Deezer Scha­dens­ersatz – jetzt Ent­schä­digung anfordern

Durch den Daten­verlust bei Deezer haben Ver­braucher das Recht, bis zu 5.000 € Scha­dens­ersatz ein­zu­fordern. Diese Ent­schä­digung steht nach Art. 82 DSGVO denen zu, deren Daten von Unter­nehmen nicht aus­rei­chend geschützt wurden!

Seit den bekannt gewor­denen Daten­lecks bei Musik­streaming-Dienst Deezer oder dem Social Media Riesen Facebook sind viele Nutzer konform mit „Daten­lecks“ und legen gleich­zeitig ein sen­si­bi­li­siertes Ver­halten an den Tag, was ihre Daten angeht.

Glück im Unglück: Nach dem Datenleck muss Deezer Scha­dens­ersatz an unzählige Mit­glieder zahlen. Die Ansprüche zu prüfen, kann sich lohnen, wie bis­herige Fälle zeigen:

  • Stuttgart, Az. 8 O 38/23: Das Land­ge­richt sprach dem vom Facebook Datenleck Betrof­fenen Scha­dens­ersatz in Höhe von 400 € zu.
  • Stuttgart, Az. 3 O 220/22: Das Land­ge­richt sprach dem vom Facebook Datenleck Betrof­fenen gleich mehrere Scha­dens­er­satz­an­sprüche zu, in Summe 1.000 €.
  • München, Az. 15 O 4507/22: Das Land­ge­richt sprach dem vom Facebook Datenleck Betrof­fenen Scha­dens­ersatz in Höhe von 600 € zu.

Der Anspruch auf Ent­schä­digung kann unver­bindlich von Ver­brau­cher­por­talen wie Help­check geprüft werden, unkom­pli­ziert in wenigen Minuten. 

Per­sön­liche Daten geklaut – was nun?

Sen­sible Daten sind Infor­ma­tionen wie Name, Geburts­datum, Sozi­al­ver­si­che­rungs­nummer, Kre­dit­kar­ten­daten, etc. Wenn diese in die fal­schen Hände geraten, können durch Iden­ti­täts­dieb­stahl z.B. betrü­ge­rische Trans­ak­tionen durch­ge­führt werden. 

Daten­skandal Deezer – Was ist passiert?

Deezer werden durch Fremd­firmen ent­spre­chende Spei­cher­ka­pa­zi­täten für den Musik­stream zur Ver­fügung gestellt. Eine dieser Firmen wurde 2019 erfolg­reich gehackt. Die Folge: Unzählige Daten wurden geklaut. 

Deezer Datenleck – diese Daten sind betroffen

Die gute Nach­richt: Da Deezer keine Han­dy­nummern spei­chert, wurden diese nicht abge­griffen. Jedoch erhielten Hacker Zugriff auf fol­gende Details:

Vor- und Nachname der User

  • Geburts­datum
  • E‑Mail-Adresse
  • Geschlecht
  • Bei­tritts­datum
  • Mit­glieds­nummer & User-ID

Die schlechte Nach­richt: Name und E‑Mail-Adresse genügen, um Spam- und Fake-Mails zu ver­senden.  

Nach­sorge – Sicherheit für per­sön­liche Daten nach Datenleck wiederherstellen

Betroffene User erhielten nach dem Datenklau z.B. Nach­richten der angeblich per­sön­lichen Bank, in welcher Zah­lungs­in­for­ma­tionen abge­fragt wurden. Über zuvor abge­griffene Daten, konnten solche, täu­schend echt aus­se­henden Spam- und Fake-Mails ver­sendet werden.

WICHTIG: Niemals per­sön­liche Daten her­aus­geben – nur Miss­trauen und das Ver­langen einer Veri­fi­kation des Absenders schaffen lang­fristig Sicherheit! 

Daten­si­cherheit Wiederherstellen

Nach einem Datenleck wie bei Deezer oder Facebook ist es wichtig, schnell zu handeln, Daten­si­cherheit wie­der­her­zu­stellen und mög­liche Aus­wir­kungen zu minimieren.

  1. Schritt: Leck iden­ti­fi­zieren und ermitteln, welche Daten genau betroffen sind  (Iso­lation des Lecks)
  1. Schritt: Sobald Leck und Ursache iden­ti­fi­ziert wurden, gilt es den „betrof­fenen Bereich/ Sys­tem­kom­po­nente“ zu isolieren
  1. Schritt: Pass­wörter der betrof­fenen Konten ändern und Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nungen, Bank­auszüge sorg­fältig im Auge behalten.
  1. Schritt: Zusätz­liche Sicherheit durch Zwei-Faktor-Authen­ti­fi­zierung für Online-Konten einrichten
  1. Schritt: Behörden kon­tak­tieren und Daten­lecks ggf. bei ent­spre­chenden Daten­schutz­be­hörden melden 

Deezer Scha­dens­ersatz – wer kann ihn einklagen?

Einige Per­sonen können Scha­den­er­satz­rechte in Bezug auf Deezer geltend machen, hier soll es jedoch um die Abon­nenten und Nutzer von Deezer gehen. 

Diese Ansprüche bestehen

Scha­den­er­satz­rechte ent­stehen, wenn der Dienst die ver­trag­liche bzw. gesetz­liche Ver­pflichtung nicht erfüllt.

Infor­ma­ti­ons­pflicht von Deezer gegenüber den Betrof­fenen Art. 34 DSGVO

  • Scha­dens­er­satz­an­spruch der Betrof­fenen nach Art. 82 DSGVO

…bei einem Datenleck.

Selbst bei man­gel­haften Dienst­leis­tungen oder Unter­bre­chungen können Scha­dens­er­satz­an­sprüche geltend gemacht werden! 

Deezer Scha­dens­ersatz – Fazit

Deutsch­lands strenge Daten­schutz­ge­setze gemäß Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (DSGVO) der Euro­päi­schen Union sind bekannt. Wenn Deezer gegen diese ver­stoßen, und dadurch per­sön­liche Daten gefährdet hat, könnten betroffene Scha­dens­er­satz­an­sprüche geltend machen.

Im besten Fall sollte die mit online Anwälten für Daten­schutz- und Ver­brau­cher­schutz­fragen ein­ge­fordert wenden. Die indi­vi­duelle Situation zu bewerten, Rechts­lagen zu prüfen und Ihnen die Ein­rei­chung von Klagen & Scha­den­er­satz­an­sprüchen gegenüber Deezer helfen, die volle Summe an Scha­dens­ersatz zu erzielen.

Die Durch­setzung dieser Ansprüche kann komplex sein und ist von den Umständen des Daten­lecks abhängig.

Seriöse Portale setzen Ver­brau­cher­schutz­portale heute jedoch schnell und unkom­pli­ziert durch — ein Honorar wird zudem nur bei erfolg­reicher Ent­schä­di­gungs­zahlung fällig!