Islamic Extremism and Terrorism: No Peaceful Coexistence - Von Aia Fernandez - flickr.com - CC BY 2.0

Scharia-Urteil eines schwe­di­schen Gerichts sorgt für Aufsehen!

Die Isla­mi­sierung Europas schreitet voran. In dieser Woche wird in Schweden heftig ein Scharia-Urteil, gefällt von einem schwe­di­schem Gericht, dis­ku­tiert. Wie Små­lands­posten vom 5.3.2018 berichtete, hat eine Lai­en­rich­terin und Poli­ti­kerin (Ebtisam Aldebe, Cen­ter­partei) es offenbar im Verein mit wei­teren mus­li­mi­schen Lai­en­richtern geschafft, ein Urteil nach Scharia-Recht zu sprechen.
Der Fall:
Ein Mann ira­ni­scher Her­kunft war ange­klagt, seine Frau miss­handelt zu haben. Sie waren nach Scharia-Recht ver­hei­ratet, nicht nach schwe­di­schem Recht. Der Mann wurde frei­ge­sprochen. Der Kern der Urteils­be­gründung lautete:
Der Mann ent­stamme einer „fei­neren Familie“, die Frau einer weniger feinen. Sie sei deshalb weniger glaubwürdig…
In der Urteils­be­gründung wurde weiter aus­ge­führt, dass es in „diesen Kreisen“ üblich sei, dass eine Frau der Ver­wandt­schaft „berichtet“, dass sie miss­handelt wurde. Dann wird die Ange­le­genheit innerhalb der Familien geregelt. Der miss­han­delten Frau wird allen Ernstes vor­ge­worfen, der Familie ihres Mannes nicht mit­ge­teilt zu haben, dass er sie miss­handelt. Statt­dessen ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige. Dies mache sie noch weniger glaub­würdig. Da die Familie des Mannes eine soge­nannte „gute Familie“ sei, im Unter­schied zu der Familie seiner Frau, wurde das zu Gunsten des Mannes bei der Beur­teilung der Schuld­frage gewertet.
In dem Urteil wird auch die Aus­sa­ge­kraft von „Amts­per­sonen“, sprich Poli­zisten, vor Gericht als weniger wert ein­ge­stuft als die Aussage von „Fami­li­en­an­ge­hö­rigen“ oder sons­tigen „Nahe­ste­henden“.
Fazit: Es wurde nicht nach rechts­staat­lichen Regeln geur­teilt, sondern nach den Regeln der Scharia.
Besonders der Vorwurf des Gerichts, die Frau habe sich an die Polizei gewandt und sei deshalb weniger glaub­würdig als ihr Miss­handler, ist unfassbar.
Das Urteil hat die schwe­dische Öffent­lichkeit auf­ge­schreckt und eine heftige Debatte aus­gelöst. Die Debatte scheint aber in die Richtung zu gehen, ob man das Lai­en­richter-System abschaffen sollte, statt die Gefahr der schlei­chenden Isla­mi­sierung und die damit ver­bundene Auf­wei­chung des Rechts­staates zu thematisieren.
Hier kann man den Fall nachlesen:
http://www.smp.se/ledare/sharia-i-domstolen/
https://www.expressen.se/nyheter/brottscentralen/tingsratten-misshandlad-kvinna-
oder heute:
https://www.expressen.se/nyheter/anne-ramberg-om-domen-hor-inte-hemma
Dank an meine Leserin H.P. für den Hinweis


Nachtrag:

Wie mir meine Leserin V.S. mit­teilte, hat die öffent­liche Dis­kussion des Urteils bewirkt, dass zwei Schöffen  sus­pen­diert wurden. Einer davon auf eigenen Wunsch. Ein end­gül­tiger Beschluss wird in drei Wochen erwartet.
In einer frü­heren Version des Artikels über das Scharia-Urteil hatte ich von einer „will­fäh­rigen Rich­terin“ gesprochen. Das habe ich inzwi­schen revi­diert. Die Rich­terin hatte für die Schuld des Ange­klagten und seine Ver­ur­teilung plä­diert, mußte aber als Unter­legene das Votum der Lai­en­richter verkünden.
Quelle:
erwartet.http://www.friatider.se/solna-tingsr-tt-st-nger-av-kritiserade-n-mndem‑n

 


Vera Lengsfeld auf vera-lengsfeld.de