Hartz IV-Sank­tionen: Zu einem Drittel Familien mit Kindern betroffen (Video)

Es gibt auch Linke, die einen guten Job machen. So in diesem Fall die Linken-Par­tei­chefin Katja Kipping, die eine Anfrage an die Bun­des­agentur für Arbeit stellte. Sie wollte wissen, wen die vor­ge­se­henen Sank­tionen bei Hartz IV treffen, wie oft und warum und mit welchen Auswirkungen.
Das Ergebnis würde man heute „Wasser auf die Mühlen der Rechts­po­pu­listen“ nennen: Die Bescheide zur Leis­tungs­kürzung treffen zu einem Drittel Familien mit Kindern. Im Zeitraum Oktober 2016 bis Sep­tember 2017 wurden ins­gesamt 954.000 Sank­tionen gegen Hartz IV Bezieher ver­hängt, davon 310.000 An Haus­halte mit Kindern. Unter diesen wie­derum sind ein Drittel, also 96.000 Kleinst­fa­milien,  Allein­er­zie­hende mit Kindern.
Die Zah­lungen der Bun­des­agentur sind an eine lange Listen von Pflichten und Auf­lagen für den Hartz IV-Bezieher (Arbeits­lo­sengeld II) ver­bunden. Die „Melde- und Mit­wir­kungs­pflichten“ regeln genau, was der Emp­fänger des Geldes darf und was nicht. So muss der „Begüns­tigte“ jeden Job annehmen, den die Arbeits­agentur für zumutbar hält. Wird dieser abge­lehnt oder die Agentur findet heraus, dass der Begüns­tigte nebenbei doch noch etwas ver­dient, was er nicht ange­geben hat,  oder will der „Begüns­tigte“ mög­li­cher­weise nicht zum X‑ten Male an einer voll­kommen sinn­losen Fort­bildung teil­nehmen, folgt die Bestrafung auf dem Fuße. Es werden Sank­tionen ver­hängt, sprich: Es wird weniger Geld ausgezahlt.
Die meisten Sank­tionen werden wegen ver­passter Termine fällig. Die Leis­tungs­emp­fänger erscheinen dann nicht bei den ihnen oft sehr kurz­fristig zuge­stellten Ter­minen bei Ämtern, Ärzten oder Psy­cho­logen. Das mag bei einem allein­ste­henden Erwach­senen noch nach­voll­ziehbar sein. Gerade bei Familien oder Allein­er­zie­henden mit Kindern weiß jeder, der selber kleine Kinder hatte, ist es oft fast unmöglich, immer pünktlich mit Kind und Kegel, Sack und Pack an der vor­ge­ge­benen Stelle zu sein. Als „Nor­mal­mutter“ oder „Nor­mal­vater“ greift man flott zum Hörer und gibt am anderen Ende Bescheid, dass es später wird oder sagt den Termin wegen Kin­der­chaos ab.
Nicht so als Hartz IV-Familie. Da kommt der Älteste an diesem Tag einfach eine Drei­vier­tel­stunde später aus der Schule, und man hätte längst mit allen Dreien auf dem Weg zur Arbeits­agentur sein sollen. Der Kleinste war fix und fertig zum Abmarsch gerichtet, hat sich  aber bis zum Ein­treffen des Ältesten gerade die Windel bis über den Rand gefüllt und man muss ihn JETZT und SOFORT aus­ziehen, waschen, neu wickeln und anziehen. Derweil knatscht die Mittlere und hat in ihrer Lang­weile irgend­etwas ver­an­staltet, wovon sie jetzt nicht weg­gehen will. Man nimmt das Baby auf den Arm, dis­ku­tiert mit dem Ältesten, dass er viel zu spät gekommen ist, zerrt die wider­stre­bende Mittlere aus der Wohnung, muss den Kleinen in den Buggy ver­stauen, der Älteste ent­wischt derweil, man schreit, dass er zurück­kommen soll, weil man die zwei anderen nicht allein da stehen lassen kann. Der kommt aber nicht. Die Mittlere wird bockig und wirft sich auf den Boden. Man schimpft, befiehlt, ver­spricht und bettelt und der Weg zur Bus­hal­te­stelle ist dreimal so lang, wie nor­ma­ler­weise. Über die ganze Sache sind zwei Busse auch schon weg, der nächste kommt in einer halben Stunde … der Termin ist lang vorbei und die Sank­tionen setzen ein. Man weiß nicht, wie man sich und die Kinder über Wasser halten soll. Das Leben ist wieder ein Stück härter und gna­den­loser geworden. Die Kinder bekommen es zu spüren und werden dadurch auch nicht zufrie­dener und glücklicher.
Das Deutsche Kin­der­hilfswerk fordert aus solchen und noch vielen anderen guten Gründen, Familien mit Kindern unter 18 Jahren grund­sätzlich von Hartz IV-Sank­tionen aus­zu­nehmen. Laut Kin­der­hilfswerk (DKHW) gibt es sogar Familien mit Kindern, die gar keine Zah­lungen bekommen und in ihrer Erwerbs­lo­sigkeit und Armut, kom­plett auf sich allein gestellt, irgendwie um’s Über­leben kämpfen müssen. Das DKHW pro­tes­tiert dagegen. Vize­prä­si­dentin Anne Lütkes sagt, dies sei nicht mit den Kin­der­rechts­kon­ven­tionen der UN vereinbar.
Jetzt bleibt abzu­warten, ob diese Zahlen und Ergeb­nisse bei den Linken und ins­be­sondere bei Frai Kipping auch zu Kon­se­quenzen und Aktionen führen, obwohl es sich bei den betrof­fenen Kindern ja wahr­scheinlich zu einem großen Teil um deutsche Kinder handeln dürfte.
Bös­artige Unter­stellung? Nun, dass es ja in Deutschland offenbar auch anders geht, wird uns ja zur Zeit ein­drücklich vor Augen geführt. In Pin­neberg wohnt Ahmad A. mit zwei Ehe­frauen, Kind Nummer 7 ist unterwegs. Herr Ahmad A. Tut nichts anderes, als sich mit seiner Familie zu beschäf­tigen und leidet keinen Mangel. Er muss nir­gends pünktlich sein, keine Fort­bil­dungen machen, keine For­mulare aus­füllen und erleidet keine Sank­tionen. Wieviel Geld er bekommt, weiß er nicht. Es ist einfach „da“ auf der Bank. Ein wun­der­volles, sor­gen­freies Leben, wie es sich 310.000 Familien mit deut­schen Kindern sehr wün­schen würden, aber niemals bekommen werden.
Die Begründung der deut­schen Behörden zur Rundum-Glücklich-Ver­sorgung für Ahmad, seine vielen Kinder und Ehe­frauen heißt: Das „Wohl der Kinder“ dürfe nicht beein­trächtigt werden.
Spiegel TV hat die syrische Familie besucht und einen Bericht gemacht:
 
https://www.youtube.com/watch?v=QtzboedfW90