Xavier Naidoo ist KEIN Anti­semit – die Linke greint: Beweise für Ver­leum­dungen zu ver­langen ist unfair!

Die Amadeu Antonio-Stiftung ist frus­triert und sie ist nicht allein. Alles was linksgrün ist, leidet mit. Der Front­sänger der „Söhne Mann­heims“, Xavier Naidoo, hat zum zweiten Mal vor Gericht gewonnen: Man darf ihn nicht einen Anti­se­miten nennen. Da steckt der Staat Zig­mil­lionen in den Kampf gegen „rääächts“, und dann ver­masselt so ein däm­liches Gericht gleich zweimal einen rich­tigen Schau­prozess, den man sich als Gold­me­daille ans Revers hätte heften können.
Der Fall Xavier Naidoo ist nicht nur inter­essant, weil der Mann einen hohen Bekannt­heitsgrad hat. Er ist auch ein Mus­terfall für linke Unter­stel­lungs­in­qui­sition. Aber rufen wir uns kurz in Erinnerung:
Eine namenlose Dame, die in der Presse aus­schließlich als „Refe­rentin der Amadeu Antonio-Stiftung“ bezeichnet wird, hatte 2017 bei einer Ver­an­staltung im baye­ri­schen Straubing in ihrem Vortrag „Reichs­bürger – Ver­schwö­rungs­ideo­logien mit deut­scher Spe­zifik“ vor Publikum über den Sänger gesagt: „Er ist Anti­semit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, (…), aber das ist struk­turell nachweisbar.“
Xavier Naidoo reagierte auf diese unver­schämte Unter­stellung mit einer Unter­las­sungs­klage. Das Land­ge­richt Regensburg gab ihm in erster Instanz recht. Im Sommer 2018 unter­sagte die Rich­terin Barbara Pöschl der beklagten „Refe­rentin“, den Sänger als Anti­se­miten zu bezeichnen. Die Bezeichnung „Anti­semit“ sei in Deutschland ein „sehr grober Vorwurf“, den die Beklagte nicht aus­rei­chend habe belegen können, wogegen sich der Kläger sehr glaub­würdig von jedem Anti­se­mi­tismus distan­ziert habe. Sein Sohn trage einen hebräi­schen Namen und er habe im Jahr 2005 in der Oper von Tel Aviv ein Konzert anlässlich des 40sten Jah­res­tages der deutsch-israe­li­schen Bezie­hungen gegeben. Sein Enga­gement gegen Ras­sismus und Anti­se­mi­tismus sei bekannt, er unter­stütze hier zahl­reiche Initiativen.
Die beklagte Refe­rentin ver­suchte dar­aufhin, aus seinen Lied­texten „anti­se­mitsche Codes und Chiffren“ heraus zu inter­pre­tieren, solche seien ihm über­haupt nicht bekannt, ent­gegnete der Sänger.
Das Gericht stellte in der Urteils­be­gründung fest, dass Xavier Naidoo sich zu Recht auf die Kunst­freiheit berufe, dass der Vorwurf des Anti­se­mi­tismus in seine Per­sön­lich­keits­rechte ein­greife, dass er seine Texte kei­neswegs so auf­fasse oder gemeint habe und die Beklagte ihre Vor­würfe auch nicht belegen könne.
Die ver­klagte Refe­rentin fand das nicht richtig und ging in Berufung. Die Sache kam vor das Ober­lan­des­ge­richt Nürnberg. Als Grund für die Berufung führte sie an, dass das Land­ge­richt im Rahmen der Inter­es­sen­ab­wägung zu Unrecht von ihr ver­lange, wichtige Beweise für ihre Meinung vorzulegen.
Das ist hübsch. Da ist sie ganz empört, die Dame, dass man für Unter­stel­lungen, schwere Belei­di­gungen und Bezich­ti­gungen auf einmal Beweise vor­legen muss. Daran ist man offenbar in sakro­sankten Pranger-Insti­tu­tionen, wie der Amadeu Antonio-Stiftung nicht gewöhnt. Dort und in anderen linksgrün-poli­tisch-kor­rekten Ein­rich­tungen aller Art ist der beweis­freie Rufmord Anders­den­kender schließlich ein bewährtes und lukra­tives Geschäftsmodell.
Im Prozess wurde der Text von Xavier Naidoos Song „Mario­netten“ zur Inter­pre­tation her­an­ge­zogen, um einen struk­tu­rellen „Anti­se­mi­tismus zu belegen“. Den Text dieses Stücks kann man hier nach­lesen und hören.

