Der große Bruder kann jetzt alles sehen und hören: Pflicht für Ver­dachts­mel­dungen ans BKA (+Video)

Es wird immer unge­müt­licher, sich über irgend­welche Soziale Medien unter­ein­ander aus­zu­tau­schen. Das Par­lament hat gerade einen Geset­zes­entwurf ver­ab­schiedet, der die Bekämpfung des Rechts­extre­mismus und der „Hassrede“ auf allen Kanälen auf ein neues Spit­zel­niveau hebt. „Sicher­heits­be­hörden“ sollen künftig die Her­ausgabe der Dazen von „Ver­däch­tigen“ ver­langen können. Da ist alles dabei, was wirklich unter Daten­schutz fällt: IP-Adressen und Passwörter.

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Überdies haben alle sozialen Netz­werke die Pflicht, strafbare Inhalte, z.B. Hassrede, Ter­ro­ris­mus­ver­herr­li­chung, Dro­hungen sowie alle Arten von Dar­stel­lungen sexu­ellen Kin­des­miss­brauchs nicht mehr einfach nur zu löschen, sondern sofort pro­aktiv mit Per­so­nen­daten, wie Inter­net­ken­nungen, sogar die Port-Nummern, an das Bun­des­kri­mi­nalamt (BKA) zu melden.

Nicht nur Name und Anschrift können Polizei und Geheim­dienste damit bald sofort her­aus­finden, sondern auch Pass­wörter und alle Zugangs­daten, mit denen der Zugriff geschützt wird auf Nut­zer­konten, End­geräte und auch Inter­net­speicher, von E‑Mailanbietern wie Mail.de, Web.de Yahoo oder Clouds, von Sozialen Medien, Chat­diensten, Spiele-Apps, Such­ma­schinen, Shops und pri­vaten Seiten im Web, Pod­casts und Flirt-Com­mu­nities sind dann ohne Pro­bleme für die Sicher­heits­be­hörden und damit auch für die Geheim­dienste pro­blemlos zugänglich.

Seit Jahren wogt der Kampf um die so genannte „Bestands­da­ten­aus­kunft“ – und ist nun ver­loren. Das Bun­des­kri­mi­nalamt sammelt im Dienst aus­län­di­scher Behörden allerhand Daten und Infor­ma­tionen über Bun­des­bürger, auch über Leute, die nicht einmal im Ver­dacht stehen, Straf­taten zu begehen. Das ent­hüllte die Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­tragte Andrea Voßhoff in einem internen Bericht, der Ende Sep­tember 2019 bekannt wurde.

Wie weit die Aus­spä­hungen und die Wei­tergabe von sen­siblen Infor­ma­tionen ging, fasste die Seite „Bestands­da­ten­aus­kunft“ zusammen:

Die Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­tragte weist in ihrem Bericht ins­be­sondere auf Fol­gendes hin:

  • Das BKA habe teil­weise auf unsub­stan­ti­ierte Anfragen aus­län­di­scher Behörden Daten abgefragt.
  • Teil­weise würden all­gemein Netz­werke betei­ligter Per­sonen zu einer Szene abge­fragt, ohne dass ein Tat­ver­dacht vor­liege. So wurden Daten über „Anar­chisten“ mit der Unter­stellung erhoben, es handele sich um linke Gewalt­täter. Auch bei „extre­mis­ti­schen Ver­ei­ni­gungen“ sei teils nicht ersichtlich, welche Straftat oder ob über­haupt ein Straf­ver­fahren vorliegt.
  • Es genüge schon ein Kontakt zu einem Beschul­digten, um abge­fragt zu werden.
  • Aus­län­dische Abfragen könnten auch einer „all­ge­meinen geheim­dienst­lichen Lage­ein­schätzung“ dienen, zu denen Bestands­da­ten­ab­fragen nicht zuge­lassen sind. Teil­weise seien bei Anfragen aus dem Ausland Geheim­dienste direkt beteiligt. Es gebe in diesen Fällen keine strikte Trennung zwi­schen Polizei und Geheimdienst.
  • Wegen einer ver­däch­tigen Person seien in einem Fall auch alle anderen Bewohner ihres Hauses abge­fragt worden.
  • Teil­weise seien Infor­ma­tionen über Per­sonen erhoben worden, die nur Zeugen oder Kon­takt­per­sonen waren.
  • In einem Fall seien Bestands­daten (Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­daten) zu einem „weiten Umkreis“ der Ziel­person abge­fragt worden.
  • Die lange Auf­be­wah­rungs­dauer von 10 Jahren beim BKA sei „sehr frag­würdig“. Die Doku­men­tation was, warum, wie lange gespei­chert wird sei mangelhaft.

