Eigentlich sind Reiserückkehrer laut einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums dazu verpflichtet, sich einem Coronatest zu unterziehen. Doch möglicherweise wird der Testbrei von den Behörden nicht so heiß gegessen, wie er von Spahn gekocht wurde.
Aus einer Email, die mich heute erreichte:
“Sehr geehrter Herr Tolzin, als langjähriger Abonnent Ihres Impfreports zunächst herzlichen Dank für Ihre gute und notwendige Aufklärungsarbeit!
Ich bin gerade aus einem Urlaub in Spanien zurückgekehrt und Flughafen X gelandet.
Am Freitag, den 14.08.20, wurde ganz Spanien zum Risikogebiet erklärt. Da es weder im Flugzeug noch in der Ankunftshalle Informationen zur Coronatestpflicht gab, bin ich nach Hause gefahren und heute arbeiten gegangen.
Da ich beruflich viel mit Computern arbeite, habe ich Urlaub ohne PC und Smartphone gemacht und war eigentlich vollkommen uninformiert. Ich warte nun auf eine Benachrichtigung über eine Zwangstestung auf Corona.
Ich habe nicht vor, meine DNA für einen Test einem privaten Labor zum Screening zur Verfügung zu stellen.
Mir ist nicht bekannt, was mich rechtlich dabei noch erwartet.
Mit freundlichen Grüßen, X.X”
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