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Wie die Kri­mi­nal­sta­tistik den Täter­hin­ter­grund sys­te­ma­tisch verschleiert

In Limburg hat ein Mann mit tune­si­schem Migra­ti­ons­hin­ter­grund seine in einer Sicher­heits­ein­richtung getrennt lebende Frau mit fünf Axt­schlägen auf offener Straße hin­ge­richtet. Dieser Fall erfordert längst not­wendige Kon­se­quenzen. Zum einen im Hin­blick auf ein­wan­de­rungs­po­li­tische Prä­vention, zum anderen im Hin­blick auf die sta­tis­tische Erfassung von Straf­taten zwecks ange­mes­sener Auf­klärung der Öffent­lichkeit, wie Hartmut Krauss dezi­diert deutlich macht.

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Gezielte Auf­merk­sam­keits­lenkung und Ver­dun­kelung statt Auf­klärung der Zusam­men­hänge und Hintergründe
Es ist „nur“ eine Tat von vielen mit
  • ähn­lichem Ablaufmuster
  • ähn­lichem Täter­profil und
  • gleicher kul­turell-nor­ma­tiver Tatmotivation.

Ein 34-jäh­riger „Deut­scher mit tune­si­schen Wurzeln“, also ein Träger der deut­schen Staats­bür­ger­schaft mit tune­si­schem Migra­tions- und höchst­wahr­scheinlich isla­misch-patri­ar­cha­li­schem Sozia­li­sa­ti­ons­hin­ter­grund fährt zunächst seine von ihm getrennt in einem soge­nannten Frau­enhaus lebende 31-jährige Frau (eben­falls mit tune­si­schen Wurzeln) an. Danach schlägt er fünf Mal mit einer im Kof­ferraum mit­ge­brachten Axt auf die Wehrlose ein, wobei der Kopf der auf diese Weise bes­tia­lisch Getö­teten beinahe abge­trennt wurde.
Diese abscheu­liche Tat, die sich in eine mitt­ler­weile statt­liche Serie von migran­ti­schen Ehren­morde ein­reiht (Ehren­morde haben sehr wohl mit dem Islam zu tun) und durch ihre pri­mitiv-archaische Gewalt­tä­tigkeit besonders her­vor­sticht, ist auf andere Art als genauso schlimm und ver­werflich zu bewerten und öffentlich zu skan­da­li­sieren wie die Mordtat von Halle. Dennoch wurde und wird sie in den herr­schenden Leit­medien gemäß einer durch und durch anti­de­mo­kra­tisch-mani­pu­la­tiven „Auf­merk­sam­keits­lenkung“ gezielt ver­schwiegen oder, wenn über­haupt erwähnt, dann ohne Nennung des Täterhintergrunds.
Ver­schleierung infolge von Infor­ma­ti­ons­zensur und Täu­schung der Öffent­lichkeit durch bewusste Nicht­angabe von Tätermerkmalen
Spä­testens die mas­siven sexu­ellen Miss­hand­lungen und kri­mi­nellen Machen­schaften, die von koor­di­niert vor­ge­henden Tätern vor­nehmlich aus ara­bi­schen und nord­afri­ka­ni­schen Ländern in der Sil­ves­ter­nacht 2015 am Kölner Haupt­bahnhof, aber auch an anderen Orten begangen wurden, hatten nicht nur Medien, Politik und Polizei auf­ge­schreckt bezie­hungs­weise deren Ver­sagen ver­deut­licht. Ins­be­sondere wurde dadurch auch eine Debatte über das reale Ausmaß der Migran­ten­kri­mi­na­lität sowie über deren Ver­schleierung aus­gelöst – und zwar Ver­schleierung infolge von Infor­ma­ti­ons­zensur und Täu­schung der Öffent­lichkeit durch bewusste Nicht­angabe von Täter­merk­malen.
Konkret handelt es sich hierbei um das Ver­schweigen des Täter­hin­ter­grunds in Polizei- und Zei­tungs­be­richten, wenn es sich um Migranten oder Aus­länder handelt.
Bei­spiele und Belege für das Ver­schweigen und Verschleiern
1. So for­derte zum Bei­spiel der damalige deutsche Innen­mi­nister nach Aus­kunft eines Whist­le­b­lowers die Behörden dazu auf, signi­fi­kante Straf­fäl­ligkeit vor und in Auf­nah­me­lagern zu ver­tu­schen. „Man könne der Bevöl­kerung nicht zumuten, dass ein Ergebnis her­aus­komme, mit dem bestätigt werde, dass es eine Häufung von sexu­eller Gewalt, von schwerster Kör­per­ver­letzung gebe. ‚Das wäre ein schlechtes Ergebnis‘.“ 
