Heils­bringer Hubertus: Über 50 Mil­lionen Euro mehr Taschengeld für Asylbewerber

Wer in Deutschland Asyl bean­tragt, darf sich gute Chancen auf einen Ver­bleib aus­rechnen – egal, wie sein Antrag beschieden wird. Möglich machen dies Gesetze, die in der über­wie­genden Zahl der Fälle selbst aus­rei­se­pflich­tigen Aus­ländern vorerst gestatten zu bleiben. Dies mündet nicht selten in einen dau­er­haften Auf­enthalt. Nur ein geringer Teil der abge­lehnten Asyl­be­werber wird am Ende tat­sächlich abge­schoben, denn hierfür sind die ein­zelnen Bun­des­länder zuständig. Und dort, wo grüne und linke Par­tei­bücher regieren, bleibt die Abschiebung eben oft aus. Aber nicht nur dadurch ist ein Asyl­antrag in Deutschland so chan­cen­reich, sondern auch durch die Umsetzung Brüs­seler Richt­linien, die den Kreis der Abzu­wei­senden über die Jahre immer weiter ein­geengt haben. Nun gilt Letz­teres auch für die übrigen EU-Mit­glieds­staaten, doch müssen sich nur wenige von ihnen mit einer nen­nens­werten Zahl von Asyl­be­werbern aus­ein­an­der­setzen, weil kaum ein Land die Ver­sorgung von Zuwan­derern so attraktiv aus­ge­staltet wie Deutschland. Während hier­zu­lande nur rund 1,5% aller Antrag­steller eine Aner­kennung nach der Asyl­de­fi­nition des Artikels 16a unseres Grund­ge­setzes erhalten, liegt die „Gesamt­schutz­quote“, also der Anteil derer, die nicht zurück­ge­wiesen werden, bei deutlich mehr als einem Drittel aller Asyl­su­chenden. Dazu kommt ein wei­teres Drittel, das zwar aus­rei­se­pflichtig ist, aber „geduldet“ wird. Die ver­blei­benden 30% aller Anträge werden im Zuge soge­nannter for­meller Ent­schei­dungen ohne inhalt­liche Prüfung als unbe­gründet abge­lehnt, was aller­dings selten zu einer unmit­tel­baren Abschiebung führt.

Rund 90% der abge­lehnten Asyl­be­werber klagen und sichern sich damit bis zum abschlie­ßenden Ent­scheid die staat­lichen Leistungen

Gerade erst hat der Prä­sident des Düs­sel­dorfer Ver­wal­tungs­ge­richts Andreas Heusch beklagt, dass „weder das euro­päische noch das nationale Asyl­recht funk­tio­nieren“. Der 54-Jährige fordert größere poli­tische Anstren­gungen, um zu ver­hindern, „dass Men­schen über­haupt hier hin­kommen, die keine tat­säch­lichen Flucht­gründe haben“, weil es schwierig sei, jemanden in seine Heimat zurück­zu­bringen, wenn er erst einmal hier ist. Dass er mit dieser Ein­schätzung richtig liegt, lässt sich an den Zahlen für 2018 ablesen. 65% der Asyl­an­träge wurden abge­lehnt, über 140.000 Per­sonen waren demnach allein nach den Bescheiden für 2018 aus­rei­se­pflichtig. Doch nur etwas mehr als 23.000 von ihnen wurden abge­schoben, in einer ähnlich großen Zahl von Fällen schei­terte der Versuch. Fast 100.000 mal wurde eine Abschiebung gar nicht erst in Angriff genommen. Grund ist neben Schwan­ger­schaft, Krankheit und anderen Abschie­be­hin­der­nissen vor allem die Mög­lichkeit zur Klage. Letztere hat den Effekt, dass die Kla­genden bis zum Abschluss ihres Ver­fahrens nicht zu den annä­hernd 235.000 offi­ziell erfassten Aus­rei­se­pflich­tigen gezählt werden. Längst hat sich unter den abge­lehnten Asyl­su­chenden natürlich her­um­ge­sprochen, dass man mit einer Klage, für deren Kosten man nicht selbst auf­kommen muss, seinen Auf­enthalt eine ganze Weile ver­längern kann. Rund 90% aller Abge­lehnten klagen und sichern sich damit bis zum abschlie­ßenden Ent­scheid der letzten Gerichts­in­stanz die staat­lichen Leis­tungen. Diese will Bun­des­ar­beits­mi­nister Hubertus Heil nun erhöhen, am liebsten schon ab 2020.

Dass das Taschengeld nun in einem Maß erhöht werden soll, das weit über der Inflation der ver­gan­genen Jahre liegt, ist ein fatales Signal

Der ehe­malige SPD-Gene­ral­se­kretär fordert, das monat­liche Taschengeld für Asyl­be­werber auf 150 Euro anzu­heben, eine Stei­gerung um beacht­liche 11%. Auch für Ehe­gatten und Lebens­partner sowie für Kinder und Jugend­liche sollen die Geld­leis­tungen zur „Deckung der per­sön­lichen Bedürf­nisse des täg­lichen Lebens“ erhöht werden. Ob die not­wendige Änderung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setzes gelingt, ist derzeit zwar offen, doch schafft es die SPD mit dem Vorstoß ein wei­teres Mal, einen großen Teil der Bürger gegen sich auf­zu­bringen. Es stellt sich für viele schon heute die Frage, warum es über­haupt eines Taschen­geldes für Men­schen bedarf, die froh sein können, Zuflucht in einem sicheren Land gefunden zu haben und bereits allerlei Sach­leis­tungen wie Essen, Unter­kunft, Heizung, Kleidung, Gesund­heits- und Kör­per­pflege, Haus­halts­waren, medi­zi­nische Leis­tungen bei Krankheit, Schwan­ger­schaft und Geburt sowie Schutz­imp­fungen genießen. Dass der Geld­betrag nun in einem Maß erhöht werden soll, das weit über der Inflation der ver­gan­genen Jahre liegt, ist ein fatales Signal, das Deutsch­lands Magnet­wirkung auf die Migra­ti­ons­wil­ligen ver­stärken wird. Heils Sozi­al­ge­schenke würden die ohnehin aus­ufernden Kosten der Ver­sorgung Asyl­su­chender pro Jahr um einen hohen zwei­stel­ligen Mil­lio­nen­betrag nach oben treiben. Jede Menge Steu­er­zah­l­ergeld für den Versuch, sich den Grünen als Koali­ti­ons­partner für 2021 anzu­dienen. Noch ist dies rech­ne­risch ein aus­sichts­loses Unter­fangen. Aber viel­leicht schlägt Par­tei­kol­legin Barley dem­nächst ja vor, mit der Aner­kennung als Schutz­su­chender auch das Wahl­recht zu verleihen.


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