Gestern haben die Unbestechlichen einen Artikel zu den Erkenntnissen aus einer Umfrage des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen veröffentlicht. In dieser Erhebung stellten die Forscher fest, dass schon unter den Neuntklässlern erschreckend viele junge Muslime eine starke Tendenz zur Gewaltbereitschaft zeigen. In früheren Untersuchungen dieses Instituts wurde das immer wieder deutlich. Und auch eine fest verwurzelte muslimische Macho-Mentalität unter den Männern ist auszumachen. Das gab dann wütenden Protest unter den linksgrünen Soziologen, doch jeder weiß, dass es stimmt.
Wie zum Beweis veröffentlicht die BILD gestern einen Bericht aus dem bayerischen Tegernsee, der geradezu als Paradebeispiel für muslimisch-männliches Machogehabe und Gewaltbereitschaft plus Verachtung von Frauen dienen kann. Und auch die in der Umfrage herauskristallisierte Missachtung deutscher Gesetze kommt hier überdeutlich heraus. Natürlich gibt es auch ganz andere muslimische Männer. Aber hier haben wir einen Fall, der den „Rechten“ wieder und zum X‑ten Mal den Ball zuspielt.
In seiner Heimat Jordanien schon zu fünf Jahren Haft verurteilt: Wegen Gewalt und Sexualdelikten
Überflüssig anzumerken, dass Jordanien ein westlich orientiertes, modernes Königreich ist, in dem Recht und Gesetz funktioniert, Frieden herrscht und ein geordnetes Staatswesen den Bürgern ein gutes Leben bietet. Daher wurde das Asylgesuch dieses Mannes auch abgelehnt.
Aber er lebt seit 2019 unangefochten und auf Kosten des deutschen Steuerzahlers mit seiner Ehefrau in einer Flüchtlingsunterkunft in Deutschland. In der Zeit – als abgelehnter Asylbewerber, wohlgemerkt – hat er drei Frauen missbraucht und bedroht. Zwei der Frauen, die er sexuell angegriffen hat, wohnten in derselben Flüchtlingsunterkunft. Wie wundervoll: Da haben diese beiden Frauen sich in Deutschland in Sicherheit gefühlt und werden dann in der Flüchtlingsunterkunft missbraucht und vergewaltigt. Er griff vor zwei Jahren einer Mitbewohnerin im Asylheim unter dem T‑Shirt an die Brüste, die Frau musst sich mit aller Kraft wehren, um von ihm loszukommen. Es heißt, es sei ihr „nur mühsam gelungen, den Angriff abzuwehren“. Wurde der Mann dann aus der Unterkunft entfernt und abgeschoben, damit er hier keine weitere Tat begeht? Nein. Nicht asylberechtigt und wiederholter Straftäter und darf trotzdem bleiben.
Vor einem halben Jahr nutzte Herr Fadi M. die Situation und verging sich an einer 18Jährigen Iranerin in der Unterkunft. Er packte sie, hielt sie fest befummelte und küsste sie. Die Mutter des Mädchens stellte den Mann zur Rede. Statt tief beschämt zu sein, wurde er aggressiv, drohte der Frau mit dem Tod und machte mit einem Messer Stichbewegungen in Richtung der Mutter (Der Focus verschwurbelt das und schreibt, der Täter „fuchtelte“ mit einem Messer). Eine Weile später lauerte er dem Mädchen erneut auf, drückte sie zu Boden, vergewaltigte sie mit den Fingern und zwang die völlig verängstigte junge Frau zum Oralverkehr.
Es gibt echte Asylsuchende, es gibt wirklich Menschen, die eine Zuflucht und eine sichere Bleibe wirklich nötig haben. Sie werden dann ausgerechnet durch die verblendete Ideologie der realitätsfernen Politik hier zum Opfer. Das ist unglaublich.
