EU-Papier beweist Umvolkung! — Es ging nie um „Flücht­linge“, sondern um eine geplante „Neu­an­siedlung“

Der Autor Mat­thias Matussek hat bri­sante Doku­mente ent­deckt, die belegen, dass wir alle von Anfang an von den Poli­tikern und Medien belogen wurden. Es ging nie um Hilfe für Kriegs­flüch­tinge, es geht um knall­harte Neu­an­siedlung in Europa. Die EU-Stra­tegen wollen so den rück­läu­figen Bevöl­ke­rungs­zahlen durch Über­al­terung und sin­kende Gebur­ten­raten ent­ge­gen­wirken. Des­wegen begrüßen sie jeden ein­zelnen soge­nannten Flüchtling plus Fami­li­en­nachzug, den das hilft ihnen, ihre Pläne zu verwirklichen.
Matussek fasst diesen unge­heuren Skandal mit fol­genden Worten zusammen:
1.) Jeder Lese­kundige kann auf der Ori­ginal-Website der UNO, also defi­nitiv keine fake-news, über
http://www.un.org/…/po…/publications/migration/migration.htm
nach­lesen, dass es selbst­ver­ständlich das UN-The­sen­papier „repla­cement migration“ (Ersatz­mi­gration) gibt, welches kei­neswegs von zeitlich begrenzten Schutz­su­chenden spricht.
2.) Ferner kann jeder Lese­kundige auf der Ori­ginal-Website der Euro­päi­schen Kom­mission, also ebenso defi­nitiv keine fake-news, über
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16–2434_de.htm
nach­lesen, was der EU-Kom­missar für Migration, Inneres und Bür­ger­schaft, Dimitris Avra­mo­poulos sagte und ebenso kei­neswegs von ver­meintlich zeitlich begrenzter Schutz­ge­währung, sondern unver­hohlen von somit dau­er­haften Neu­an­sied­lungs­zu­sagen spricht:
……“Durch die Schaffung eines dau­er­haften Rahmens mit ein­heit­lichen Ver­fahren können wir schnellere Ver­fahren gewähr­leisten, was uns wie­derum ermög­licht, SCHRITT­WEISE unsere gemein­samen NEU­AN­SIED­LUNGS­ZU­SAGEN zu ERHÖHEN.“……
3.) Auf­grund obiger nach­weislich veri­fi­zier­barer Ori­ginal-Quellen der UNO und der Euro­päi­schem Kom­mission ist belegt, dass wir derzeit ‑mehr­heitlich- keine Völ­ker­wan­de­rungen von größ­ten­teils angeblich „zeitlich befristet Schutz­su­chenden“, sondern mehr­heitlich eher gezielt dau­er­hafte EU-„Neuandsiedlungen“ als indi­rekte Umsetzung des UNO-The­sen­pa­piers „replcaement migration“ (Ersatz­mi­gration) erleben.
4.) Diese öffentlich veri­fi­zier­baren Fakten werden uns seitens der ‑ver­meintlich- mehr­heitlich qua­li­täts­ori­en­tiert arbei­tenden Tra­di­tions-Verlage und der öffentlich-recht­lichen Sender seit län­gerem über­wiegend vor­ent­halten, trotz höchst­rich­terlich geschützter Mei­nungs­bil­dungs­freiheit und deren Grund­vor­aus­setzung eines mehr­heitlich qua­li­täts­ori­en­tierten Journalismus.
Das Dokument:

Euro­päische Kom­mission – Pressemitteilung

Ver­bes­serung der legalen Migra­ti­ons­kanäle: Kom­mission schlägt EU-Neu­an­sied­lungs­rahmen vor

Brüssel, 13. Juli 2016

Die Euro­päische Kom­mission schlägt heute einen EU-Neu­an­sied­lungs­rahmen vor. Damit soll eine gemeinsame euro­päische Neu­an­sied­lungs­po­litik fest­gelegt werden, die gewähr­leistet, dass Per­sonen, die inter­na­tio­nalen Schutz benö­tigen, geordnete und sichere Wege nach Europa zur Ver­fügung stehen. 
