Es gibt auch Linke, die einen guten Job machen. So in diesem Fall die Linken-Parteichefin Katja Kipping, die eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit stellte. Sie wollte wissen, wen die vorgesehenen Sanktionen bei Hartz IV treffen, wie oft und warum und mit welchen Auswirkungen.
Das Ergebnis würde man heute „Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten“ nennen: Die Bescheide zur Leistungskürzung treffen zu einem Drittel Familien mit Kindern. Im Zeitraum Oktober 2016 bis September 2017 wurden insgesamt 954.000 Sanktionen gegen Hartz IV Bezieher verhängt, davon 310.000 An Haushalte mit Kindern. Unter diesen wiederum sind ein Drittel, also 96.000 Kleinstfamilien, Alleinerziehende mit Kindern.
Die Zahlungen der Bundesagentur sind an eine lange Listen von Pflichten und Auflagen für den Hartz IV-Bezieher (Arbeitslosengeld II) verbunden. Die „Melde- und Mitwirkungspflichten“ regeln genau, was der Empfänger des Geldes darf und was nicht. So muss der „Begünstigte“ jeden Job annehmen, den die Arbeitsagentur für zumutbar hält. Wird dieser abgelehnt oder die Agentur findet heraus, dass der Begünstigte nebenbei doch noch etwas verdient, was er nicht angegeben hat, oder will der „Begünstigte“ möglicherweise nicht zum X‑ten Male an einer vollkommen sinnlosen Fortbildung teilnehmen, folgt die Bestrafung auf dem Fuße. Es werden Sanktionen verhängt, sprich: Es wird weniger Geld ausgezahlt.
Die meisten Sanktionen werden wegen verpasster Termine fällig. Die Leistungsempfänger erscheinen dann nicht bei den ihnen oft sehr kurzfristig zugestellten Terminen bei Ämtern, Ärzten oder Psychologen. Das mag bei einem alleinstehenden Erwachsenen noch nachvollziehbar sein. Gerade bei Familien oder Alleinerziehenden mit Kindern weiß jeder, der selber kleine Kinder hatte, ist es oft fast unmöglich, immer pünktlich mit Kind und Kegel, Sack und Pack an der vorgegebenen Stelle zu sein. Als „Normalmutter“ oder „Normalvater“ greift man flott zum Hörer und gibt am anderen Ende Bescheid, dass es später wird oder sagt den Termin wegen Kinderchaos ab.
Nicht so als Hartz IV-Familie. Da kommt der Älteste an diesem Tag einfach eine Dreiviertelstunde später aus der Schule, und man hätte längst mit allen Dreien auf dem Weg zur Arbeitsagentur sein sollen. Der Kleinste war fix und fertig zum Abmarsch gerichtet, hat sich aber bis zum Eintreffen des Ältesten gerade die Windel bis über den Rand gefüllt und man muss ihn JETZT und SOFORT ausziehen, waschen, neu wickeln und anziehen. Derweil knatscht die Mittlere und hat in ihrer Langweile irgendetwas veranstaltet, wovon sie jetzt nicht weggehen will. Man nimmt das Baby auf den Arm, diskutiert mit dem Ältesten, dass er viel zu spät gekommen ist, zerrt die widerstrebende Mittlere aus der Wohnung, muss den Kleinen in den Buggy verstauen, der Älteste entwischt derweil, man schreit, dass er zurückkommen soll, weil man die zwei anderen nicht allein da stehen lassen kann. Der kommt aber nicht. Die Mittlere wird bockig und wirft sich auf den Boden. Man schimpft, befiehlt, verspricht und bettelt und der Weg zur Bushaltestelle ist dreimal so lang, wie normalerweise. Über die ganze Sache sind zwei Busse auch schon weg, der nächste kommt in einer halben Stunde … der Termin ist lang vorbei und die Sanktionen setzen ein. Man weiß nicht, wie man sich und die Kinder über Wasser halten soll. Das Leben ist wieder ein Stück härter und gnadenloser geworden. Die Kinder bekommen es zu spüren und werden dadurch auch nicht zufriedener und glücklicher.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert aus solchen und noch vielen anderen guten Gründen, Familien mit Kindern unter 18 Jahren grundsätzlich von Hartz IV-Sanktionen auszunehmen. Laut Kinderhilfswerk (DKHW) gibt es sogar Familien mit Kindern, die gar keine Zahlungen bekommen und in ihrer Erwerbslosigkeit und Armut, komplett auf sich allein gestellt, irgendwie um’s Überleben kämpfen müssen. Das DKHW protestiert dagegen. Vizepräsidentin Anne Lütkes sagt, dies sei nicht mit den Kinderrechtskonventionen der UN vereinbar.
Jetzt bleibt abzuwarten, ob diese Zahlen und Ergebnisse bei den Linken und insbesondere bei Frai Kipping auch zu Konsequenzen und Aktionen führen, obwohl es sich bei den betroffenen Kindern ja wahrscheinlich zu einem großen Teil um deutsche Kinder handeln dürfte.
Bösartige Unterstellung? Nun, dass es ja in Deutschland offenbar auch anders geht, wird uns ja zur Zeit eindrücklich vor Augen geführt. In Pinneberg wohnt Ahmad A. mit zwei Ehefrauen, Kind Nummer 7 ist unterwegs. Herr Ahmad A. Tut nichts anderes, als sich mit seiner Familie zu beschäftigen und leidet keinen Mangel. Er muss nirgends pünktlich sein, keine Fortbildungen machen, keine Formulare ausfüllen und erleidet keine Sanktionen. Wieviel Geld er bekommt, weiß er nicht. Es ist einfach „da“ auf der Bank. Ein wundervolles, sorgenfreies Leben, wie es sich 310.000 Familien mit deutschen Kindern sehr wünschen würden, aber niemals bekommen werden.
Die Begründung der deutschen Behörden zur Rundum-Glücklich-Versorgung für Ahmad, seine vielen Kinder und Ehefrauen heißt: Das „Wohl der Kinder“ dürfe nicht beeinträchtigt werden.
Spiegel TV hat die syrische Familie besucht und einen Bericht gemacht:
https://www.youtube.com/watch?v=QtzboedfW90
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