Siehe dazu den Bericht der Han­no­ver­schen All­ge­meinen Zeitung (HAZ): Ist die Gewalt-Sta­tistik geschönt?: »Ein LKA-Beamter erzählt, wie die Polizei Flücht­lings­kri­mi­na­lität her­un­ter­spielt – für den „zivilen Frieden“. Er beklagt, dass Vor­fälle in Flücht­lings­un­ter­künften her­un­ter­ge­spielt werden. „Es wird nicht gelogen, nichts ver­tuscht, aber es werden ganz bewusst Dinge weg­ge­lassen“, sagt er.«
2. Der Kri­mi­nologe und frühere Jus­tiz­mi­nister Christian Pfeiffer berichtete darüber, dass zwei Fern­seh­sender ihn dahin­gehend zen­sieren wollten, im Zusam­menhang mit den Kölner Ereig­nissen nicht über Flücht­linge zusprechen. „Bitte, reden Sie nicht über Flücht­linge.“ Siehe dazu die DEUTSCHE WIRT­SCHAFTS­NACH­RICHTEN: Köln: Experte berichtet von Zensur-Ver­suchen vor TV-Inter­views.
3. Ein hoch­ran­giger Poli­zei­be­amter aus Frankfurt/M. erklärte gegenüber der regie­rungs­nahen BILD-Zeitung: „Bei Straf­taten von Tat­ver­däch­tigen, die eine aus­län­dische Natio­na­lität haben und in einer Erst­auf­nah­me­ein­richtung gemeldet sind, legen wir den Fall auf dem Schreib­tisch sofort zur Seite.“ Und weiter: „Es gibt die strikte Anweisung der Behör­den­leitung, über Ver­gehen, die von Flücht­lingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medi­en­ver­tretern zu solche Taten sollen beant­wortet werden.“ (…) Ähn­liche Anwei­sungen gab es nach BILD-Infor­ma­tionen auch in NRW: „Vor­fälle in und um Flücht­lings­heime sollen nicht gemeldet werden – es sei denn, es handelt sich um Anschläge von Neo­nazis.“ (BILD: Wird der Polizei ver­boten, die Wahrheit zu sagen?)
4. Erst nach den Ereig­nissen der Sil­ves­ter­nacht wurde im Saarland die Auflage auf­ge­hoben, wonach die Polizei keine Angaben zur Natio­na­lität und Her­kunft von Tat­ver­däch­tigen machen durfte. Saar­brücker Zeitung: Bouillon streicht „Maulkorb“ für Polizei aus internem Erlass: „Saar­brücken – Die Polizei darf wieder konkret über die Betei­ligung von Aus­ländern an Straf­taten berichten. Bisher war dies nur in Aus­nah­me­fällen möglich. Nach den Kölner Ereig­nissen ließ Minister Klaus Bouillon einen alten Erlass ändern.“
Die Furcht der Herr­schenden und ihres deka­denten Anhangs, die Wahrheit könnte den Rechten nutzen
Geändert hat sich seither nichts. Im Gegenteil. Im Kontext des poli­tisch-ideo­lo­gi­schen Stel­lungs­krieges zwi­schen dem „bunten“ Herr­schafts­kartell und dem AfD-Spektrum hat sich die Zen­surlage eher noch ver­schlechtert. Die Herr­schenden und ihr deka­denter Anhang fürchten, die Wahrheit könnte den Rechten nutzen. Was für eine erbärm­liche Option!
Tat­sächlich stößt man bei bestimmten Poli­tikern, Jour­na­listen und Anhängern einer undif­fe­ren­zierten Schön­färbung und pau­schalen Inschutz­nahme von Migranten immer wieder auf eine ver­ba­l­ag­gressive Abwehr der Erfassung und Nennung des Her­kunfts­hin­ter­grundes von Straf­tätern (Aus­länder oder ein­ge­bür­gerte Migranten mit oftmals nicht­eu­ro­päi­schem Sozia­li­sa­ti­ons­hin­ter­grund). Welche ver­quere Ein­stellung steckt hinter diesem hart­nä­ckigen Hang zur Realitätsverschleierung?
Die bewusste Vor­ent­haltung von wesent­lichen Fakten ver­stößt gegen die Wahr­heits­ori­en­tierung als Leitwert einer um Auf­klärung bemühten demo­kra­ti­schen Öffentlichkeit
De facto ist die Dar­legung und Reflexion des Her­kunfts­hin­ter­grundes von Straf­tätern ein wesent­licher Indi­kator sowohl

  • für die Polizei als auch für
  • die Politik,
  • die Wis­sen­schaft sowie
  • für die demo­kra­tische Öffentlichkeit.