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Inter­es­san­ter­weise kommt in dem Songtext nichts vor, was einen Anti­se­mi­tismus belegt. Es ist ein Text, der „die Regie­renden“ als Mario­netten anklagt und gleich­zeitig ein Appell an diese, sich von den wirklich Mäch­tigen, die sie beherr­schen, zu lösen. Sie seien doch für „ihre Pup­pen­spieler nur Sach­ver­walter“. Wer diese „Pup­pen­spieler“ sind, das lässt er voll­kommen im Dunkel. Nur einmal kommt ein kon­kreter Hinweis mit dem Wort „Pizza“, was aber wohl eine Asso­ziation zu „Piz­zagate“ ist, die die Clintons, Ale­fantis, Dutroux, Podesta, Jeffrey Epstein, Wall Street, etc. betrifft und eben­falls mit Juden nichts zu tun hat.
Es sei denn, die Refe­rentin ist selbst der Auf­fassung, dass die „Wahren Mäch­tigen“, die hinter den Kulissen agieren und die Regie­rungen an Mario­net­ten­fäden bewegen, Juden seien. Dann ist das aber ihre Denk­weise, die sie selbst in Naidoos Texte hinein inter­pre­tiert und sie sollte mal über­legen, ob nicht SIE ein Problem hat. Der „struk­tu­relle Anti­se­mi­tismus“ ist also eher eine Denk­weise, auf­grund welcher jemand in irgend­welchen Andeu­tungen, die das gar nicht belegen, Hass auf jüdische Men­schen hinein inter­pre­tiert. Damit hätte Xavier Naidoos Text im Prinzip als Ror­schachtest (Ror­schach-Form­deu­te­versuch) bei Frau „Refe­rentin“ fun­giert. Sie ist es, die die „Welt­eliten hinter den Kulissen“ als jüdisch inter­pre­tiert. Und das unter­stellt sie dem Sänger als Antisemitismus.
Das Nürn­berger Ober­lan­des­ge­richt folgte der Argu­men­tation der „Refe­rentin“ nicht, sondern bewertete den angeb­lichen „struk­tu­rellen Anti­se­mi­tismus“ ähnlich:
„Das OLG erkannte in der Mei­nungs­äu­ßerung der Refe­rentin wer­tende und tat­säch­liche Bestand­teile und ließ die Rich­tigkeit der Tat­sa­chen­be­hauptung daher mit in die Inter­es­sen­ab­wägung ein­fließen. Naidoo sei dem Vorwurf, juden­feindlich zu sein, ent­ge­gen­ge­treten und habe sich in Inter­views mehrfach gegen Anti­se­mi­tismus aus­ge­sprochen und unter­stütze unstreitig Initia­tiven gegen Anti­se­mi­tismus, Ras­sismus und Frem­denhass. Zudem habe die Refe­rentin mit der Äußerung, der Anti­se­mi­tismus sei “struk­turell nach­weisbar”, den Ein­druck erweckt, dies objektiv beweisen zu können. Nach Auf­fassung des OLG hat sie Naidoos Texte aber lediglich in einer bestimmten Weise gedeutet, von der sich der Musiker jedoch distan­ziert habe.“

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Die „taz“ berichtet über das Urteil, bemüht sich nach Kräften, es als ein Fehl­urteil hin­zu­biegen, was es nicht ist. Natürlich instru­men­ta­li­siert man den elenden Anschlag in Halle gegen Naidoo und erweckt den Ein­druck, der Sänger trage irgendwie mit seinen Songs Schuld daran, dass ein anti­se­mi­ti­scher Idiot (der sich übrigens ent­schieden von dem Vorwurf ein Nazi zu sein distan­ziert), ver­sucht hat, in eine Syn­agoge ein­zu­dringen, um Juden zu ermorden:
„Wer Naidoo getrennt von dem Anschlag in Halle betrachtet, von andau­ernden War­nungen des Zen­tralrats der Juden, von täg­lichen Berichten anti­se­mi­ti­scher Über­griffe, wer erst von Anti­se­mi­tismus spricht, nachdem Schüsse fallen, ver­harmlost nicht nur Res­sen­ti­ments, sondern macht sich mit anti­se­mi­ti­schem Gedan­kengut gemein – und wird so dis­kur­siver Brandstifter.“
Den Schrei­ber­lingen von der taz sei geraten, einmal zu lesen, was die jüdische Gemeinde in Halle dazu zu sagen hat:
„Leider gibt es bereits Ver­suche einiger poli­ti­scher Kräfte, die trau­rigen Ereig­nisse des Anschlags für die eigenen poli­ti­schen Ziele zu missbrauchen.
Hier kann nur das wie­derholt werden, was wir bereits zuvor betont haben:
Der wahre Feind ist der Hass.
Egal gegen wen, sei es gegen Juden, Christen oder Muslime – Sun­niten oder Schiiten –, oder auch gegen Athe­isten oder Agnos­tiker, gegen Frauen oder Männer, gegen Men­schen mit oder ohne Behin­derung, gegen Kranke oder Gesunde, gegen Men­schen, die angeblich zu intel­ligent oder zu wenig intel­ligent sind, gegen Reiche oder Arme.
Aber auch gegen den­je­nigen, die bestimmte Berufe ausüben, z. B. in der Koh­len­branche, bei der Bun­deswehr oder bei der Polizei; gegen SUV-Fahrer oder gegen Fahrradfahrer.
Das Wort TOLERANZ sollte über die eigenen Ansichten und vor allem über die eigenen Taten gestellt werden. Der poli­tische Miss­brauch der Opfer des Ter­ror­an­schlags in Halle macht uns noch trau­riger.“ 
Man kann der jüdi­schen Gemeinde in Halle für ihren klugen, weisen und freund­lichen Offenen Brief und ihre hoch­herzige Haltung nur von Herzen danken und beipflichten.