Die Euro­päische Kom­mission schlägt heute einen EU-Neu­an­sied­lungs­rahmen vor. Damit soll eine gemeinsame euro­päische Neu­an­sied­lungs­po­litik fest­gelegt werden, die gewähr­leistet, dass Per­sonen, die inter­na­tio­nalen Schutz benö­tigen, geordnete und sichere Wege nach Europa zur Ver­fügung stehen. Der Vor­schlag ist Teil der von der Kom­mission geplanten Reform des Gemein­samen Euro­päi­schen Asyl­systems und der in der Euro­päi­schen Migra­ti­ons­agenda dar­ge­legten lang­fris­tigen Stra­tegie für eine bessere Steuerung der Migration. Zudem wird er zur Umsetzung des neuen ergeb­nis­ori­en­tierten Part­ner­schafts­rahmens für die Zusam­men­arbeit mit wich­tigen Her­kunfts- und Tran­sit­ländern bei­tragen, den die Kom­mission am 7. Juni vor­ge­stellt hat.
Frans Tim­mermans, Erster Vize­prä­sident der Kom­mission, erklärte: „Wir müssen unsere gemein­samen Anstren­gungen zur Gewähr­leistung eines inter­na­tio­nalen Schutzes weiter ver­stärken und dazu ins­be­sondere Flücht­lingen eine sichere und geordnete Neu­an­siedlung in Europa ermög­lichen. Die bis­he­rigen Ad-hoc-Lösungen haben zwar gewisse Ergeb­nisse gebracht, aber dank der heute vor­ge­schla­genen neuen Ver­fahren wird es uns möglich sein, bereits in einem frühen Stadium mit den Mit­glied­staaten zusam­men­zu­ar­beiten, um die Anstren­gungen der Mit­glied­staaten zu bündeln und zu ver­stärken und ins­gesamt effi­zi­enter vor­zu­gehen. Wie viele Men­schen all­jährlich neu ange­siedelt werden, ent­scheiden wei­terhin die Mit­glied­staaten selbst. Sie können künftig finan­zielle Unter­stützung aus dem EU-Haushalt erhalten, um ihre Ent­schei­dungen in die Praxis umzu­setzen. Somit kann die EU künftig auf effi­ziente Weise ihrer gemein­samen Pflicht zur Soli­da­rität mit Nicht-EU-Ländern nach­kommen und diese dabei unter­stützen, mit der Vielzahl von Men­schen, die vor Krieg und Ver­folgung flüchten, fertig zu werden.”
Der EU-Kom­missar für Migration, Inneres und Bür­ger­schaft, Dimitris Avra­mo­poulos, erklärte dazu: „Der heutige Vor­schlag ist ein bedeu­tender Schritt bei unseren Bemü­hungen, schutz­be­dürf­tigen Men­schen legale und sichere Wege in die EU und Schutz anzu­bieten. Er ist ein wesent­liches Element des grö­ßeren Ziels, dafür zu sorgen, dass Schutz­be­dürftige Schutz erhalten, die Anreize für irre­guläre Migration zu ver­ringern und Migranten vor Aus­beutung durch Schleu­ser­netze und vor gefähr­lichen Reisen nach Europa zu schützen. Durch die Schaffung eines dau­er­haften Rahmens mit ein­heit­lichen Ver­fahren können wir schnellere Ver­fahren gewähr­leisten, was uns wie­derum ermög­licht, schritt­weise unsere gemein­samen Neu­an­sied­lungs­zu­sagen zu erhöhen. In ihrem Bemühen, irre­guläre Migra­ti­onswege zu schließen, schafft die EU auf diese Weise echte legale Migrationskanäle.”
Durch den heute vor­ge­legten Vor­schlag soll ein dau­er­hafter Rahmen mit einem ein­heit­lichen Ver­fahren für die Neu­an­siedlung innerhalb der EU geschaffen werden. Wie viele Men­schen all­jährlich neu ange­siedelt werden, ent­scheiden wei­terhin die Mit­glied­staaten selbst, aber durch die Koor­di­nierung der natio­nalen Anstren­gungen und durch ein gemein­sames Vor­gehen wird die EU als Ganzes mehr bewirken können. Der künftige Neu­an­sied­lungs­rahmen soll durch jähr­liche EU-Neu­an­sied­lungs­pläne umge­setzt werden, die vom Rat auf Vor­schlag der Kom­mission ange­nommen und durch gezielte, von der Kom­mission ange­nommene EU-Neu­an­sied­lungs­pro­gramme in die Praxis umge­setzt werden. In den jähr­lichen EU-Neu­an­sied­lungs­plänen sollen die all­ge­meinen geo­gra­fi­schen Prio­ri­täten, auf deren Grundlage die Neu­an­sied­lungen erfolgen sollen, sowie die Gesamtzahl der im fol­genden Jahr im jähr­lichen Neu­an­sied­lungsplan auf Basis der Mit­wirkung und der Bei­träge der Mit­glied­staaten und asso­zi­ierten Schengen-Länder neu anzu­sie­delnden Per­sonen fest­gelegt werden.