Das bedeutet: Wie ein Geheim­dienst kund­schaftet das BKA mit­hilfe der Bestands­da­ten­aus­kunft Per­sonen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatz­weise ver­dächtig sind, und liefert diese an aus­län­dische Behörden aus – mit unge­wissen Konsequenzen.

Nun kommt noch die neue, ver­schärfte Variante dazu. Der glä­serne Bürger ist perfekt. Jetzt braucht es über­haupt keinen Anlass mehr, sondern die Sozialen Medien selber müssen Blockwart spielen. Man kann sich schon im Vor­hinein denken, dass diese lieber zu viel als zu wenig melden, um sich nur ja keine Pro­bleme ins Haus zu holen. „Twitter“ und Co. zwit­schern nicht mehr, sie ver­pfeifen jeden gellend.

Es wird keine Aus­nahmen geben: Google-Mail, Facebook, WhatsApp, Tinder, Instagram, TikTok, Twitter usw. usf. haben dem Gesetz Folge zu leisten.

Zusätzlich soll schon das “Bil­ligen” oder Androhen von Straf­taten in sozialen Netz­werken kri­mi­na­li­siert werden, wenn der Post geeignet ist, den „öffent­lichen Frieden“ zu stören. Auch Dro­hungen mit Straf­taten gegen die sexuelle Selbst­be­stimmung, gegen die kör­per­liche Unver­sehrtheit, die per­sön­liche Freiheit oder gegen Sachen von bedeu­tendem Wert, die sich gegen die Betrof­fenen oder ihnen nahe­ste­hende Per­sonen richten, sollen dem­nächst strafbar sein. Wer im Internet öffentlich andere beleidigt, der kann einer Haft­strafe bis zu zwei Jahre ent­ge­gen­sehen. Das alles fällt unter das Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz (NetzDG). Überdies wird noch ein Delikt namens „Ver­un­glimpfung des Andenkens Ver­stor­bener“ dazukommen.

Das alles lässt weiten Inter­pre­ta­ti­ons­spielraum. Am besten, man tauscht nur noch Plätz­chen­back­re­zepte aus. Oder Anlei­tungen zum Topf­lap­pen­häkeln, wenn man nicht in einer aus­ufernden „Ver­dachts­da­tenbank“ des BKA auf­scheinen will. So geht das heute. Da muss nicht mehr, wie im Film „Das Leben der Anderen“ ein Lau­scher auf dem Dach­boden mühsam mithorchen.

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(Den ganzen Film kann man hier ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=6XVOr8OgFqc)

Die Begründung für diese rigide Schnüf­felei bis in die letzten Ecken des per­sön­lichen Umfeldes sollen die Anschläge in Halle, Kassel und Hanau sein, die dem Rechts­extre­mismus zuge­schrieben werden. Das hat die Große Koalition beschlossen und einen ent­spre­chenden Ände­rungs­antrag eingebracht.

An IP-Adressen und Nut­zer­namen – und damit auch deren Adressen, können die zugriffs­be­rech­tigten Behörden und Dienste voll­kommen frei her­an­kommen, eine rich­ter­liche Geneh­migung braucht es dazu nicht. Ein Fei­gen­blättchen ist (noch) da: Pass­wörter und Sicher­heits­ken­nungen zu kapern braucht noch einen Rich­ter­be­schluss. Und nicht jede Behörde ist abfra­ge­be­rechtigt. In erster Linie dürfen das Straf­ver­fol­gungs­be­hörden. Auch Behörden, die zuständig sind für die „Abwehr von Gefahren für die öffent­liche Sicherheit oder Ordnung“, erhalten leicht eine rich­ter­liche Geneh­migung. Nur wissen wir ja, dass schon in der Ver­gan­genheit von Behörden und Ermittlern gern per­sön­lichste Daten aus­ge­schnüffelt und Pass­wörter erlangt und benutzt wurden – ohne dass das lupenrein nach Recht und Gesetz erfolgte.