Was der Ruf des isla­mi­schen Muezzin wirklich bedeutet

Überall in Deutschland sprießen jetzt nicht nur Moscheen aus dem Boden unserer Städte, sondern auch Mina­rette, aus denen der Ruf des Muezzin fünfmal täglich erschallt. Man wähnt sich im Orient, erwacht aber schnell aus dem Märchen von tausend und einer Nacht; denn der Muez­zinruf ist kein Abend- oder Mor­gen­gebet, sondern ein Schlachtruf, ein Aufruf zum Kampf.
(Von Peter Helmes)
Jedes Minarett, aus dem ein Muezzin ruft, steht sym­bo­lisch (und fak­tisch) für den Erobe­rungs­stütz­punkt einer tota­li­tären Gewaltideologie.
Doch wir schlafen weiter. Der Islam hat eine hohe Durch­set­zungs­ag­gres­si­vität, trifft aber auf man­gel­hafte Ver­tei­di­gungs­be­reit­schaft der ein­hei­mi­schen Bevöl­kerung. Das ist deut­scher Alltag. Und damit ist auch die Frage beant­wortet, ob Deutschland isla­mi­siert wird.

Der Muez­zinruf: DAS isla­mische Herrschaftszeichen

Die „Schahada“, also der Ruf des Muezzins – von arab. sahida = bezeugen (auch im juris­ti­schen Sinne) abge­leitet –  ist das Glau­bens­be­kenntnis des Islam  – und die erste der fünf Säulen des Islam und ent­spricht einem auf den Pro­pheten Mohammed zurück­ge­führten ?ad??h:
„Wenn der Diener (Gottes) sagt: ‚Es gibt keinen Gott außer Gott‘, dann spricht der erhabene Gott: ‚Meine Engel, mein Diener weiß, daß er keinen anderen Herrn außer mir hat. Ihr seid meine Zeugen, daß ich ihm (deshalb) ver­geben habe.“

Der Muez­zinruf im Wortlaut:

Beim Gebetsruf (Adhan) werden nach dem vier­ma­ligen Takbir beide Teile der Schahada, ein­ge­leitet mit aschhadu an bzw. anna „Ich bezeuge, daß …“, jeweils zweimal gesprochen. Die Schahada im Adhan lautet: „Aschhadu an la ilaha illa ‚llah (zweimal). Aschhadu anna Muham­madan rasulu ‚llah (zweimal). Hayya’ala s‑salat (zweimal). Hayya ‚ala al-falah“ (zweimal). 
Auf Deutsch:
„Ich bezeuge, daß es keinen Gott außer dem (ein­zigen) Gott (Allah) gibt (zweimal). Ich bezeuge, daß Muhammad der Gesandte Allahs ist (zweimal). Eilt zum Gebet (zweimal). Eilt zur Seligkeit“ (zweimal).  
(Quelle: wikipedia.org/wiki/Adh%C4%81n#Wortlaut)

Der Dschihad ist greifbar

Sagen wir es deutlich: Wozu sprechen wir dann noch von einem barm­her­zigen Allah? –  Der Islam ist eine geladene Waffe. Was soll das Gefasel von einem „barm­her­zigen Allah“? –  Allah kann nämlich nur barm­herzig gegenüber „Gläubige“n sein, also nur zu Mus­limen; alle anderen sind die „Ungläu­bigen“, die man ent­weder zwingt, zum Islam zu kon­ver­tieren, oder wenn sie das nicht wollen, bekämpft – auch mit dem Schwert.

Ein (gegenüber Ungläu­bigen) „fried­licher Islam“ wäre ein Wider­spruch in sich und müßte auf seinen Beherr­schungs­an­spruch („Es gibt nur EINEN Gott, Allah…“) ver­zichten, wäre dann aber kein Islam mehr.