Erstens infor­miert dieser Indi­kator über Ausmaß und Struktur des grenz­über­schrei­tenden Imports von kri­mi­nellen Gruppen aus bestimmten Ländern und Regionen. Zweitens infor­miert er über den Inte­gra­ti­ons­stand unter­schied­licher Zuwan­de­rer­gruppen – gerade auch bei gleicher oder ähn­licher sozialer Lage. Drittens gibt er einen Hinweis auf her­kunfts­kul­tu­relle Sozia­li­sa­ti­ons­muster und Ein­flüsse, die kri­mi­nelles Handeln bedingen (siehe dazu: Säkulare Risi­ko­ge­sell­schaft und isla­misch-patri­ar­cha­lische Sozia­li­sation. Ein Pro­blem­über­blick). Nicht zuletzt ver­stößt die bewusste Vor­ent­haltung von wesent­lichen Fakten gegen die Wahr­heits­ori­en­tierung als Leitwert einer um Auf­klärung bemühten demo­kra­ti­schen Öffent­lichkeit.
Gezielte Rea­li­täts­ver­zerrung, um Migran­ten­gewalt isla­mi­scher Her­kunft sta­tis­tisch zu „ver­kleinern“ (ver­fäl­schen)
Kri­tisch her­vor­zu­heben ist zudem der wesent­liche Sach­verhalt, dass die Poli­zei­liche Kri­mi­na­li­täts­sta­tistik (PKS) bislang keine klare und ein­deutige Erfassung der Kri­mi­na­lität der Zuwan­de­rer­be­völ­kerung erlaubt. So wird der Migra­ti­ons­hin­ter­grund in der PKS nicht erfasst; unter­schieden wird nur zwi­schen Deut­schen und nicht­deut­schen Straftätern.
Straf­täter mit einem deut­schen Pass, aber einem nicht­deut­schen Her­kunfts- und nicht­west­lichen Sozia­li­sa­ti­ons­hin­ter­grund werden nicht aus­ge­wiesen, sondern einfach den deut­schen Straf­tätern zuge­teilt. Es liegt auf der Hand, dass damit eine wesent­liche Rea­li­täts­ver­zerrung mit dem (beab­sich­tigten) Effekt ver­mittelt wird, die Migran­ten­gewalt, ins­be­sondere isla­mi­scher Her­kunft, zu „ver­kleinern“.
In sel­tener Klarheit wurde dieser Sach­verhalt auch im Kri­mi­na­li­täts­be­richt Duisburg 2013, S. 69f. festgehalten:
„Die Poli­zei­liche Kri­mi­na­li­täts­sta­tistik gestattet gleichwohl kaum eine zutref­fende Bewertung der Kri­mi­na­li­täts­be­lastung der Bevöl­kerung mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund; Spät­aus­siedler und Ein­ge­bür­gerte gelten in der Sta­tistik bei­spiels­weise als Deutsche. Der (unin­ter­pre­tierte) Aus­sa­gewert der Kri­mi­nal­sta­tistik zur Aus­län­der­kri­mi­na­lität ist daher gering.“
Wie eine Kri­mi­nal­sta­tistik auf der Höhe der Zeit aus­zu­sehen hat
Infol­ge­dessen wird dadurch auch die Fest­stellung „pass­deut­scher“ Straf­täter mit einem isla­mi­schen Sozia­li­sa­ti­ons­hin­ter­grund erhe­bungs­tech­nisch blo­ckiert. Zu fordern ist deshalb eine ange­messene Kri­mi­na­li­täts­sta­tistik auf der Höhe der Zeit, die fol­gende dif­fe­ren­zierte Infor­mation der Öffent­lichkeit gewähr­leistet und über fol­gende Sach­ver­halte aufklärt:

  1. Deutsche Straf­täter ohne Migrationshintergrund
  2. Deutsche Straf­täter mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund, dif­fe­ren­ziert nach a) euro­päi­schen und west­lichen sowie b) nicht­eu­ro­päi­schen Herkunftsländern
  3. Aus­länder
  4. Asy­lanten: a) Asyl­be­rech­tigte, b) Asyl­be­werber mit und ohne Auf­ent­halts­be­rech­tigung sowie c) Illegale.

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Dieser Artikel erschien zuerst auf HIN­TER­GRUND Verlag und erscheint hier mit freund­licher Geneh­migung des Ver­lags­be­treibers und Autors.
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Zum Autor: Hartmut Krauss ist stu­dierter Sozial- und Erzie­hungs­wis­sen­schaftler, Autor und Ver­leger. Er war  in der Erwach­se­nen­bildung tätig und in den 1990er Jahren einer der Gründer des par­tei­en­un­ab­hän­gigen Arbeits­kreises Kri­tische Mar­xis­tinnen und Mar­xisten. Er gilt als Sub­jekt­wis­sen­schaftler und Post­mo­der­nismus-Kri­tiker mit mate­ria­lis­tisch-dia­lek­ti­scher Per­spektive. 2008 gehörte er als ursprüng­licher  Initiator zu den Refe­rie­renden der Kri­ti­schen Islam­kon­ferenz. Er ist Redakteur der in Osna­brück erschei­nenden Zeit­schrift HIN­TER­GRUND und Vor­sit­zender der Gesell­schaft für wis­sen­schaft­liche Auf­klärung und Men­schen­rechte (GAM). Ganz besonders emp­feh­lenswert sind seine Bücher Der Islam als grund- und men­schen­rechts­widrige Welt­an­schauung und als Her­aus­geber: Säkulare Demo­kratie ver­tei­digen und aus­bauen.


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog des Autors www.juergenfritz.com