150.000 € für einen Tag: Landrat sichert sich Pen­si­ons­an­sprüche durch neues Gesetz

Die BILD schnappt nach Luft und echauf­fiert sich. Und tut, was sie immer schon am besten konnte: Spek­ta­kuläre Über­schriften abfeuern: „Deutsch­lands gie­rigster Landrat“ titelt das Blatt. „Trotz 360.000 € Gehalt sichert sich Oliver Stolz mit einem Tag ‚Arbeit‘ Pen­si­ons­an­sprüche bis ans Lebensende“ und von „Raffgier“ ist die Rede. Im schönen Schleswig-Hol­stein hat sich diese fürch­ter­liche Tat zuge­tragen und auch der Focus stimmt mit ein. Es geht um einen „unglaub­lichen Trick“.

Oliver Stolz, der Trick­reiche, wes­wegen die BILD mit der flachen Hand in den Breiteller haut, ist par­tei­loser Landrat in Pin­neberg, oben im Norden Deutsch­lands. Seit zehn Jahren bekleidet der 54-Jährige dieses Amt. Sein Jah­res­ein­kommen beträgt 150.000 €, was stattlich, aber nicht unge­wöhnlich ist. Mit 12.500 € liegt man noch lange nicht in der Spit­zen­ge­haltszone. Außerdem sind auch da schon, laut der Schleswig-Hol­steiner Zeitung, diverse Neben­tä­tig­keiten mit ein­ge­rechnet. Im Januar wird der Herr Landrat als Prä­sident des Spar­kassen- und Giro­ver­bandes eine neue Aufgabe über­nehmen und erhält ein Gehalt von 355.000 €. Das sind fast 30.000 € im Monat. Damit kann man bei etwas Spar­samkeit durchaus über die Runden kommen.

Da ist sie wieder, die „Drehtür”. Wie üblich, hat ein Poli­tiker seine Amtszeit genutzt, um sich Kon­takte und Seil­schaften in Wirt­schaft und Politik auf­zu­bauen und nach Ende der poli­ti­schen Laufbahn eine hoch­be­zahlte Funktion in der Wirt­schaft zu bekommen. Der Wert, den solche Leute für die Wirt­schaft haben, liegt in diesem, über Jahre auf­ge­bauten, Netzwerk. Diese Leute kennen Hinz, Kunz, Furz und Feu­er­stein, sie kennen die poli­ti­schen Netz­werke, die Ent­scheider, wer wie und an welcher Stelle in der Politik Ent­schei­dungen fällt, wer da an welcher Schalt­stelle sitzt, wer mit wem gut kann und welche Fehler man unbe­dingt ver­meiden muss. Dazu kommt, dass die­je­nigen, die dann auf die Posi­tionen nach­rücken, sich eben­falls in dieses Netzwerk ein­gliedern wollen. Und nur, wer mit denen, die in der gut dotierten Wirt­schaft schon ange­kommen sind, auch kon­struktiv zusam­men­ar­beitet, kann dann über dieses Netzwerk auch später seinen Platz an diesen Geld­töpfen ergattern.

Es ist also keine Über­ra­schung, dass Herr Landrat a.D. in spe, Herr Oliver Stolz, die Mög­lichkeit nutzt, die ihm ganz legal zusteht. Ein neues Gesetz, das ab 2021 in Schleswig-Hol­stein gilt, besagt, dass Beamte, die in die freie Wirt­schaft wechseln, ihre Pen­si­ons­an­sprüche aus der Beam­tenzeit mit­nehmen dürfen. Bisher wäre es so gewesen, dass die Pen­si­ons­an­sprüche ver­fallen und die Behörde dafür rück­wirkend für den Aus­ge­schie­denen die gesamten Ren­ten­bei­träge in die gesetz­liche Ren­ten­ver­si­cherung hätte ein­zahlen müssen. Die normale Rente ist aller­dings deutlich geringer als die Pension. Wer möchte das nach – in Oliver Stolzens Fall — 31 Jahren Beamtentätigkeit?

Der neue Arbeit­geber zahlt ein üppiges Gehalt. Aber das neue Arbeits­ver­hältnis ist eben nicht unkündbar. Und dieses neue Gesetz macht die Über­nahme der Pension sicher und völlig legal. Dabei trennten nur 24 Stunden Herrn Landrat Stolz von dieser sicheren Pension. Wer hätte das denn anders gemacht? Jeder Poli­tiker, der unter diese Bestimmung fällt, wird es so machen, nur wird der neue Arbeits­vertrag dann gleich so gestaltet, dass der Poli­tiker zeitlich punkt­genau in die Drehtür hin­eingeht. So einen Fauxpas, wie die feh­lenden 24 Stunden, wird es nicht mehr geben. Hätte Herr Stolz das früher gewusst, hätte sein neuer Vertrag erst am 01. Februar 2021 begonnen. Alle anderen werden es genauso machen, nur hören wir davon nichts mehr.

Da die Behörde ja im Nach­hinein alle Ren­ten­kas­sen­bei­träge hätte ein­zahlen müssen, wäre die Lücke zwi­schen dieser nach­träg­lichen Bei­trags­zahlung und den jetzt bestehenden Pen­si­ons­an­sprüchen wahr­scheinlich nur ein paar Zig­tausend Euro groß und ent­spräche einem geho­benen Mit­tel­klasse-Auto. Also, der Schaden ist durchaus überschaubar.

Der Bund der Steu­er­zahler „schäumt“ über den üblen „Trick“. Nun ja, das ist wohlfeil. Hat er damals ent­spre­chend geschäumt, als die Fehl­ent­scheidung der Regierung, gleich mal 34 Mil­lionen Dosen kaum getes­tetes Impf­serum gegen das Schwei­negrip­pen­virus zu ordern — und einen großen Teil anschließend zu ver­nichten, was den Steu­er­zahler 130 Mil­lionen Euro gekostet hat? Das Zeug hatte eine sehr fatale Neben­wirkung: Viele damit Geimpfte, besonders Kinder, bekamen durch den Impf­stoff als „Neben­wirkung“ eine unheilbare Narkolepsie.

Diese Neu­re­gelung in Schleswig-Hol­stein ist nur das, was die Bun­des­po­li­tiker schon lange haben. Es wird einfach nur eine neue Sau durch‘s Dorf getrieben, um der Masse Ablenkung zu bieten und eine Neid­de­batte los­zu­treten, die von den wirklich wich­tigen Dingen ablenkt.

Bitte gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen.