Screenshot YT-Video

1000 Doku­mente: Maaßen seit Monaten vom Ver­fas­sungs­schutz beobachtet

Alex­ander Wal­lasch ver­öf­fent­licht soeben auf seinem Blog eine Eilmeldung:

„Jetzt gab die Hal­denwang-Behörde offi­ziell gegenüber Maaßens Anwälten zu, dass sie Hans-Georg Maaßen beob­achtet und unter hohem Arbeits­aufwand Daten sammelt.

Im August und November 2023 gab es eine Anfrage bzw. einen Schrift­verkehr zwi­schen Dr. Hans-Georg Maaßen, dessen Anwalt und dem Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz. Eine Antwort mit Datum vom 16. Januar 2023 ging jetzt bei Maaßens Anwälten ein, die Alexander-Wallasch.de exklusiv vorliegt.

Danach bestätigt der Bun­des­ver­fas­sungs­schutz jetzt, dass Dr. Maaßen offi­ziell und min­destens seit Monaten vom Geheim­dienst beob­achtet wird.

Über 20 Seiten hinweg zitiert der Ver­fas­sungs­schutz Äuße­rungen von Dr. Maaßen – hier auch solche aus den wöchent­lichen Inter­views mit Alexander-Wallasch.de.

Unter anderem bestätigt der Ver­fas­sungs­schutz, dass eine „auto­ma­tische Suche mit dem Namen des Man­danten (Red.: Dr. Maaßen) in den ent­spre­chenden elek­tro­ni­schen Akten“ ver­an­lasst wurde. Die ent­spre­chenden Fach­ab­tei­lungen haben, so erwähnt die Behörde, damit einen „erheb­lichen (…) Arbeitsaufwand“.

Die Interview-Zitate mit alexander-wallasch.de füllen alleine mehrere Seiten.

Maaßen in einem ersten Statement dazu: „Die Bun­des­re­gierung hat offen­kundig Angst vor mir und der Wer­te­Union, so dass sie mich durch den Ver­fas­sungs­schutz beob­achten und ver­folgen lässt. Die nach­fol­gende Aus­kunft des BfV enthält kei­nerlei sub­stan­ti­ierte Belege, die eine Beob­achtung recht­fer­tigen. Frau Faeser! Das ist ein Miss­brauch des Ver­fas­sungs­schutzes zur Bekämpfung poli­ti­scher Gegner und ein Angriff auf die frei­heitlich demo­kra­tische Grundordnung!“

Mehr Infor­ma­tionen von Wal­lasch hier.

„Alle Men­schen, die unsere frei­heit­liche Demo­kratie lieben, müssen jetzt etwas unternehmen“

Julian Rei­chelt hat sich nun auch zu dem Skandal geäußert. Er schreibt: „Wer das Geheim­dienst-Dossier über Hans-Georg Maaßen liest, den muss es erschaudern, der kann nur zu einem Schluss kommen: Alle Men­schen, die unsere frei­heit­liche Demo­kratie lieben, die nie wieder Über­wa­chung und Zer­setzung in unserem Land wollen, müssen etwas unter­nehmen. Unser Staat ist voll­kommen außer Kon­trolle. Innen­mi­nis­terin Nancy Faeser miss­braucht den Inlands­ge­heim­dienst zur Zer­störung von poli­ti­schen Gegnern. Sie lässt Akten führen über Men­schen, die nicht genehm sind. Ich bin in einigen Punkten klar anderer Meinung als Hans-Georg Maaßen (nicht wesentlich bei Migration), er ver­wendet Begriffe, die ich nicht ver­wenden würde, er ist ein streit­barer Mann, der durchaus Spaß an Pro­vo­kation und scharfen For­mu­lie­rungen hat. Aber er ist ganz sicher kein „Extremist“, der vom BfV beob­achtet gehört. Niemand kann doch ernsthaft ein Land wollen, in dem eine Innen­mi­nis­terin mit gefähr­licher Nähe zu Isla­misten und Links­extre­misten in ihrer Behörde Akten über Äuße­rungen führen lässt, von denen viele die Mehrheit der Men­schen im Land unter­schreiben würde. Es ist furcht­erregend, dass geheim­dienstlich gesam­melte Infor­ma­tio­nenen ganz bewusst an wohl­ge­sinnte Medien durch­ge­stochen werden, um Men­schen zu zer­setzen, zu brechen, gesell­schaftlich zu ächten. Es ist auch furcht­erregend, dass der Geheim­dienst sammelt, nicht, was Maaßen gesagt hat, sondern wer Sätze von Maaßen wie­der­ge­geben hat. Kon­takt­schuld wird hier zum Über­wa­chungs­grund. Was Hans-Georg Maaßen da gerade pas­siert, kann jedem pas­sieren, der ent­schieden anderer Meinung ist als die Bun­des­re­gierung. Wir sind offenbar ein Land, in dem Nancy Faeser eine Liste per­sön­licher Feinde führt und ihr Ver­fas­sungs­schutz-Chef willig voll­streckt. Die Mehrheit der Men­schen in Deutschland glaubt nicht mehr daran, frei ihre Meinung äußern zu können. Man muss leider fest­halten: Die Mehrheit hat Recht. Nancy Faeser und BfV-Chef Thomas Hal­denwang müssten für diesen Amts­miss­brauch ent­lassen werden. (Quelle)

***

Der Artikel erschien zuerst bei philosophia-perennis.com