Der 40jährige Fadi M. War noch nicht ganz im Gerichtssaal, da benahm er sich schon, wie die Axt im Walde: Arrogant und aggressiv bedeutete dem Staatsanwalt mit einer „Kopf-ab-Handbewegung“, dass er ihn töten wolle. Dann lehnte er wütend seine Pflichtverteidigerin ab, weil sie eine Frau ist. Das war seiner Meinung nach so „unwürdig“, von einer Frau verteidigt zu werden, dass er zu Protokoll gab, er wolle „lieber umgebracht werden, als diese Qualen hierzu haben. Der Grund meiner Qualen ist meine Anwältin“.
Daraufhin besorgte ihm seine Familie den erwünschten männlichen Anwalt. Nun hatte er zwei Anwälte.
Ohne jede Reue und Bedauern – und sieht sich selbst noch als das Opfer
Der Jordanier beschwerte sich sogar noch, dass er für seine Taten vor Gericht stehen muss: „Ich habe kein Vertrauen in das Gericht und möchte mit der Öffentlichkeit sprechen“. Welche Bescheidenheit. Dann schnauzte er noch seinen Dolmetscher an mit „Bist Du Ermittler – warum fragst Du?“ Dabei war der Dolmetscher zu seiner Hilfe vom Staat bestellt. Das war noch nicht genug. Plötzlich eine 180 Grad Wendung: Fadi M. spricht die Richterin an; „Ich bitte Sie, jetzt sofort ein Urteil zu sprechen. Ich gebe alles zu, ohne ein Wort gesagt zu haben. Damit das Gericht und die Anwälte ihre Ruhe haben.“
Das nötigte beiden Anwälten ein fassungsloses Kopfschütteln ab, schreibt der Focus. Dann wurde die Szene im Gerichtssaal turbulent. Die Verteidiger beantragten Pause, die wurde gewährt. Als der Prozess weiterging widerrief Fadi M. sein Geständnis und zog sich auf sein Schweigerecht zurück, das ihm rechtlich zusteht. Vermutlich haben seine Anwälte ihm dringend dazu geraten, damit er nicht noch mehr Flurschaden anrichtet.
Die Aussage seines Opfers möchte der Herr Fadi M. nicht hören
Besonders verstörend war, dass das, was die junge Iranerin – per Video in den Gerichtssaal zugeschaltet – berichtete, dem Vergewaltiger ein Lächeln entlockte. Dann wollte er aber, dass der Dolmetscher das Übersetzen einstellt, er wolle die Aussagen nicht hören. Belästige mich nicht mit deinem Leid, das ich dir angetan habe.
Nicole Bögelein, Kriminologin und Soziologin, sollte man damit beauftragen, der jungen Iranerin, die wahrscheinlich ein Trauma erlitten hat, über das sie so schnell nicht hinwegkommen wird, zu erklären, dass ihr Peiniger Fadi M. das eigentliche Opfer ist, wie sie das ja so einfühlsam bei Markus Lanz darlegt:
„Ausländische Straftäter sind in vielen Fällen eher Opfer! Bei rund 41 Prozent der Straftaten 2023 waren die Tatverdächtigen ohne deutschen Pass. Dabei liegt der Anteil der Ausländer in der Gesamtbevölkerung nur bei 15 Prozent. Ausländerrechtliche Verstöße rausgerechnet stieg der Anteil an allen Tatverdächtigen um 2,5 Prozent. Das liegt aber auch am Anzeigeverhalten“, sagt Bögelein.“ Und weiter: „95 Prozent der Delikte, die in der polizeilichen Kriminalstatistik registriert sind, seien angezeigt worden. „Und diese Entscheidungen – zeige ich Sie an oder nicht, die geschehen aber in einem gesellschaftlichen Zusammenhang“, meint Bögelein. Und weiter: „Wenn Sie eine Straftat beobachten, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie anzeigen, sehr viel höher, wenn ihr Gegenüber als nicht deutsch oder als fremd wahrgenommen wird, als wenn er als deutsch wahrgenommen wird.“
Frau Bögelein sollte sich doch mal mit der Mutter und ihrer 18jährigen Tochter zusammensetzen. Vielleicht sind die beiden Frauen ja davon zu überzeugen, dass Herrr Fadi M. das eigentliche Opfer ist.
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