UNO: West­liche Sank­tionen sind völ­ker­rechts­widrig und töten Zivi­listen, aber kein Wort in deut­schen Medien

Der zuständige UNO-Son­der­be­auf­tragte hat die west­lichen Sank­tionen gegen Syrien, Iran und Vene­zuela als völ­ker­rechts­widrig und gegen die Men­schen­rechte gerichtet bezeichnet. Ob wir das in den deut­schen Medien lesen werden?
Gerade vor wenigen Tagen habe ich über die Folgen der west­lichen Sank­tionen gegen Syrien berichtet, wo das Verbot, Medi­ka­mente ins Land zu bringen, dafür sorgt, dass Zivi­listen, also Kinder, Frauen und Alte, an harm­losen Krank­heiten sterben.
Zur Erin­nerung: Sank­tionen sind nur dann erlaubt, wenn sie vom UNO-Sicher­heitsrat beschlossen werden. Alle anderen ein­sei­tigen Sank­tionen sind ein Verstoß gegen das Völ­ker­recht, wie wir in der UNO-Charta nach­lesen können. In Artikel 2 Absatz 7 der UN-Charta wird fest­gelegt, dass diese Aus­nahmen – zu denen auch „Zwangs­maß­nahmen“, also Sank­tionen gehören – in Kapitel VII der UN-Charta geregelt werden. Und dort kann man in Artikel 39 als erstes lesen, dass es für solche Zwangs­maß­nahmen oder gar mili­tä­rische Gewalt erfor­derlich ist, dass der UNO-Sicher­heitsrat zunächst fest­stellt, dass ein Land mit seinen Hand­lungen den Welt­frieden gefährdet. Und erst wenn das geschehen ist, regelt Artikel 41, dass auch Wirt­schafts­sank­tionen ver­hängt werden können, denen alle Mit­glieds­länder der UNO folgen müssen.
Darüber habe ich im Zusam­menhang mit der völ­ker­rechts­wid­rigen Kaperung eines ira­ni­schen Tankers vor Gibraltar durch Groß­bri­tannien bereits berichtet.
Der UNO-Son­der­be­auf­tragte für Sank­tionen und ihre Folgen vom OHCHR, Idriss Jazairy, hat in der Nacht vor der UNO einen Bericht vor­ge­stellt, in dem er mit den Maß­nahmen des Westens gegen Syrien, Iran und Vene­zuela hart ins Gericht geht. Zu Syrien sagte er:
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„Nach der Prüfung der umfas­senden Wirt­schafts­sank­tionen, die eine Reihe von Staaten und Regio­nalen Orga­ni­sa­tionen wei­terhin gegen die Ara­bische Republik Syrien ver­hängen, kann man sie als eine harte Blo­ckade dieses Landes bezeichnen.(…) Experten betrachten diese Sank­tionen als unmenschlich und destruktiv und als das größte Sank­ti­ons­regime, das je ver­hängt wurde. (…) (Die Sank­tionen haben) das Leid der syri­schen Zivil­be­völ­kerung, das während vieler Jahre bewaff­neter Kon­flikte ent­standen ist, noch ver­schärft (…) Trotz der Tat­sache, dass die syrische Regierung in den letzten Monaten die Kon­trolle über weite Teile des Landes wie­der­erlangt hat und ver­sucht, die Bemü­hungen um die wirt­schaft­liche Erholung zu inten­si­vieren, ver­schlimmert eine Reihe harter Sank­tionen das Schicksal der ein­fachen Menschen“
Zum Iran stellte er fest:
„Die Wie­der­ein­führung umfas­sender ein­sei­tiger Sank­tionen hat sich bereits negativ auf die Men­schen­rechte der ein­fachen Iraner aus­ge­wirkt. (…) Die umfas­sendsten und schwer­wie­gendsten Aus­wir­kungen der Sank­tionen haben das Men­schen­recht auf Gesundheit beein­trächtigt, wie zahl­reiche glaub­würdige Quellen belegen, die auf eine Reihe von Fällen von ver­meid­barem Leiden und sogar Todes­fällen hin­deuten, was in dem Mangel an Arz­nei­mitteln auf­grund von Sank­tionen begründet liegt“
Und über Vene­zuela wurde berichtet:
„Es ist wahr­scheinlich, dass die gegen die Boli­va­rische Republik Vene­zuela ver­hängten Sank­tionen unter die Defi­nition der „kol­lek­tiven Bestrafung von Zivi­listen“ fallen, die nicht nur in der „Genfer Kon­vention zum Schutz der Opfer inter­na­tio­naler bewaff­neter Kon­flikte“ von 1949 fest­gelegt ist, sondern auch in der „Haager Land­kriegs­ordnung“ von 1899. Das sind inter­na­tionale Ver­ein­ba­rungen, zu deren Ein­haltung sich der Staat, der die Sank­tionen ver­hängt hat, ver­pflichtet hat. Darüber hinaus ver­stoßen die Maß­nahmen auch gegen andere rele­vante Normen des Völ­ker­rechts“ (…) (Daher müsse) die UNO-Gene­ral­ver­sammlung unver­züglich eine unab­hängige inter­na­tionale Unter­su­chung fordern“
Da der Son­der­be­auf­tragte hier nicht nur Maß­nahmen der USA beim Namen nennt und als völ­ker­rechts­widrig bezeichnet, sondern auch Maß­nahmen und Sank­tionen, denen sich Deutschland ange­schlossen hat, dürfte ja nun in der deut­schen Presse ein großer Prostest los­brechen, weil Deutschland nach Ansicht der UNO das Völ­ker­recht bricht und mit den von Deutschland unter­stützten Maß­nahmen Men­schen­rechte ver­letzt und tote Zivi­listen ver­schuldet hat.
Aber das würde nur geschehen, wenn es in Deutschland eine freie, objektive und kri­tische Presse geben würde. Statt­dessen hat Deutschland aber „Qua­li­täts­jour­na­lismus“.
Zur Erin­nerung nochmal die Reaktion einer Poli­ti­kerin, die darauf ange­sprochen wurde, dass die west­lichen Sank­tionen im Irak 500.000 Kinder getötet haben.

Thomas Röper — www.anti-spiegel.ru
Thomas Röper, Jahrgang 1971, hat als Experte für Ost­europa in ver­schie­denen Ver­si­che­rungs- und Finanz­dienst­leis­tungs­un­ter­nehmen in Ost­europa und Russland Vor­stands- und Auf­sichts­rats­po­si­tionen bekleidet, bevor er sich ent­schloss, sich als unab­hän­giger Unter­neh­mens­be­rater in seiner Wahl­heimat St. Petersburg nie­der­zu­lassen. Er lebt ins­gesamt über 15 Jahre in Russland und betreibt die Seite  www.anti-spiegel.ru. Die Schwer­punkte seiner medi­en­kri­ti­schen Arbeit sind das (mediale) Russ­landbild in Deutschland, Kritik an der Bericht­erstattung west­licher Medien im All­ge­meinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.
Thomas Röper ist Autor des Buches „Vla­dimir Putin: Seht Ihr, was Ihr ange­richtet habt?“