Der in Schwerin festgenommene Terrorverdächtige Yamen A. wurde im April 2016 als Flüchtling anerkannt. Dazu hatte er lediglich einen Fragebogen ausfüllen müssen. Ein persönliches Vorsprechen beim BAMF fand nie statt.
Am Dienstag nahm wie berichtet ein Sondereinsatzkommando in Schwerin den Syrer Yamen A. fest. Dieser hatte mit einem Sprengstoffanschlag möglichst viele Menschen töten und verletzen wollen. Bauteile und Chemikalien für die Herstellung des Sprengsatzes hatte er bereits besorgt.
Nun werden neue Details zum Vorgehen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekannt. Nach Informationen des SPIEGEL wurde der Syrer, der offenbar im Herbst 2015 als Jugendlicher nach Deutschland kam, nie von der Behörde angehört.
Yamen A. durchlief ein verkürztes Verfahren und musste lediglich einen Fragebogen ausfüllen. Das reichte aus. Im April 2016 wurde er als Flüchtling anerkannt und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre.
Dieses sogenannte Fragebogenverfahren hat das BAMF bei zehntausenden Syrern, Irakern und Eritreern angewandt. Doch Ende 2015 schaffte die Große Koalition die Option wieder habe, weil dadurch offenbar Sicherheitslücken entstünden.
Eigentlich galt zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Fall Yamen A. bereits das neue Gesetz, wonach alle Asylbewerber wieder persönlich hätten angehört werden müssen. Das Bamf bestätigte, dass dies bei Yamen A. nicht geschehen ist.
Im Frühjahr 2016 gab es demnach eine Übergangsphase. Wer seinen Fragebogen bereits vom BAMF zugeschickt bekommen hatte, musste nicht mehr zur Anhörung. Die Ausweispapiere von Yamen A. seien aber überprüft und für echt befunden worden, so eine Sprecherin.
Der Syrer wird verdächtigt, einen Terroranschlag mit hochexplosivem Sprengstoff geplant zu haben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Nun sitzt der 19-Jährige in Untersuchungshaft.
Laur Bundesanwaltschaft kommunizierte Yamen A. im Sommer über das Internet mit einer Person, die sich selbst „Soldat des Kalifats“ nannte. Noch ist unklar, um wen es sich bei dem Gesprächspartner handelte und ob dieser wirklich dem Islamischen Staat angehörte.
Terrorpläne von Yamen A. waren weit fortgeschritten
In seinen Chats soll der Syrer am Bau einer Bombe gezeigt haben. Offenbar bemerkte dies ein ausländischer Geheimdienst und informierte daraufhin das Bundesamt für Verfassungsschutz. Mit Hilfe des FBI gelang es dem Bundeskriminalamt, den Mann als Yamen A. zu identifizieren.
Der Syrer hatte sich vermutlich erst in den vergangenen Monaten radikalisiert, so ähnlich wie es bei den Attentätern von Würzburg, Ansbach und Hamburg, die ebenfalls als Flüchtlinge nach Deutschland eingereist waren. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden unterhielt Yamen A. auch Kontakte zu Islamisten.
Spätestens im Juli begann der Terrorverdächtige elektronische Bauteile und Chemikalien zu beschaffen. Es seien auch Bauteile für eine Fernzündung gefunden worden, hieß es. Im September bestellte er noch einmal zehn Kilogramm Wasserstoffperoxid im Internet.
Er beschaffte etwa Wasserstoffperoxid enthaltende Oxidatorlösungen und Schwefelsäure, welche neben Aceton Bestandteile von TATP sind. Dieser hochexplosive Sprengstoff sollte vermutlich als Initialsprengstoff für eine größere Sprengladung dienen.
Laut Bundesanwaltschaft waren die Terrorpläne schon weit fortgeschritten. Yamen A. wollte demnach möglichst viele Menschen töten und verletzen. Nur sein Anschlagsziel hatte er wohl noch nicht ausgewählt.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte im Hinblick auf die Festnahme, alle Beteiligten hätten „hervorragende Arbeit“ geleistet. Zum erneuten Versagen des ihm ebenfalls unterstehenden BAMF sprach der Minister nicht.
Michael Müller / BerlinJournal.biz