vor sich selbst recht­fertigt, ist durchaus seine Sache. Wir setzen nur die Grenzen, das aller­dings unmissverständlich.“
(
Frage: Ist denn Artikel 7 Abs.3 des Grund­ge­setzes ver­fas­sungs­feindlich? Dieser regelt Reli­gi­ons­un­ter­richt der Reli­gi­ons­ge­mein­schaften, aber die isla­mi­schen Gemeinden sind keine solchen, außer den Ahma­diyya Muslim Jamaat. Auch Kret­schmann spricht z.B. der DiTiB den Status als Reli­gi­ons­ge­mein­schaft ab, ist dieser nun ein Verfassungsfeind?)
Till­schneider stellt damit die isla­mische Religion als unver­einbar mit deut­schen Werten dar und pos­tu­liert eine deutsche Kul­tur­hoheit. Eine solche exis­tiert jedoch nicht, da hin­sichtlich der Reli­gi­ons­aus­übung, abge­sehen von Beschrän­kungen durch kol­li­die­rendes Ver­fas­sungs­recht oder all­ge­meine Gesetze, keine spe­zi­ellen in Till­schneiders Aus­füh­rungen anklin­genden „Grenzen“ legitim sind.[400] Diese Aussage könnte daher insofern gedeutet werden, als dass die Reli­gi­ons­freiheit Men­schen mus­li­mi­schen Glaubens derart ein­ge­schränkt werden soll, dass dem Ein­zelnen eine Aus­übung seiner Religion de facto unmöglich gemacht wird. Dies würde nicht nur mit den Rechten des Art. 4 GG kol­li­dieren, sondern auch gegen die Garantie der Men­schen­würde aus Art. 1 Abs. 1 GG ver­stoßen. Für eine abschlie­ßende Bewertung sind jedoch noch die nach­fol­genden Aus­sagen mit ein­zu­be­ziehen. (nochmal: ist jetzt der Minis­ter­prä­sident von Baden-Würt­temberg ein Ver­fas­sungs­feind und steht unter Beobachtung?)
Die AfD wirft dem Islam Expan­sions- und Okku­pa­ti­ons­be­stre­bungen (so steht es im Koran und so die Geschichte der Aus­dehnung des Islam seit Muhammad. Dürfen Juristen sich nicht mit Geschichte befassen?) vor, die im Zuge einer Isla­mi­sierung (ist die immer stärkere Anpassung an mus­li­mische Gebräuche gelogen?) Deutsch­lands und Europas umge­setzt würden. So pran­gerte bei­spiels­weise der AfD-Lan­des­verband Nord­rhein-West­falen in einem auf Facebook geteilten Beitrag an, in Deutschland sei ein „Isla­mi­sie­rungs­prozess“ im Gange:
„Während der poli­tische Islam immer mehr Raum in Staat und Gesell­schaft greift, müssen ihm Chris­tentum und säkulare Frei­heiten weichen. Der Isla­mi­sie­rungs­prozess schreitet stetig fort. (Wer das bestreitet, lebt nicht unter uns) Wir werden uns nicht unter­werfen.“[401]
Die AfD Bremen nahm im Juli 2018 den geplanten Bau einer Moschee (es sind inzwi­schen rund 2.500 Moscheen, im Ver­hältnis zu den Mit­gliedern mehr als Kirchen) zum Anlass, eben­falls eine „fort­schrei­tende Isla­mi­sierung Deutsch­lands“ zu kon­sta­tieren und sich als „das einzige Bollwerk gegen die Isla­mi­sierung unserer Heimat“ dar­zu­stellen. Darüber hinaus erklärte sie auf Facebook:
„Sym­bo­lisch steht der Bau der Moschee für die extreme Expansion der isla­mi­schen Religion (Meine Frage: viele Moscheen sind nach Chris­ten­schlächtern benannt, ist diese Aussage denn falsch oder gar ver­fas­sungs­widrig?), welche durch die Auf­nahme von Mil­lionen Migranten seit der Grenz­öffnung im Jahr 2015 nochmals extrem beschleunigt wurde.“[402]
Am 8. Oktober 2018 wurde auf der Facebook-Seite „Russ­land­deutsche für die AfD“ ein Beitrag ver­öf­fent­licht, in dem die Zukunft Deutsch­lands vor dem Hin­ter­grund der der­zei­tigen Migra­ti­ons­po­litik fol­gen­der­maßen pro­phezeit wurde (durfte nur Muhammad pro­phe­zeien, nach ihm niemand mehr?):
„Der Bevöl­ke­rungs­anteil der Muslime in Deutschland und ganz Europa steigt unauf­haltsam – auch durch ihre stets hohe Gebur­tenrate. Wenn sich dieser Trend fort­setzt, werden die Muslime zur Mehrheit im Lande. Den spä­teren Gene­ra­tionen drohen eth­nische Kriege, Heimat‑, Frei­heits- und Iden­ti­täts­verlust – in einem isla­mi­sierten Land mit feu­dalen Gesetzen und Sitten. Mit einem Wort: Es wird die Scharia herr­schen!“[403]
In grund­sätz­lichen Ver­laut­ba­rungen bekennt sich die AfD zur Reli­gi­ons­freiheit. Unter­glie­de­rungen der Partei sprechen sich mit­unter jedoch in kom­pro­miss­loser Weise gegen eine Präsenz der Religion in Europa aus. Der Tübinger AfD-Kreis­verband zeigte sich im Januar 2018 auf Facebook soli­da­risch mit Björn Höcke und dessen For­derung, dass mit dem Islam am Bos­porus „Schluss sein“ müsse. Dazu stellte der Kreis­verband klar:
„Für den Islam soll es IN EUROPA keine Zukunft geben.“[404]
Im Sep­tember 2018 teilte der AfD-Kreis­verband Merzig auf Facebook einen Beitrag, in welchem dem Islam in Gänze die Reli­gi­ons­ei­gen­schaft (wer den Koran gelesen hat, dem kommen berechtigt Zweifel, ob die Fan­ge­meinden Muhammads und diverser Abkömm­linge der Status als Reli­gi­ons­ge­mein­schaft zukommt. Im Sinne von Artikel 7 Grund­gesetz jeden­falls nicht. Aber gut, solange die Anhänger nur beten, sind sie unge­fährlich) abge­sprochen und ein krie­ge­ri­sches Wesen unter­stellt wurde:
„Der #Islam ist KEINE #Religion und gehört nicht nach Deutschland und Europa! Es ist vielmehr eine #patri­ar­chale #frau­en­ver­ach­tende #krie­ge­rische und #into­le­rante WELT­AN­SCHAUUNG unter dem Deck­mantel einer Religion.“
(Der Islam sieht die Welt jeden­falls mit anderen Augen, deshalb ist der Begriff Welt­an­schauung nicht falsch. Stehen denn jetzt auch noch Begriffe auf dem Index der Ver­fas­sungs­schützer oder wäre es nicht besser, dies den Ger­ma­nisten zu überlassen?) 
