Die online angebotenen Nachrichten der öffentlich-rechtlichen Medien erreichen nur wenige junge Leute. Das hat eine europaweite Studie ergeben. Der Grund ist einfach.
Die im Internet angebotenen Nachrichten der öffentlich-rechtlichen Medien erreichen relativ wenige junge Leute. Das hat eine europaweite Studie laut Stuttgarter Nachrichten ergeben. Der Grund für ist einfach.
Die Jugendlichen informieren sich im Netz statt dessen eher bei Facebook und Youtube. Mit diesem Problem haben alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu kämpfen, heißt es in dem Report. Dabei fällt ein Unterschied ins Auge: Während online lediglich 19 Prozent der Jugendlichen Nachrichten der Mainstream-Medien konsumieren, liegt der Anteil bei Radio und Fernsehn mit 49 Prozent deutlich höher. Einzige Ausnahme: Die BBC. Sie kann in Großbritannien auch online bei jungen Leuten punkten.
Speziell in Deutschland antworteten 69 Prozent aller Befragten, wöchentlich die Angebote der Staatssender zu nutzen. Auch hier zeigte sich ein deutlicher Unterschied beim online- und offline-Konsum. Offline ergaben sich 66, online lediglich 17 Prozent. Dabei wurden online überwiegend Personen erreicht, die ohnehin Fernsehen schauen oder Radio hören. Die reine online-Reichweite liegt bei gerade mal 3 Prozent. Noch schlechter sind die Werte bei den 18- bis 24-Jährigen. Nur 4 Prozent nutzen in der Woche vor der Befragung die offline-Angebote der Staatssender und gerade einmal 1 Prozent online.
Damit wird deutlich: Die Angebote der Staatssender sind bei jungen Leuten irrelevant.
Den Grund liefert eine Studie, auf die sich die Welt bezieht. Sie besagt, dass die Inhalte der Staatssender überwiegend auf die Bedürfnisse linker Konsumenten abgestimmt sind. Selbst die Mitte wird kaum bedient. Und umgekehrt: Private Sender wie RTL sprechen Hörer und Zuschauer an, die sich selber als bürgerlich und rechts einordnen würden.
Mit diesem einseitigen Angebot verstoßen die Anstalten aber gegen ihren Auftrag, unparteiisch und ausgeglichen zu senden. In den meisten Staatsverträgen heißt es, ähnlich wie im bayerischen, die Sender hätten “die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.” Davon kann also keine Rede mehr sein. Im Gegenteil: Es stellt sich die Frage, ob die Sender nicht durchgehend gegen diese Verträge verstoßen?
In diesem Fall werden die Sender wegen ihrer Einseitigkeit nicht nur irrelevant — sie handeln auch fortgesetzt rechtswidrig.
Quelle: freiewelt.net