Wahl­recht ab 16: Die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terin auf der Suche nach links-grünen Stimmen

In schöner Regel­mä­ßigkeit wird aus linken Kreisen die For­derung laut, Her­an­wach­senden im Alter von 16 Jahren auf allen Ebenen das aktive Wahl­recht ein­zu­räumen. Dahinter steckt eine ebenso simple wie durch­schaubare Über­legung: Teenies sind leicht beein­flussbar und für sozia­lis­tische Ideo­logien besonders emp­fänglich, da sie in der Regel weder über selbst erwirt­schaf­tetes Eigentum noch über ein Ein­kommen ver­fügen, aber jede Menge unaus­ge­go­rener Ideen und naiver Flausen im Kopf haben. Sie sind des­wegen auch ein leichtes Opfer für grüne Extre­misten. Nun hat Katarina Barley den links-grünen Dau­er­brenner neu auf­gelegt. Was in einigen Bun­des­ländern bei Land­tags­wahlen gilt, soll nach dem Willen der Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terin bald auch auf Bun­des­ebene möglich sein. Es war der damalige Minis­ter­prä­sident Gerhard Schröder, der 1996 als Erster der süßen Ver­lo­ckung erlag, seiner SPD in Nie­der­sachsen mehr Stimmen zu ver­schaffen, indem er das aktive Wahl­alter zumindest kom­munal auf 16 Jahre senkte. Ein halbes Dutzend Bun­des­länder haben nach­ge­zogen. Im links­so­zia­lis­ti­schen Bran­denburg sowie im tief­roten Bremen dürfen 16-Jährige sogar bei Land­tags­wahlen ihre Stimme abgeben, ebenso in Hamburg und in Schleswig-Hol­stein, wo die SPD-Regie­rungs­chefs Olaf Scholz und Torsten Albig 2013 ihre jewei­ligen Mehr­heiten für den Coup nutzten, die eigene Wäh­ler­basis zu ver­breitern, ohne einen ein­zigen Partei-Euro in teure Wahl­werbung inves­tieren zu müssen. In Hessen machte der damalige Minis­ter­prä­sident Roland Koch dem von der links-grünen Vor­gän­ger­re­gierung ver­an­stal­teten Spuk kurz nach der Amts­über­nahme ein Ende und hob das Wahl­alter wieder an.

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Die Fähigkeit zum Googeln ist kein Ersatz für ein solides Basis­wissen über gesell­schaft­liche, wirt­schaft­liche und poli­tische Zusammenhänge

Die Par­teien des linken und grünen Spek­trums haben ein großes Interesse daran, den ganz Jungen das Wahl­recht zu ver­schaffen. Am liebsten auch Aus­ländern. Und ebenso Unzu­rech­nungs­fä­higen, für die dann die betreu­enden Pfle­ge­kräfte die Wahl­zettel aus­füllen würden – schon heute gängige Praxis in Alten­wohn­heimen. Man muss nicht groß darüber spe­ku­lieren, wer davon besonders pro­fi­tiert. Mit sechzehn sei man „so erwachsen, dass man weit­rei­chende poli­tische Ent­schei­dungen fällen kann“, behauptet Barley, die sich auf der anderen Seite vehement dafür stark macht, dass selbst 21-Jährige nach Jugend­straf­recht ver­ur­teilt werden, weil sie angeblich die Folgen ihres Han­delns unmöglich abschätzen könnten. Über­haupt scheint es für die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terin kein Wider­spruch zu sein, dass junge Men­schen aus gutem Grund erst mit der Erlangung der Voll­jäh­rigkeit einen Miet­vertrag für eine Wohnung abschließen, hoch­pro­zen­tigen Alkohol und Ziga­retten kaufen oder Lotto spielen dürfen, aber schon mit 16 Jahren über die geistige Reife für eine Wahl­ent­scheidung ver­fügen sollen. Heutige Jugend­liche sind sicher ent­wi­ckelter als ihre Alters­ge­nossen frü­herer Gene­ra­tionen. Doch sind sie auch gebil­deter? Ange­sichts der Pisa-Ergeb­nisse sind Zweifel erlaubt. Die Fähigkeit zum Googeln ist bei­leibe kein Ersatz für ein solides Basis­wissen über gesell­schaft­liche, wirt­schaft­liche und poli­tische Zusam­men­hänge. Noch in ihrer vor­he­rigen Funktion als Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­terin hatte sich Barley übrigens dagegen ver­wahrt, Kinder und Jugend­liche als „kleine Erwachsene“ zu behandeln.

Glaub­würdig wäre Barley nur, wenn mit ihrem Vor­schlag die gleich­zeitige For­derung ein­her­ginge, 16-Jährige für voll straf­mündig zu erklären

Weiter als die Jus­tiz­mi­nis­terin gehen die Grünen, die Kindern ab der Geburt das Wahl­recht geben wollen. Dieses würde dann bis zur Erlangung der eigenen Wahl­fä­higkeit von deren Eltern aus­geübt. Ein per­fider Plan, der über den abso­luten Stim­men­zu­wachs mehr Geld aus der Par­tei­en­fi­nan­zierung in die eigenen Kassen spülen würde. Es liegt im Wesen des Systems, dass die Par­teien nur For­de­rungen anmelden, die dem eigenen Apparat nutzen. Doch statt irgend­welcher ideo­lo­gi­scher Plan­spiele sollte die Berufs­po­litik endlich das Wahl­recht an sich unter die Lupe nehmen. Die deut­liche Ver­klei­nerung des auf­ge­blähten Bun­des­tages, die Stärkung des Wäh­ler­ein­flusses darauf, welche Per­sonen in die Par­la­mente ent­sandt werden, sowie die Frage, ob das aktive Wahl­recht nicht viel­leicht auch an einen Min­dest­nachweis demo­kra­tie­po­li­ti­scher Kennt­nisse zu knüpfen wäre, erscheinen weitaus drin­gender als rot-grüne Win­kelzüge, die Männer bei Lis­ten­auf­stel­lungen dis­kri­mi­nieren oder Teenager für den ent­schei­denden Stim­men­zu­gewinn akti­vieren sollen. Glaub­würdig wäre Katarina Barley nur, wenn mit ihrem Vor­schlag die gleich­zeitige For­derung ein­her­ginge, 16-Jährige für voll straf­mündig zu erklären und sie ohne Wenn und Aber den per­sön­lichen Kon­se­quenzen ihrer Ent­schei­dungen aus­zu­setzen. Der linke Nar­rativ der „Teilhabe“ blendet bewusst aus, dass Rechte immer auch mit Pflichten ein­her­gehen. Barley und ihre Mit­streiter igno­rieren diese demo­kra­tische Selbst­ver­ständ­lichkeit im sicheren Gefühl des Feu­er­schutzes der Kli­ma­hys­te­riker. Zum Glück steht ihnen derzeit noch das Grund­gesetz im Weg.


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