Die obigen Aus­füh­rungen zum Islam könnten auf den ersten Blick als „lediglich“ in einem auf die Religion bezo­genen Sinne islam­kri­tisch bzw. islam­feindlich aus­gelegt werden, ohne dass daraus nach­weisbar oder zwingend ver­fas­sungs­schutz­re­le­vante Bestre­bungen gegen die Rechte in Deutschland lebender Muslime abzu­leiten wären. In einer Gesamt­schau der Aus­sagen bestehen jedoch Zweifel, ob diese nicht eher als rhe­to­rische Floskeln zu werten sind, die nicht darüber hin­weg­täu­schen können, dass die poli­tische Islam-Agenda der AfD Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heiten letztlich auf eine Beein­träch­tigung des Rechts auf Reli­gi­ons­freiheit hin­aus­läuft bzw. dieses Recht unter­gräbt und somit einen Anhalts­punkt für eine ver­fas­sungs­feind­liche Bestrebung dar­stellt. Dafür spricht das fort­laufend betonte Axiom, dem Islam weder in Deutschland noch in Europa einen Platz ein­zu­räumen, da dieser eine Bedrohung dar­stelle und nicht mit dem demo­kra­ti­schen Rechts­staat ver­einbar sei. Es fragt sich nämlich, inwieweit ange­sichts einer solch kate­go­ri­schen For­derung mus­li­mi­sches Leben in Deutschland fak­tisch über­haupt prak­ti­ziert werden könnte, zumal etwa Till­schneider in seinem Beitrag aus Februar 2017 unver­hohlen ankündigt, dass „wir“ – also die auto­chthonen Deut­schen – die Grenzen des mus­li­mi­schen Lebens in Deutschland bestimmten. Aus der Annahme, der Islam könne grund­sätzlich nicht zu Europa gehören und dort nicht behei­matet sein, folgt die implizite For­derung nach einem Aus­schluss aller dem Islam ange­hö­renden Bür­ge­rinnen und Bürger. Diese Aus­grenzung einer gesamten Reli­gi­ons­ge­mein­schaft bedeutet eine Schlech­ter­stellung des Ein­zelnen allein auf­grund seiner Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rigkeit. Insofern liegen tat­säch­liche Anhalts­punkte dafür vor, dass sich die Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heiten der AfD gegen den all­ge­meinen Gleich­be­hand­lungs­grundsatz nach Art. 3 GG richten, der Teil der Men­schen­wür­de­ga­rantie ist.“ (Kapitel-Zitat Ende)
 
Abschlie­ßende Anmer­kungen: Wenn im letzten Absatz das „Gut­achten“ von den Autoren selbst wieder rela­ti­viert wird, was soll dann das Ganze? Wurden die Gut­achter nach Sei­ten­umfang honoriert? 
Wenn für andere Bereiche Gut­achten gemacht werden, dann werden in der Regel Sach­ver­ständige beauf­tragt. Wenn es um Bau­werke geht, sind das Sta­tiker, im Fahr­zeugbau z.B. KFZ-Sach­ver­ständige, bei der Aus­legung von Rechts­quellen sind das Juristen, letztlich Richter.
Aber mit diesem Gut­achten wurden offen­sichtlich Leute beauf­tragt, welche die Grund­lagen des Islam, den Koran, nicht kennen. Das ist etwa so, als würde man Jura­stu­denten beauf­tragen, zum Frei­mau­rertum das theo­re­tische Fun­dament und seine welt­weiten Ver­stri­ckungen zu unter­suchen. Ich meine, ent­weder wird nun ein Gut­achten in Auftrag gegeben das prüft, ob die Gut­achter in der Materie sach­kundig sind, über die sie befunden haben. 
Aber immerhin erschien das Werk von 300 Seiten im Winter. So taugt es zwar nicht viel zur Fest­stellung, was unserem Staat einmal gefährlich werden kann. Aber wenn man es im Ofen ver­wertet, wird es jeden­falls warm.