Vera Lengsfeld: Wir haben Platz – bis der Not­stand eintritt

Wir werden täglich mit neuen Kri­sen­mel­dungen kon­fron­tiert, die besagen, dass es in Deutschland spä­testens mit der neuen Heiz­saison ans Ein­ge­machte geht, weil uns offenbar ein Gas­not­stand über Monate oder gar Jahre bevor­steht. Hieß es anfangs noch, dass Gas bei Knappheit zuerst für private Ver­braucher gesi­chert sein soll, noch vor den Indus­trie­be­trieben, wird das wenige Wochen danach wieder kas­siert.  Über die bevor­zugte Ver­sorgung von Haus­halten müsse noch mal nach­ge­dacht werden, sagt Wirt­schafts­mi­nister Robert Habeck neu­er­dings. Offenbar hat es sich inzwi­schen in die luf­tigen Höhen, in denen unsere Poli­tiker hausen, her­um­ge­sprochen, dass warme Woh­nungen wenig nützen, wenn sogar die Lebens­mit­tel­ver­sorgung bedroht ist. Ohne Gas kein Fleisch, warnen die Pro­du­zenten bereits. Ich warte darauf, dass Studien aus­ge­graben werden, die her­aus­ge­funden haben, dass die Dänen in Kriegs­zeiten gesünder waren als im Frieden, weil Fleisch kaum noch im Angebot war. Das kalte Woh­nungen gesünder sein sollen als warme, konnte man ja bereits im Qua­li­täts­blättern nachlesen.

Andere Krisen, auf die kein Augenmerk mehr gerichtet wird, ent­wi­ckeln sich unter­schwellig weiter und pro­du­zieren bereits jetzt Not­stände, die mit dik­ta­to­ri­schen Mitteln behoben werden sollen.

Wir erinnern uns, dass unsere Innen­mi­nis­terin Nancy Faeser verfügt hat, dass jeder Schwarz­afri­kaner und jeder Araber, der seinen Pass weg­ge­worfen hat und an Deutsch­lands Grenze als Ukrainer Asyl ver­langt, nicht über­prüft werden darf. „Wir haben Platz“, lautet die akti­vis­tische Devise, der sich zahl­reiche Städte und Gemeinden ange­schlossen haben. Der Platz­mangel ist inzwi­schen selbst in der Provinz so evident, dass der Landrat des Eichsfeld-Kreises, wegen des “Zustroms an Flücht­lingen aus der Ukraine, dem ara­bi­schen Raum und aus Afrika“, der „unge­brochen“ anhält, seine Gemeinden auf­fordert, unver­züglich Wohnraum zur Ver­fügung zu stellen:

„Gem. § 2 Absatz 3ThürFlüAG haben die kreis­an­ge­hö­rigen Gemeinden bei der Schaffung von Unter­brin­gungs­mög­lich­keiten mit­zu­wirken […] Sie haben die Ein­richtung von Gemein­schafts- und Ein­zel­un­ter­künften im Gemein­de­gebiet in den Fällen eines gegen­wär­tigen, in Ihrem Land­kreis auf andere Weise noch oder nicht recht­zeitig abwend­baren Unter­brin­gungs­not­stands zu dulden.

Aus diesem Grund werden Sie auf­ge­fordert, ersatz­weise gesell­schaft­liche Räume zur Ver­fügung zu stellen, eigenen Vor­aus­set­zungen zu schaffen oder die Flücht­linge in noch ver­füg­baren Wohnraum unterzubringen“.

Was heißt „noch ver­füg­barer Wohnraum“? Ein Schelm, aktuell „Staats­de­le­gi­ti­mierer“, der dabei an den lau­fenden Zensus denkt, der abfragt, wie viele Bewohner sich wieviel Qua­drat­meter Wohnraum teilen?

Und was wird mit der Beheizung dieser Not­un­ter­künfte im Gas­not­stand? Kann mit bevor­zugter Ver­sorgung der­jenige rechnen, der Migranten in seine Wohnung auf­nehmen musste?

Mein Blog­ger­kollege von Science Files hat das Schreiben des Land­rates zuge­spielt bekommen. Sie können es hier im Ori­ginal sehen.

Mein Blog­ger­kollege Hadmut Danisch hat dazu wichtige Fragen gestellt.


Vera Lengsfeld — Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog der Autorin www.vera-lengsfeld.de