Ursula von der Leyen Image Courtesy: Mueller / MSC, Licensed under the Creative Commons Attribution 3.0 Germany | Wikimedia Commons

Bera­ter­affäre: Von der Leyen löscht Han­dy­daten — Warum die Staats­an­walt­schaft nicht ermitteln darf

Es ist merk­würdig still um die Bera­ter­affäre, dabei hat das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­terium den Bericht über die vom Handy Ursula von der Leyens gelöschten Nach­richten vor­gelegt. Aber die Medien sind daran nicht allzu interessiert.

Im Dezember ist bekannt geworden, dass von Uschis Handy alle Nach­richten gelöscht worden sind, die zur Auf­klärung der Bera­ter­affäre hätten bei­tragen können. Im Dezember haben die Medien groß berichtet, die Grünen waren ganz sauer des­wegen und haben sogar eine Straf­an­zeige gestellt. Das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­terium hat Auf­klärung ver­sprochen und bis 16. Januar einen Bericht ange­kündigt. Die Frist ist vorbei und niemand inter­es­siert sich mehr dafür, auch die Grünen sind anscheinend nicht mehr so sauer.

Es gab nur einen Artikel im Spiegel und eigentlich müssten die Grünen weiter ganz doll sauer sein, denn die Nach­richten von einem Telefon wurden nicht etwa ver­se­hentlich vom Minis­terium gelöscht, wie es zunächst hieß, sondern Uschi selbst hat alles gelöscht, bevor sie das Handy zurück­ge­geben hat. Der Spiegel schrieb nun über den Unter­su­chungs­aus­schuss:

„Dort ver­sucht ein Unter­su­chungs­aus­schuss zu klären, wie unter von der Leyen hoch­do­tierte Ver­träge mit externen Beratern rechts­widrig ver­geben wurden und ob die frühere Minis­terin damit etwas zu tun hatte. In dem Bericht kommt von der Leyen nicht gut weg. So schildert das Minis­terium detail­reich, dass es dem Unter­su­chungs­aus­schuss für die Auf­klärung von Ent­schei­dungs­pro­zessen kei­nerlei SMS der frü­heren Minis­terin als Beweis­mittel zur Ver­fügung stellen kann. Demnach seien Nach­richten eines Black­berry-Dienst­handys von der Leyens durch die Unacht­samkeit eines Sach­be­ar­beiters im August 2019 gelöscht worden. Auf einem zweiten Telefon habe von der Leyen selbst alle Nach­richten vernichtet.“

Wir halten fest: Dass die Ver­träge rechts­widrig ver­geben wurden, ist unstrittig. Es geht nur noch darum, wie es dazu kommen konnte. Das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­terium hat also gegen gel­tendes Recht ver­stoßen und gegen von der Leyen wurden schon vor einem Jahr Straf­an­zeigen unter anderem wegen Untreue gestellt, Folgen hatte das aber keine. Und im Dezember gab es noch eine weitere Strafanzeige.

Eigen­ntlich müsste nun der Staats­anwalt ermitteln, denn es geht um den Anfangs­ver­dacht von Straf­taten. Aber im Rechts­staat Deutschland darf der Staats­anwalt in diesem Fall nicht ermitteln.

Das liegt an den Para­grafen 146 und 147 Gerichts­ver­fas­sungs­gesetz (GVG). Dort steht nämlich geschrieben, dass der Jus­tiz­mi­nister dem Staats­anwalt unter­sagen darf, in bestimmten Fällen zu ermitteln. Und das ist so ein Fall.

Da wird dann statt­dessen ein Unter­su­chungs­aus­schuss ein­be­rufen, in dem Poli­tiker sitzen und keine pro­fes­sio­nellen Ermittler und der tagt dann jah­relang und schreibt am Ende einen Bericht. Nur Kon­se­quenzen hat das keine. Niemand wird für Straf­taten zur Ver­ant­wortung gezogen, niemand muss einen ent­stan­denen Schaden ersetzen, nichts pas­siert. Die Unter­su­chungs­aus­schüsse sind nur ein Instrument, das dem dummen Bürger das Gefühl geben soll, es geschehe etwas. Dabei ist das Gegenteil der Fall, alles wird ver­schleiert, dafür dürfen sich ein paar Poli­tiker vor den Mikro­fonen furchtbar auf­regen und sogar Straf­an­zeigen stellen, die direkt in den Müll­eimer wandern.

Sie glauben mir nicht? Dann nennen Sie mir doch mal einen ein­zigen Unter­su­chungs­aus­schuss, der zur Bestrafung von Poli­tikern und zur Erstattung ent­stan­dener Schäden geführt hat.

Deutschland ist kein Rechts­staat mit einer unab­hän­gigen Justiz, die Staats­an­wälte müssen den Anwei­sungen ihres Ministers folgen und so kommen bestimmte Fälle nie vor ein Gericht. Das ist nicht meine „krude Ver­schwö­rungs­theorie“, das hat der Euro­päische Gerichtshof höchst­rich­terlich letztes Jahr fest­ge­stellt. Die Details zu dem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofes finden Sie hier und welche Folgen diese Para­grafen in er Praxis haben, habe ich hier an Bei­spielen aus dem wahren Leben aufgezeigt.

Wir halten fest: Unter Ursula von der Leyen sind Mil­lio­nen­auf­träge an Berater illegal ver­geben worden. Die Beweis­mittel (Han­dy­daten) wurden vom Minis­terium und von Uschi selbst gelöscht, obwohl bekannt war, dass der Unter­su­chungs­aus­schuss die Daten sehen wollte. Und niemand wurde oder wird bestraft. Dass McK­insey einen Großteil der Auf­träge illegal bekommen hat und dass aus­ge­rechnet Uschi von der Leyens Sohn David bei McK­insey einen guten Job in San Fran­cisco bekommen hat, weckt bei den „Qua­li­täts­medien“ auch kein Interesse.


Thomas Röper — www.anti-spiegel.ru

Thomas Röper, Jahrgang 1971, hat als Experte für Ost­europa in ver­schie­denen Ver­si­che­rungs- und Finanz­dienst­leis­tungs­un­ter­nehmen in Ost­europa und Russland Vor­stands- und Auf­sichts­rats­po­si­tionen bekleidet, bevor er sich ent­schloss, sich als unab­hän­giger Unter­neh­mens­be­rater in seiner Wahl­heimat St. Petersburg nie­der­zu­lassen. Er lebt ins­gesamt über 15 Jahre in Russland und betreibt die Seite  www.anti-spiegel.ru. Die Schwer­punkte seiner medi­en­kri­ti­schen Arbeit sind das (mediale) Russ­landbild in Deutschland, Kritik an der Bericht­erstattung west­licher Medien im All­ge­meinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

Thomas Röper ist Autor des Buches „Vla­dimir Putin: Seht Ihr, was Ihr ange­richtet habt?“