Die Schahada ist das Ur-Glau­bens­be­kenntnis des Islam! Im Klartext: Wo die Schahada erschallt, unter­wirft man sich dem Islam. Und damit steht der Dschihad in der Tür. Der Dschihad wird fälsch­li­cher­weise bei uns fast nur als mili­tä­ri­scher Aufruf zum Kampf ver­standen. Er ist aber viel mehr:
Der Begriff Dschihad steht generell für „Anstrengung, Kampf, Bemühung, Einsatz“ und bezeichnet im reli­giösen Sinne ein wich­tiges Konzept der isla­mi­schen Religion, die Anstrengung bzw. den Kampf auf dem Wege Gottes (al-dschihadu f? sabili Llah). Nach der klas­si­schen isla­mi­schen Rechts­lehre (Fiqh) dient dieser Kampf der Erwei­terung und Ver­tei­digung isla­mi­schen Ter­ri­to­riums, bis der Islam die beherr­schende Religion ist:
In Sure 9:29 (nach Paret) heißt es allzu deutlich:
„Kämpft gegen die­je­nigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht ver­bieten (oder: für ver­boten erklären), was Gott und sein Gesandter ver­boten haben, und nicht der wahren Religion ange­hören  –  von denen, die die Schrift erhalten haben  –  (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut Tribut entrichten!“ 
Das darf getrost als Aufruf zu einem all­ge­meinen Kampf gegen die nicht­mus­li­mische Welt ver­standen werden.
Eine kleine Hin­terlist hält der Islam noch für „Ungläubige“ parat, die davon nichts wissen bzw. den Koran nicht kennen: So heißt es, die­je­nigen seien ent­schuldigt, die noch nie vom Islam hörten. Aber wie soll man dies nach­weisen können, wenn der Muezzin bald überall in Deutschland aus den Mina­retten zum Kampf gegen die „Ungläu­bigen“  –  also gegen uns  –  ruft?
Zwei Stellen aus Sure 40 mögen das belegen:
Sure 40:10:
„Siehe, den Ungläu­bigen wird zuge­rufen werden: ´Wahrlich, Allahs Haß ist größer als euer Haß gegen euch selber, da ihr zum Glauben gerufen wurdet und ungläubig waret.´“
Sure 40:35:
„Die­je­nigen, welche Allahs Zeichen bestreiten, ohne daß eine Voll­macht hierzu zu ihnen kam, stehen in großem Haß bei Allah und bei den Gläu­bigen (Moslems)…“

Kir­chen­glocken ver­stummen – Muez­zinrufe erschallen

Nun darf man annehmen, daß in Deutsch­lands Städten nicht nur Tumbe walten, sondern durchaus gebildete Men­schen. Trotzdem erlauben immer mehr Gemeinden die Muez­zinrufe – aller­dings von Stadt zu Stadt unterschiedlich:
Im Jahr 1995 wurde bei der Duis­burger Stadt­ver­waltung von zwei mus­li­mi­schen Gemeinden eine Geneh­migung bean­tragt, den Gebetsruf einmal in der Woche ver­stärkt durch eine Laut­spre­cher­anlage zu ver­künden. Der Antrag löste eine lan­des­weite Dis­kussion aus, und ins­be­sondere die Evan­ge­lische Kir­chen­ge­meinde Duisburg-Laar lehnte, theo­lo­gisch argu­men­tierend, den öffent­lichen Gebetsruf ab.
In anderen Städten Nord­rhein-West­falens sind aber bereits Gebetsrufe genehmigt:
Nach einer erfolg­reichen Klage im Jahr 1985 war die Dürener Fatih-Moschee die erste in der Bun­des­re­publik, in der ein Muezzin zum Gebet auf­fordern konnte. Dies darf dort fünfmal täglich erfolgen; in Siegen dreimal pro Tag, in Bochum einmal täglich und in Berg­kamen einmal pro Woche. Auch in Dortmund, Hamm und Oldenburg wurden Anträge für Gebetsrufe von Moschee­ver­einen ohne Protest der Anwohner genehmigt.
Im Jahr 2009 wehrten sich Bürger der Stadt Rendsburg in Schleswig-Hol­stein gegen die Pläne der dor­tigen Moschee, Laut­sprecher an ihren zwei Mina­retten anzu­bringen. Schließlich wurde 2010 dennoch der Antrag im Rathaus genehmigt, die Gebetsrufe dürfen fünfmal am Tag in der Zeit zwi­schen 6 und 22 Uhr ertönen; Rendsburg war damit nach Schleswig und Neu­münster die dritte Stadt Schleswig-Hol­steins, in der dies erlaubt wurde.
Grund­sätzlich sind isla­mische Gebetsrufe in Deutschland durch die Reli­gi­ons­freiheit geschützt. Sie können aber nach dem Bundes-Immis­si­ons­schutz­gesetz untersagt werden, wenn die Laut­stärke für Nach­bar­schaft oder Stra­ßen­verkehr zu hoch ist.
Da lacht der Imam: Immer häu­figer wird das Glo­cken­geläut christ­licher Kirchen ver­boten (oder stark ein­ge­schränkt), während der Muezzin immer öfter – und gewiß bald immer lauter – zum Kampf rufen darf. Eine Gesell­schaft gibt sich auf. (Quelle für die Städ­te­an­gaben: wikipedia.org/wiki/Islam_in_Deutschland#Muezzinrufe).