Im EU-Neu­an­sied­lungs­rahmen sollen ferner die Kri­terien fest­gelegt werden, die bei der Bestimmung der Gebiete oder Dritt­staaten, aus denen die Neu­an­siedlung erfolgen soll, berück­sichtigt werden sollen, unter anderem die Zahl der Per­sonen, die inter­na­tio­nalen Schutz benö­tigen, in bestimmten Dritt­staaten, die all­ge­meinen Bezie­hungen der EU zu Dritt­staaten sowie deren wirksame Zusam­men­arbeit im Bereich Asyl und Migration ein­schließlich der Wei­ter­ent­wicklung ihres Asyl­systems und der Zusam­men­arbeit bei der Bekämpfung der irre­gu­lären Migration sowie in den Bereichen Rück­über­nahme, Rückkehr und Rückführung.
Mit dem neuen EU-Neu­an­sied­lungs­rahmen werden zudem gemeinsame Stan­dard­ver­fahren für die Auswahl und Behandlung von Neu­an­sied­lungs­kan­di­daten fest­gelegt. Der Neu­an­sied­lungs­rahmen enthält auch die gemein­samen Zulas­sungs­kri­terien für die Neu­an­siedlung in der EU im Rahmen der gezielten Neu­an­sied­lungs­pro­gramme der EU, die ein­heitlich fest­ge­legten mög­lichen Gründe für den Aus­schluss von Kan­di­daten und das Neu­an­sied­lungs­ver­fahren (ordent­liches Ver­fahren oder Eil­ver­fahren), das ange­wandt werden könnte.
Zur Unter­stützung der Neu­an­sied­lungs­be­mü­hungen der Mit­glied­staaten im Rahmen der gezielten EU-Pro­gramme stellt die Kom­mission für jede neu ange­sie­delte Person 10 000 EUR aus dem EU-Haushalt zur Ver­fügung. Die Mittel werden aus dem Asyl‑, Migra­tions- und Inte­gra­ti­ons­fonds (AMIF) zuge­wiesen. Neu­an­sied­lungen, die nicht durch den Neu­an­sied­lungs­rahmen der Union abge­deckt sind, werden nicht aus dem Uni­ons­haushalt finanziert.
Gemäß den Pro­to­kollen zu den Ver­trägen können sich das Ver­ei­nigte König­reich und Irland an der Umsetzung der vor­ge­schla­genen Ver­ordnung betei­ligen, falls sie dies wün­schen. Dänemark beteiligt sich nicht an der Annahme dieser Ver­ordnung und ist weder durch sie gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet.
Hin­ter­grund
Am 13. Mai 2015 schlug die Euro­päische Kom­mission mit der Euro­päi­schen Migra­ti­ons­agenda eine umfas­sende Stra­tegie vor. Diese Agenda bildet die Grundlage für die fort­lau­fende Arbeit der Kom­mission zur Bewäl­tigung der unmit­tel­baren und lang­fris­tigen Her­aus­for­de­rungen einer wirk­samen und umfas­senden Steuerung der Migra­ti­ons­ströme. Ferner wurde in der Migra­ti­ons­agenda dar­gelegt, warum ein gemein­sames Vor­gehen erfor­derlich ist, um schutz­be­dürf­tigen Ver­trie­benen Schutz durch Neu­an­siedlung zu gewähren.
Am 8. Juni 2015 ver­öf­fent­lichte die Euro­päische Kom­mission eine Emp­fehlung für eine euro­päische Neu­an­sied­lungs­re­gelung. In den anschlie­ßenden Schluss­fol­ge­rungen der im Rat ver­ei­nigten Ver­treter der Regie­rungen der Mit­glied­staaten vom 20. Juli 2015 wurde beschlossen, durch mul­ti­la­terale und nationale Rege­lungen 22 504 Per­sonen, die ein­deutig inter­na­tio­nalen Schutz benö­tigen, neu anzusiedeln.
