Ver­fahren ein­ge­stellt: Angeblich 13-jäh­riger Afghane miss­brauchte 4‑jährige Tochter seiner Pflegefamilie

Den Fall hätten sich Migra­ti­ons­kri­tiker nicht pas­sender aus­denken können. Ein junger, angeblich 13 Jahre alter Afghane miss­braucht in der Pfle­ge­fa­milie die 4‑jährige Tochter. Das Ver­fahren wird mit Hinweis auf das Alter des Afghanen ein­ge­stellt, obwohl das LKA davon ausgeht, dass er wesentlich älter ist, ein Alters­nachweis abge­lehnt. Der Afghane hält sich inzwi­schen unter neuem Namen und mit einem neuen Alter (wieder zwei Jahre jünger) in Schweden auf.
Sie haben Flücht­lingen Bürg­schaften aus­ge­stellt, ihre Töchter zu Treffen mit angeblich min­der­jäh­rigen Flücht­lingen geschickt, auf­ge­fordert, bei Caritas-Aktionen zur Mit­nahme von Flücht­lingen in öffent­lichen Ver­kehrs­mitteln mit­zu­machen und manchmal sogar Flücht­linge bei sich zuhause aufgenommen.
Alle haben sie es ver­mutlich gut gemeint und waren beein­flusst von den gemer­kelten Main­stream­m­edien, die uns über Monate hin das Bild des etwas wilden, aber in allem gut­mü­tigen, ehr­lichen Syrers, Afghanen usw. zeich­neten, der selbst 5.000, auf der Straße gefundene Euros beim Fundamt abgibt.
Nun ist die Zeit des bösen Erwa­chens gekommen. Wenn es nur um Bürg­schaften oder völlig zer­störte Gäs­te­woh­nungen bzw. ‑zimmer geht, ist der Schaden noch irgendwie repa­rabel. Auch wenn die staat­lichen Stellen auf die meisten Fällen den guten Men­schen meistens nur mit einem „Ätsch, selbst schuld!“ reagieren.
Es gibt aber Ver­luste, die sind niemals wieder gut zu machen: Die ersto­chene Tochter, die trau­ma­ti­sierte Ehefrau oder Groß­mutter – oder die miss­brauchte 4‑jährige Tochter, die sich viel­leicht nie wieder von den Miss­brauchs­er­fah­rungen erholen wird.
Von einem solchen Fall in Berlin berichten heute die Medien: freudig hatte die Ber­liner Familie Mahdi A. und einen wei­teren Afghanen bei sich zuhause auf­ge­nommen, 13 Jahre alt, unbe­gleitet und Flüchtling soll er damals gewesen sein. 
Und rei­bungslos sei das Zusam­men­leben ver­laufen, bis die 4‑jährige Tochter sich der Mutter im ver­gan­genen Sommer anver­traut habe: unter anderem von Dok­tor­spielen, die Madhin an ihr durch­ge­führt habe, während der andere afgha­nische Pfle­gesohn zuge­schaut haben soll, war die Rede.
Um die Sache abzu­klären wenden sich die Eltern an die Kinder- und Jugend­me­dizin in Berlin-Buch, die sehr schnell auch einen „drin­genden Ver­dacht auf (…) sexu­ellen Miss­brauch“ feststellt.
Mit Hinweis auf das Alter von Madhin wird das Ermitt­lungs­ver­fahren ein­ge­stellt. Und das obwohl das LKA von Anfang an Zweifel am Alter äußert und ein Alters­gut­achten fordert, was die Staats­an­walt­schaft selt­sa­mer­weise ablehnt. „Nach meinem Ein­druck ist der Beschul­digte älter ein­zu­schätzen. Er ist ca. 165 cm groß und schlank. Man kann ihn durchaus auf 15 Jahre schätzen. Auch ein leichter Ober­lip­pen­bart­ansatz ist sichtbar“, so die „Bild“-Zeitung, der der LKA-Bericht vorliegt.
Und noch etwas hat die „Bild“ herausgefunden:
Madhin ist mitt­ler­weile aus­ge­rechnet nach Schweden geflohen, hat sich einen neuen Namen zugelegt und noch ein spä­teres Geburtsjahr (2005) angegeben. 
Er hat in Deutschland mit­be­kommen, welche Vor­teile das bei einer Jus­titia haben kann, die ihre Augen tat­sächlich ver­bunden hat. Aber nur dann, wenn sie sie weit offen haben müsste …
 
Dieser Beitrag stammt von David Bergers her­vor­ra­genden Blog philosophia-perennis.com