Ex-Bun­des­richter zeigt Gauland wegen Volks­ver­hetzung an

AfD-Spit­zend­kan­didat Alex­ander Gauland würde die Migra­ti­ons­be­auf­tragte der Bun­des­re­gierung Aydan Özoguz gern „in Ana­tolien ent­sorgen“. Daher hat ihn der frühere Bun­des­richter Thomas Fischer nun wegen Volks­ver­hetzung angezeigt.

Der frühere Vor­sit­zende Richter am Bun­des­ge­richtshof, Thomas Fischer, hat Alex­ander Gauland wegen Volks­ver­hetzung ange­zeigt. Hin­ter­grund sind Äuße­rungen des AfD-Spit­zen­kan­di­daten über die tür­kisch­stämmige Bun­des­tags­ab­ge­ordnete und Beauf­tragte für Migration, Flücht­linge und Inte­gration, Aydan Özoguz.

Alex­ander Gauland hatte auf einer AfD-Ver­an­staltung im Eichsfeld in Thü­ringen mit Blick aud die SPD-Poli­ti­kerin gerufen: „Ladet sie mal ins Eichsfeld ein und sagt ihr dann, was spe­zi­fisch deutsche Kultur ist. Danach kommt sie hier nie wieder her, und wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Ana­tolien ent­sorgen können.“

Thomas Fischer schreibt in seiner Anzeige, es bestehe seiner Ansicht nach der Tat­ver­dacht einer Volks­ver­hetzung. „Am Vorsatz des Beschul­digten, der pro­mo­vierter Jurist mit zwei Staats­examen ist, kann kein ernst­hafter Zweifel bestehen“, zitiert SPON den Ex-Bun­des­richter. Der Video­mit­schnitt der Rede belege zudem, dass Gauland nicht spontan for­mu­liert habe.

https://www.youtube.com/watch?v=LgkjW3Rf1WU

Thomas Fischer sieht bei Alex­ander Gauland Volksverhetzung

Dass der AfD-Poli­tiker die Hoffnung geäußert habe, Aydan Özoguz in Ana­tolien „ent­sorgen“ zu können, sei eine „ersichtlich allein an der eth­ni­schen Her­kunft der Person aus­ge­richtete Auf­for­derung“, die Betroffene als Reprä­sen­tantin einer Gruppe von Men­schen „durch Will­kür­maß­nahmen aus Deutschland zu entfernen“.

Die Erfüllung des Tat­be­standes einer Volks­ver­hetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 des Straf­ge­setz­buches liege damit nahe, schreibt Fischer. Zudem hält er auch den Ver­dacht einer Ver­letzung der Men­schen­würde durch Beschimpfen und bös­wil­liges Ver­ächt­lich­machen gemäß § 130 Absatz 1 Nr. 2 für gegeben.

Zwar sei eine Kritik an den Aus­sagen von Aydan Özoguz zur „deut­schen Kultur“ zulässig. Doch hätten Gau­lands Aus­füh­rungen die Gruppe der „Deutsch-Türken“ betroffen. Diese Schmähung richte sich „ersichtlich allein auf die eth­nische Zuge­hö­rigkeit der Betrof­fenen als Mit­glied eines Teils der Bevölkerung“.

Am Dienstag hatte Bun­des­kanz­lerin Angela Merkel (CDU) zu Gau­lands Äuße­rungen gesagt: „Diese Äußerung ist ras­sis­tisch, sie ist absolut zu ver­ur­teilen.“ Der erneute Versuch der AfD nach dem Muster „erst eine Pro­vo­kation, dann ein kleiner Rück­zieher“ spreche für sich und zeige, „welch Geistes Kind die Autoren solcher Schmä­hungen sind“.

Unter­dessen legt Alex­ander Gauland nach. „Ich finde eine Frau, die sagt, eine deutsche Kultur sei jen­seits der Sprache nicht iden­ti­fi­zierbar, hat in diesem Land nichts ver­loren“, sagte der AfD-Poli­tiker in der Frank­furter All­ge­meinen Zeitung vom Mittwoch. „So jemand muss sich unter Umständen ein anderes Land suchen.“

Seine ursprüng­liche Äußerung, Özoguz zu „ent­sorgen“, bereue er nicht, so Gauland weiter. „Ich will es gar nicht als Fehler bezeichnen. Der Bohei, der um dieses Wort gemacht wird, ist absolut lächerlich.“ Zudem habe der SPD-Poli­tiker Johannes Kahrs im März 2013 auch davon gesprochen, Merkel zu „ent­sorgen“, sei dafür aber nicht kri­ti­siert worden.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Berlin Journal

(Bei­tragsbild: Screenshot Youtube)