Am 15. Dezember 2015 ver­öf­fent­lichte die Kom­mission eine Emp­fehlung für eine Regelung betreffend die Türkei über die frei­willige Auf­nahme aus huma­ni­tären Gründen. Gemäß der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 wird eine Regelung über die frei­willige Auf­nahme aus huma­ni­tären Gründen in Kraft treten, sobald die irre­gu­lären Grenz­über­tritte zwi­schen der Türkei und der EU enden oder zumindest ihre Zahl erheblich und nach­haltig zurück­ge­gangen ist.
Am 6. April 2016 ver­öf­fent­lichte die Euro­päische Kom­mission eine Mit­teilung, mit der eine Reform des Gemein­samen Euro­päi­schen Asyl­systems und die Ein­richtung eines struk­tu­rierten Systems für die Neu­an­siedlung ange­stoßen wurden, mit dem die Politik der Union im Bereich der Neu­an­siedlung aus­ge­staltet wird und das einen gemein­samen Ansatz für sichere und legale Wege in die EU für Per­sonen, die inter­na­tio­nalen Schutz benö­tigen, bietet.
Im Anschluss an diese Mit­teilung legte die Kom­mission am 4. Mai 2016 ein erstes Reform­paket vor. Dieses Paket ent­hielt Vor­schläge für die Schaffung eines nach­hal­tigen und gerechten Dublin-Systems, für eine Stärkung des Eurodac-Systems und für die Schaffung einer echten Asyl­agentur der Euro­päi­schen Union.
Die Kom­mission erstattet regel­mäßig über die bei den Neu­an­sied­lungen erzielten Fort­schritte Bericht. Der erste Bericht über die Umsied­lungs- und Neu­an­sied­lungs­maß­nahmen wurde am 16. März ange­nommen. Der zweite, der dritte und der vierte Bericht wurden am 12. April18. Maiund 15. Juni ange­nommen. Der fünfte Bericht über die Umsied­lungs- und Neu­an­sied­lungs­maß­nahmen wurde heute angenommen.
Weitere Infor­ma­tionen
Häufig gestellte Fragen: Schaffung eines EU-Neuansiedlungsrahmens:
Ver­ordnung über die Schaffung eines Neu­an­sied­lungs­rahmens der Union und zur Änderung der Ver­ordnung (EU) Nr. 516/2014 des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates
Pres­se­mit­teilung: Voll­endung der Reform des Gemein­samen Euro­päi­schen Asyl­systems: eine effi­ziente, faire und humane Asylpolitik
Häufig gestellte Fragen: Reform des Gemein­samen Euro­päi­schen Asylsystems
FACTSHEET – Asyl­ver­fahren: Reform des Gemein­samen Euro­päi­schen Asylsystems
FACTSHEET – Qua­li­fi­kation: Reform des Gemein­samen Euro­päi­schen Asylsystems
FACTSHEET – Auf­nah­me­be­din­gungen: Reform des Gemein­samen Euro­päi­schen Asylsystems
FACTSHEET – Das Gemeinsame Euro­päische Asylsystem
Pres­se­mit­teilung: Umsiedlung und Neu­an­siedlung: Posi­tiver Trend setzt sich fort, aber mehr Anstren­gungen benötigt
Pres­se­mit­teilung: Kom­mission stellt neuen Migra­ti­ons­part­ner­schafts­rahmen vor: Zusam­men­arbeit mit Dritt­ländern ver­stärken, um Migration besser zu steuern
Pres­se­mit­teilung: Eine faire und nach­haltige gemeinsame Asyl­po­litik verwirklichen
Pres­se­mit­teilung: Erneuerung des Gemein­samen Euro­päi­schen Asyl­systems und Schaffung sicherer und legaler Wege nach Europa: EU-Kom­mission stellt Reform­op­tionen vor
Schluss­fol­ge­rungen des Rates zur Neu­an­siedlung von 20 000 Per­sonen, die inter­na­tio­nalen Schutz benötigen
Pres­se­mit­teilung: Ver­ein­barung mit der Türkei über die frei­willige Auf­nahme syri­scher Flücht­linge aus huma­ni­tären Gründen
Emp­fehlung der Kom­mission für eine Regelung über die frei­willige huma­nitäre Auf­nahme syri­scher Flücht­linge aus der Türkei
Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016
Vor­schlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. Sep­tember 2015 zur Ein­führung von vor­läu­figen Maß­nahmen im Bereich des inter­na­tio­nalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland

 
Quelle: YouWatch.com