Das Sondierungspapier enthält zahlreiche Formulierungen, unter denen sich jeder vorstellen kann, was er will – vielleicht auch gar nichts. Ein markantes Beispiel dafür sind die Formulierungen zur Obergrenze.
(Von Dr. Rainer Zitelmann)
Die CSU behauptet, sie habe ihre Obergrenze bei den Sondierungsgesprächen durchgesetzt. Laut Martin Schulz sagen die Formulierungen in der Vereinbarung jedoch rein GAR NICHTS. In dem Papier heißt es: „Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die GFK bleiben unangetastet – stellen wir fest , dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden.“
Schulz: Wir haben gar nichts gesagt
Die CSU behauptet, sie habe damit ihre Forderung nach einer Obergrenze durchgesetzt. Nur das Wort werde vermieden, inhaltlich sei es jedoch genau dies. Beleg: Es werde die Zahl von 180.000 bis 220.000 genannt, sodass die CSU-Zielgröße von 200.000 genau in der Mitte liegt. Martin Schulz widerspricht jedoch in einem Interview in der FRANKFURTER ALLGEMEINEN SONNTAGESZEITUNG. Es gebe keine Obergrenze. Auch keine Obergrenze light. „Das ist falsch. Ich empfehle, den Text genau zu lesen. Da steht: Wir stellen fest, dass es in den letzten Jahren, außer 2015, eine Zahl von jeweils 180.000 bis 220.000 Flüchtlinge gegeben hat. Die Union wollte schreiben: Das soll auch in Zukunft so sein. Das haben wir abgelehnt.“
Nun, das ist eine etwas eigenartige Deutung der deutschen Sprache. Denn in dem Papier heißt es, „dass die Zuwanderungszahlen… die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden.“ Schulz meint, es sei nur eine unverbindliche Feststellung über Zahlen der Vergangenheit getroffen worden, ohne jede Bedeutung für die Zukunft. Auch im Fernsehinterview unterstrich er, dass die Zahl rein gar nichts sage und nur eine Feststellung über die Vergangenheit sei.
Frage: Wenn schon einen Tag nach Verabschiedung des Papiers beide Parteien (SPD und CSU, die CDU hat ja ohnehin zu keinem Thema eine Meinung) genau das Gegenteil herauslesen: werden die Funktionäre und die Mitglieder der SPD dann zustimmen? Und was hieße das für Koalitionsverhandlungen?
Würde die CSU der Deutung von Schulz zustimmen, bräuchte sie bei den Bayernwahlen gar nicht erst antreten. Umgekehrt: Wenn Schulz zugeben würde, dass eine Obergrenze festgeschrieben wird, würde dies die Chancen der Jusos und anderer GroKo-Gegner in der SPD noch einmal erhöhen – mit dem Ergebnis, dass es gar nicht erst zu Koalitionsverhandlungen käme.
Ich selbst habe dazu ohnehin eine ganz andere Meinung: Deutschland hat seit 2015 so viele Zuwanderer aufgenommen, dass wir uns die nächsten Jahre darauf konzentrieren sollten, wie wir mit den daraus entstehenden Problemen zurecht kommen, statt uns Gedanken zu machen, wie wir in der nächsten Legislaturperiode noch einmal 800.000 aufnehmen.
Sondierungspapier extrem schwammig – Beispiel: Mietpreisbremse
Auch in zahlreichen anderen Punkten ist das Papier extrem schwammig und mit der heißen Nadel gestrickt. Ich habe das für den Bereich überprüft, von dem ich am meisten verstehe – Wohnungspolitik und Mietrecht. Dort heißt es beispielsweise, man wolle „durch Schaffung gesetzlicher Grundlagen die Einführung und Anwendung des ‚qualifizierten Mietspiegels’ verbreitern“. Was das konkret heißen soll, kann man nur raten. Es ist zu vermuten, dass die SPD dabei die Ausweitung des Bezugszeitraumes der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf möglicherweise acht Jahre im Auge haben könnte, was dazu führen würde, dass das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete eingefroren wird oder sinken könnte. Faktisch würde das eine erhebliche Verschärfung der Mietpreisbremse bedeuten. Zudem soll, so heißt es in dem Papier, eine „Verlängerung des Bindungszeitraumes für einen qualifizierten Mietspiegel geprüft werden“. Die Begrifflichkeit „Bindungszeitraum“ gibt es jedoch im Mietrecht im Zusammenhang mit Mietspiegeln gar nicht, so dass es schwer fällt, zu erraten, was vielleicht gemeint sein könnte.
Das sind nur Beispiele für ein unausgegorenes Papier, das in erster Linie dazu dienen soll, die Funktionäre der SPD zur Zustimmung zu bewegen. Ob das angesichts der Tatsache, dass die wichtigen sozialdemokratischen Neidthemen (Erhöhung des Spitzensteuersatzes, Bürgerversicherung) fehlen, gelingen wird, erscheint aus meiner Sicht keineswegs sicher. Schon wird von der Hessen-SPD gefordert, dass nachverhandelt werden solle.
Dr. Rainer Zitelmann / TheEuropean.de
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