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Freie Fahrt für Cum-Ex Kanzler Scholz? Jetzt doch keine Auskunftspflicht?

Eine Räu­ber­pistole der Finanzwelt, wie sie bei­spiellos ist – und der deutsche Bun­des­kanzler Olaf Scholz steht knietief drin: Über 1500 Mit­wir­kende und mehr als 100 Banken stehen unter dem Ver­dacht, den Deut­schen Staat aus­ge­nommen zu haben wie eine Weih­nachtsgans. Zwar bewegen sie sich damit in einer noch viel grö­ßeren Gemein­schaft, aber in diesem Falle ist es besonders dreist, weil es eigentlich völlig klar ist, wer wie was gemacht hat. Allein, es müsste jemand aus­packen. Und das tut keiner der in diese Sache Ver­strickten. Wir waren nahe dran: Das Ber­liner Ver­wal­tungs­ge­richt hatte ent­schieden, dass das Bun­des­kanz­leramt Aus­kunft über ver­trau­liche Äuße­rungen des Herrn Bun­des­kanzlers Scholz im Cum-Ex-Skandal geben müsse. Und nun hat das Kanz­leramt dagegen Beschwerde eingelegt.

Aus­gangs­punkt ist, dass der Buch­autor und Jour­nalist Schröm (Die Cum-Ex-Files) des Tages­spiegels  den dama­ligen Finanz­mi­nister und heu­tigen Bun­des­kanzler Olaf Scholz der Lüge ver­dächtigt. Herr Scholz soll ihn im Sep­tember 2020 bei einem soge­nannten „Hin­ter­grund­ge­spräch“ zu der Cum-Ex-Affäreper­sönlich ange­logen“ haben. Herr Schröm ist über­zeugt, dass die Behauptung des dama­ligen Bun­des­fi­nanz­mi­nisters Scholz, er habe nichts von straf­recht­lichen Ermitt­lungen gegen die Warburg-Bank gewusst, bewusst falsch war. Aus diesem Grund for­derte der Jour­nalist und die Zeitung „Der Tages­spiegel“, für den er schreibt, eine dies­be­züg­liche Aus­kunft vom Bundeskanzleramt.

In der Cum-Ex-Affäre heckten Banken und Broker einen Akti­en­rin­gel­reihen aus, bei dem jedes Mal Steuern hin­ter­zogen wurden — oder Steuern, die gar nicht bezahlt worden waren, zurück­er­stattet wurden. Eine Ham­burger Pri­vatbank, die M.M. Warburg musste zumindest 176 Mil­lionen Euro zurück­zahlen. Der ehe­malige Vor­standschef dieser Bank, Christian Olearius, wird in Kürze als Ange­klagter vor den Schranken des Gerichtes erscheinen. Und zwei Akti­en­händler mussten für einige Jahre ohne Bewährung ins Café Viereck.

Bun­des­kanzler Olaf Scholz steckt mit drin, und er soll wichtige Aus­sagen über die ent­schei­dende Zeit und seine Rolle als Bun­des­fi­nanz­mi­nister dabei gemacht und gelogen haben. In einem Eil­ver­fahren (Az. VG 27 L36/22) hatte das Ber­liner Ver­wal­tungs­ge­richt geur­teilt, dass das Bun­des­kanz­leramt Aus­kunft über die inkri­mi­nierte Äußerung des Bun­des­kanzlers geben muss. Das Kanz­leramt legte dagegen Beschwerde ein. Die Regierung sieht hier kein Recht der Presse, vom Kanz­leramt Aus­künfte über die frühere Tätigkeit als Bun­des­fi­nanz­mi­nister zu erhalten.

Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Berlin-Bran­denburg unter­stützt jetzt die Sicht des Kanzleramtes:

Auf Grundlage des Presse-Aus­kunfts­an­spruchs könne nicht ver­langt werden, dass das Kanz­leramt Mit­ar­beiter oder lei­tende Per­sonen zu Vor­gängen befragt, „die kei­nerlei Bezug zu dienst­lichen Vor­gängen der aus­kunfts­pflich­tigen Stelle haben“ (Az.: OVG 6 S 36/22). Damit kas­sierte das OVG im Prinzip das Eil­urteil des Ver­wal­tungs­ge­richtes. Damit ist die Sache leider vom Tisch und kann nicht mehr ange­fochten werden.

Letzt­endlich sind solche Abschmetter-Tak­tiken von Behörden genau das Gegenteil dessen, was die Rechts­normen eigentlich unbe­dingt bewahren wollten: Dass die Presse das ver­fas­sungs­mäßige Recht hat, von den staat­lichen Stellen Aus­kunft zu ver­langen und zu bekommen. Sozu­sagen die deutsche Variante des US-ame­ri­ka­ni­schen „Freedom of Infor­mation Act“ (FOIA). Recht und Gesetz scheint immer mehr zur belie­bigen Ver­fü­gungs­masse zu ver­kommen. Und selbst, wenn jeder sehen kann, was wirklich geschehen ist und geschieht, ist es den Betref­fenden nicht einmal mehr peinlich. Es wird einfach dreist weitergemacht.

Der Tages­spiegel schreibt:

„Der ver­fas­sungs­un­mit­telbare Aus­kunfts­an­spruch der Presse gegenüber Bun­des­be­hörden, abge­leitet aus der grund­ge­setzlich ver­bürgten Pres­se­freiheit, ist immer wieder Gegen­stand gericht­licher Aus­ein­an­der­set­zungen. Die Koalition will dafür eine gesetz­liche Grundlage schaffen, die dessen Reich­weite bei Regie­rungs­tä­tig­keiten in wech­selnden Ämtern klar defi­nieren könnte.“

Der heilige Augus­tinus schrieb einst:

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes, als eine große Räu­ber­bande“ 

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