Kein Arbeits­lo­sengeld für Unge­impfte – so lange foltern, bis sie spuren

Die Politik lässt keine Gele­genheit aus, Unge­impften das Leben so schwer wie möglich zu machen. Dabei hat sie sich schon längst von jeder stich­hal­tigen Begründung dafür ver­ab­schiedet. Im Volk ist es längst all­gemein bekannt, dass die Geimpften genau­so­wenig sicher vor Corona und schweren Erkran­kungen sind wie die Unge­impften. Eigentlich geben nur noch die Tests halbwegs Sicherheit, ob jemand ange­steckt ist oder nicht. Aber egal, es muss 2G durch­ge­prügelt werden, auch wenn andere euro­päische Länder rund­herum den ganzen Corona-Zirkus auf­geben und ad acta legen. Jetzt solle es den unge­impften Arbeits­losen an den Kragen gehen.

Sogar die so regie­rungs­treue Welt schlägt schon kri­tische Untertöne an:

„Der Chef der Bun­des­agentur für Arbeit, Detlef Scheele, hat gewarnt, im Falle einer Impf­pflicht könnte für nicht geimpfte Arbeitslose das Arbeits­lo­sengeld I weg­fallen. Wie will man bei derart großer Lust an der Bestrafung noch irgend­je­manden poli­tisch überzeugen?“

Zurzeit wirkt sich der Impf­status der Beschäf­tigten auf den Arbeits­markt noch nicht aus, „denn es gibt gegen­wärtig keine ent­spre­chende Rechts­grundlage“, sagt Detlef Scheele, der Vor­stands­vor­sit­zende der Bun­des­agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt). Das könne sich aber bei einer all­ge­meinen Impf­pflicht und ent­spre­chenden Rechts­folgen bei Ver­wei­gerung ändern, denn dann können Arbeit­geber unge­impfte Bewerber ablehnen. Dann müsse die Bun­des­agentur für Arbeit prüfen, ob eine Arbeits­lo­sigkeit wegen feh­lender Impfung zu einer Sperrzeit für das Arbeits­lo­sengeld I führen kann oder muss.

Das Ganze wird eine einzige Rie­sen­schikane, die nach hinten los­gehen wird. Die Par­teien sind sich nicht einig, ob es über­haupt eine veri­table Impf­pflicht geben wird. Die CDU will eine zeitlich befristete Impf­pflicht, die davon abhängig ist, wenn besonders gefähr­liche Virus­va­ri­anten drohen und dafür pas­sende Impf­stoffe schon vor­liegen (wie soll das zeit­gleich gehen?). Tino Sorge, der gesund­heit­liche Sprecher der CDU, sagte „Trifft eines von beidem nicht zu , wäre eine Impf­pflicht wenig ziel­führend.“ Und er setzt mit nicht begrün­deter Sicherheit hinzu: „Wenn eine Impf­pflicht kommt, dann nur mit einer klaren, engen zeit­licher Befristung.“

Der Spiegel schreibt:

„Eine Gruppe um den FDP-Abge­ord­neten Andrew Ullmann kon­kre­ti­sierte einen Vorstoß für einen »Mit­telweg«: mit einem ver­pflich­tenden, pro­fes­sio­nellen und per­sön­lichen Bera­tungs­ge­spräch für alle voll­jäh­rigen Unge­impften. Und wenn so nach gewisser Zeit die nötige Impf­quote nicht erreicht wird, einer Pflicht zum Nachweis einer Impfung ab 50 Jahren. Eine Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki will eine Impf­pflicht generell verhindern.“

Die Linke und die AfD sind eben­falls gegen eine Impf­pflicht. Es sieht (gott­seidank) ganz so aus, als würde das Geschacher um Impf­pflicht ja oder nein — und wenn ja, für wen und ab wann und unter welchen Gege­ben­heiten noch den März in Beschlag nehmen.

Sollte auch nur irgendein Kom­promiss zustande kommen, wie tat­sächlich die Idee der befris­teten Impf­pflicht – wie will man dann mit dem Arbeits­lo­sengeld ver­fahren? Die „Omega-Variante B2.345“ wird im Sep­tember als absolut tödlich ein­ge­stuft und alle ab 18 müssen geimpft sein. Wer es nicht ist und deshalb einen Job nicht bekommt, erhält kein Arbeits­lo­sengeld. Zwei Wochen später: „Omega-Variante B2.345“ ist ein harm­loser Schnupfen und die Impf­pflicht ent­fällt doch, bekommt der wegen feh­lender Impfung abge­lehnte Bewerber jetzt eine Nach­zahlung? Oder hat er Pech gehabt? Und was, wenn er drei Wochen später gerade frisch ein­ge­stellt wurde, weil zu der Zeit mal keine Impf­pflicht bestand, dann aber „Omega-Neu-Mutation A2“ auf­taucht und der vor einer Woche Ein­ge­stellte wegen neuer Impf­pflicht gefeuert wird? Bekommt er dann Arbeits­lo­sengeld, weil er ja legal ein­ge­stellt wurde? Und wer prüft das Ganze nach?

Die Regierung will diese Sysiphus-Arbeit auf die Arbeit­geber abwälzen: „Wir prüfen gerade zusammen mit dem Bun­des­ar­beits­mi­nis­terium sehr genau, ob wir die Impf-Nach­weis­pflicht bei den Arbeit­gebern ver­ankern“ erklärte die gesund­heits­po­li­tische Spre­cherin der SPD, Heike Baehrens der Stutt­garter Zeitung. Dabei wird klar, dass es auch ganz bewusst um Schi­ka­nie­rerei und Zwang gehen soll: „Es wäre wohl wirk­samer als ein Bußgeld, wenn Gesund­heits­ämter unge­impften Ange­stellten das Betreten ihrer Firma ver­bieten würden — für den gesamten Arbeits­markt kann ich mir das aber schlecht vor­stellen, eher für bestimmte Branchen und Einrichtungen.”

Der Nachteil der Fol­ter­me­thode: Die Unter­nehmen leiden weiter an Per­so­nal­aus­fällen und können ein­ge­hende Auf­träge nicht zeit­ge­recht aus­führen, was Straf­zah­lungen und Gewinn­aus­fälle beschert. Arbeits­kräften den Zugang zur Arbeit zu ver­wehren schädigt eben nicht nur die Arbeits­kräfte, sondern die ganze Wirt­schaft. Das zeigt sich gerade in Großbritannien.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki ließ seinem Unmut freien Lauf: „Dass man Men­schen in den Senkel stellt einfach auf­grund ihres Impf­status, wird mitt­ler­weile für mich uner­träglich“ und Sahra Wagen­knecht von den Linken sprach von „Willkür und soziale Erpressung“.

Es wird ein immer grö­ßeres Problem werden, bei immer deut­licher zutage tre­tender Wir­kungs­lo­sigkeit der „Imp­fungen“ und immer drän­gender wer­denden gesell­schaft­lichen und wirt­schaft­lichen Pro­blemen den (aus guten Gründen) nicht geimpften Bürgern den Zugang zum Arbeits­markt durch nutzlose Impf­pflicht zu ver­wehren und gleich­zeitig die­selben Bürger dafür zu bestrafen, dass sie niemand anstellen darf. Es sei denn, man will diese Men­schen zum Auf­stand zwingen.