Stadt Stuttgart bevorzugt Flücht­linge bei der Vergabe von Sozialwohnungen

In Deutschland in die miss­liche Lage der Abhän­gigkeit von Sozi­al­leis­tungen zu kommen, ist eigentlich meist Demü­tigung genug. Noch demü­ti­gender wird es aller­dings, wenn das eigene Land dann lieber Gäste bei der Ver­teilung von Not­hilfe bevorzugt als die eigenen Bürger.
Sozi­al­woh­nungen sind ein knappes Gut geworden. In den letzten Jahr­zehnten haben die meisten Städte und Gemeinden eher Unter­künfte abgebaut, als neue geschaffen. Um der Nach­frage nach sozialem Wohnraum eine halbwegs faire Ordnung zu geben, haben fast alle Städte und Gemeinden in Deutschland einen Ver­teil­schlüssel ent­wi­ckelt, der dabei helfen soll, möglich ohne Benach- oder Bevor­teilung Bedürf­tigen einen geeig­neten Wohnraum zuzuweisen.
So war das bis­weilen auch in Stuttgart, wo derzeit 4223 Haus­halte auf der War­te­liste stehen. Im Ver­gleich: Vor der Flücht­lings­krise waren es nur 2834 Haus­halte – der Anstieg ist nach offi­zi­ellen Zahlen fast aus­schließlich der Flücht­lings­krise geschuldet.
Um in Stuttgart über­haupt einen Lis­ten­platz auf der ohnehin schon über­füllten War­te­liste für sozialen Wohnraum im Stadt­gebiet zu bekommen, müssen ein­hei­mische Bewerber zuvor min­destens drei Jahre in der Stadt gewohnt haben. Damit wollte man ursprünglich ver­meiden, dass Bewerber von Außerhalb z.B. allein erzie­henden Müttern den Platz auf der War­te­liste streitig machen, um z.B. zu ver­hindern, dass Kinder die Schule wechseln müssen oder ander­weitig aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden.
Bei Flücht­lingen macht das grün-regierte Stuttgart nun aller­dings eine Aus­nahme. Alle Flücht­linge, auch solche aus dem Umland von Stuttgart, die ihre Resi­denz­pflicht nach der offi­zi­ellen Aner­kennung als „Flüchtling“ am Ort ihrer Erst­un­ter­bringung ver­lieren und die gerne in den Stadt­be­reich Stuttgart in eine Sozi­al­wohnung ziehen möchten, bekommen sofort einen Lis­ten­platz. Das ist eine Vor­zugs­be­handlung gegenüber in Not gera­tenen deut­schen Staats­bürgern und eigentlich geset­zes­widrig. Aber wen schert schon das Gesetz?
Auch der Stutt­garter Mie­terbund ist von der Aus­nah­me­re­gelung für Flücht­linge nicht begeistert. Anstatt jedoch zu fordern, dass die alten Regeln wieder ein­ge­halten werden, fordert er die kom­plette Abschaffung der drei­jäh­rigen Resi­denz­pflicht. „Die Stadt sollte die Resi­denz­pflicht auf­heben, zumindest wenn es einen schlüs­sigen Grund, wie Familie in der Stadt oder ein Job­an­gebot in Stuttgart, gibt.“, so der Vor­sit­zende des Vereins, Rolf Gaßmann. Das aller­dings würde defi­nitiv zu Chaos führen. Man muss in diesem Fall aller­dings davon aus­gehen, dass sich auch der Mie­terbund nicht traut, die Ein­haltung der Regeln auch für Flücht­linge zu fordern. Denn dann würde man ihn sicher als „Nazi“ ver­un­glimpfen und irgend­welche Gut­men­schen würden zum Aus­tritt aus seinem Verein auf­rufen. Wir kennen so was ja bereits zur Genüge.
Die Stadt­ver­waltung Stuttgart rechnet übrigens für dieses Jahr mit einem wei­teren Anstieg beim Bedarf von Sozi­al­woh­nungen: „Die Vor­merk­datei wird 2018 mut­maßlich um weitere 500 Haus­halte anwachsen.“, sagte Finanz­bür­ger­meister Michael Föll der Zeit­schrift „Die Welt“. Die Stadt geht wei­terhin davon aus, dass die Flücht­linge, die derzeit noch in Gemein­schafts­un­ter­künften leben, in den kom­menden Jahren eben­falls auf dem Stutt­garter Woh­nungs­markt aktiv werden.