Die Reso­lution wurde mit 427 Ja-Stimmen ange­nommen: EU-Reso­lution dekla­riert Schutz von unge­bo­renem Leben zum Verbrechen

Wenn man eine Frau an einer Abtreibung hindern will, ist dies für die EU nun ein Akt »geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt«.

Am 16. Sep­tember 2021 ver­ab­schiedete das Euro­päische Par­lament eine Reso­lution zur Neu­de­fi­nition des Straf­tat­be­stands der »geschlechts­spe­zi­fi­schen Gewalt« in Europa, wie iFamNews berichtete.

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Wie schon in der Ver­gan­genheit umfasst die neue Reso­lution ent­setz­liche an Frauen begangene Straf­taten wie Femizid, Zwangsehe, Men­schen­handel oder Geni­tal­ver­stüm­melung. Aber es wurde darüber hinaus auch ein neues »Ver­brechen« auf­ge­nommen: der Schutz unge­bo­renen Lebens. So unglaublich es auch klingen mag, eine Frau an der Durch­führung einer Abtreibung zu hindern, ist für die Euro­päische Union nun ein Akt von geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt und ver­letzt die Men­schen­rechte der Frauen. Diese Reso­lution ist ein wei­terer Vorstoß, um die Abtreibung als Men­schen­recht durch­zu­setzen. Ange­fangen hatte es vor einigen Monaten mit dem Matic-Bericht, über den wir in einem Beitrag im Weekly Briefing des Popu­lation Research Institute (PRI) berichtet haben.

»In der neuen Ent­schließung wird argu­men­tiert, dass die Ein­schränkung der »sexu­ellen und repro­duk­tiven Gesundheit« eine Form geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt dar­stellt. So sehr Abtrei­bungs­be­für­worter und Pro­gressive es auch zu ver­bergen suchen, »sexuelle und repro­duktive Gesundheit« umfasst neben der Bereit­stellung von Ver­hü­tungs­mitteln auch die För­derung und die staat­liche Finan­zierung von Abtrei­bungen. Die vor­lie­gende Ent­schließung des Euro­päi­schen Par­la­ments bekräftigt den Gedanken, dass Abtreibung Teil der repro­duk­tiven Gesundheit ist,« kom­men­tierte Carlos Bel­tramo auf iFamNews.

Die Reso­lution wurde mit 427 Ja-Stimmen, 119 Nein-Stimmen und 140 Ent­hal­tungen ange­nommen. Die Mit­ar­beiter des PRI-Euro­pa­büros trafen sich mit Ver­tretern des Euro­päi­schen Par­la­ments, welche bestä­tigten, dass eine tiefe Kohä­si­ons­krise unter den Abge­ord­neten der Euro­päi­schen Volks­partei herrscht. Bislang galt die Euro­päische Volks­partei als kon­ser­vative Partei, als Schutzwall gegen die Angriffe der Linken, ver­treten durch die Sozi­al­de­mo­kra­tische Partei Europas, und deren Ver­bündete, wie Kom­mu­nisten und Grüne.

»Kurzum, die offi­zielle Emp­fehlung des Euro­päi­schen Par­la­ments an die EU-Staaten ist es, die Abtreibung zu lega­li­sieren und zuzu­stimmen, dass die Länder, in denen Abtreibung nicht erlaubt ist, die Men­schen­rechte der Frauen verletzen.«


Quelle: freiewelt.net