Am Donnerstag landete ein Flieger aus Bagdad sicher in Frankfurt. An Bord: Zwei IS-Frauen aus Deutschland und ihre drei kleinen Kinder. Sie kamen aus einem kurdischen Gefängnis, in dem sie die letzten Monate inhaftiert waren und wurden von Beamten des BKA begleitet. Ihr Fall ist eine Art Premiere.
Die Deutsch-Türkin Sibel H. aus Hessen und die Konvertitin Sabine S. aus Baden-Württemberg hatten waren nach Syrien gereist und sollen sich dort den Kämpfern des IS angeschlossen haben.
Weitere rund 80 deutsche Islamisten, darunter Frauen und kleine Kinder, sollen sich derzeit in Nordsyrien und im Irak in Gefangenschaft befinden. Einige IS-Anhänger, darunter Linda W. aus Sachsen und Lamia K. aus Mannheim, wurden vor Ort zu langen Gefängnisstrafen verurteilt.
Doch bei ihrer Landung in Frankfurt wurden die beiden IS-Frauen nicht wie geplant festgenommen. Dazu fehlte dem BKA die Handhabe, denn nach WELT-Informationen liegen gegen Sibel H. und Sabine S. derzeit keine Haftbefehle vor. Lediglich Durchsuchungen waren den Beamten erlaubt.
Die Bundesanwaltschaft, die gegen die beiden Islamistinnen ermittelt, hatte zwar Haftbefehle beantragt, aber der Bundesgerichtshof verweigerte die mit der Begründung bei den beiden Frauen sei keine konkrete Terrormitgliedschaft oder Unterstützung bewiesen.
Bei Sibel H. habe die Karlsruher Staatsanwaltschaft zwar im vergangenen Jahr eine Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt – sie würde die IS-Angehörige gerne anklagen. Bis Donnerstag haben die Richter am Bundesgerichtshof allerdings noch kein abschließendes Urteil gefällt – die Entscheidung steht also noch aus.
Das Verfahren gegen Sibel H. hat sich zu einem Präzedenzfall für deutsche Sicherheitsbehörden und die Justiz entwickelt. Bislang wurden IS-Frauen in Deutschland kaum juristisch verfolgt – selbst dann nicht, wenn sie sich in Syrien oder dem Irak nachweislich dem Islamischen Staat angeschlossen hatten.
Aus Sicht des Bundesgerichtshofes seien die Rollen beim IS klar verteilt – Männer würden Kämpfen, die Frauen den Haushalt und Kinder bekommen. Die Nachrichten von kämpfenden IS-Frauen und IS-Selbstmordattentäterinnen ist anscheinend noch nicht zu den obersten deutschen Richtern vorgedrungen.
Und so ermitteln die Staatsanwälte zwar gegen aus- und wieder eingereiste IS-Frauen, aber meistens gibt es nicht einmal Haftbefehle. Nur in drei Fällen landeten Dschihad-Rückkehrerinnen bislang vor einem deutschen Richter. Zwei Mal ging es um Kindesentführung, in einem Fall konnten die Ermittler eine konkrete Terrorunterstützung nachweisen.
Die Deutsch-Polin Karolina R. hatte Geld und Kameras in das Kriegsgebiet gebracht und so ihren damaligen Mann, den IS-Kämpfer Fared S., unterstützt. Dafür wurde sie vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt, die sie inzwischen abgesessen hat. Sie befindet sich — samt ihrem kämpferischen Gedankengut — wieder auf freiem Fuß.
Die gestern zurückgekehrte Sibel H. gilt bei den Sicherheitsbehörden als Musterbeispiel einer radikale Islamistin. Die Deutsch-Türkin aus Offenbach reiste 2013 mit ihrem ersten Ehemann Ali S. nach Syrien. Kurze Zeit später wurde S. getötet, woraufhin Sibel H. nach Deutschland zurückkam um im März 2016 mit einem neuen Ehemann, dem Frankfurter Salafisten Deniz B, erneut in das Kriegsgebiet zu reisen. Im letzten Jahr wurde das IS-Paar von nordirakischen Kampfverbänden aufgegriffen und in Erbil inhaftiert.
Nachdem durch DNA-Proben die Verwandtschaft feststand, durfte der Großvater den knapp einjährigen Sohn von Sibel H., der im irakischen Tal Afar geboren wurde, Anfang des Jahres nach Deutschland holen. Im Januar brachte die IS-Anhängerin Sibel H. in Gefangenschaft ein weiteres Kind zur Welt, das sie gestern mitbrachte. Um Sibel H. und ihren Nachwuchs sollen sich nun die hessischen Sicherheitsbehörden sowie private Beratungsstellen und Sozialarbeiter kümmern. Der Vater der Kinder ist weiterhin im Irak inhaftiert. (MS)
Die Deutsch-Türkin Sibel H. aus Hessen und die Konvertitin Sabine S. aus Baden-Württemberg hatten waren nach Syrien gereist und sollen sich dort den Kämpfern des IS angeschlossen haben.
Weitere rund 80 deutsche Islamisten, darunter Frauen und kleine Kinder, sollen sich derzeit in Nordsyrien und im Irak in Gefangenschaft befinden. Einige IS-Anhänger, darunter Linda W. aus Sachsen und Lamia K. aus Mannheim, wurden vor Ort zu langen Gefängnisstrafen verurteilt.
Doch bei ihrer Landung in Frankfurt wurden die beiden IS-Frauen nicht wie geplant festgenommen. Dazu fehlte dem BKA die Handhabe, denn nach WELT-Informationen liegen gegen Sibel H. und Sabine S. derzeit keine Haftbefehle vor. Lediglich Durchsuchungen waren den Beamten erlaubt.
Die Bundesanwaltschaft, die gegen die beiden Islamistinnen ermittelt, hatte zwar Haftbefehle beantragt, aber der Bundesgerichtshof verweigerte die mit der Begründung bei den beiden Frauen sei keine konkrete Terrormitgliedschaft oder Unterstützung bewiesen.
Bei Sibel H. habe die Karlsruher Staatsanwaltschaft zwar im vergangenen Jahr eine Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt – sie würde die IS-Angehörige gerne anklagen. Bis Donnerstag haben die Richter am Bundesgerichtshof allerdings noch kein abschließendes Urteil gefällt – die Entscheidung steht also noch aus.
Das Verfahren gegen Sibel H. hat sich zu einem Präzedenzfall für deutsche Sicherheitsbehörden und die Justiz entwickelt. Bislang wurden IS-Frauen in Deutschland kaum juristisch verfolgt – selbst dann nicht, wenn sie sich in Syrien oder dem Irak nachweislich dem Islamischen Staat angeschlossen hatten.
Aus Sicht des Bundesgerichtshofes seien die Rollen beim IS klar verteilt – Männer würden Kämpfen, die Frauen den Haushalt und Kinder bekommen. Die Nachrichten von kämpfenden IS-Frauen und IS-Selbstmordattentäterinnen ist anscheinend noch nicht zu den obersten deutschen Richtern vorgedrungen.
Und so ermitteln die Staatsanwälte zwar gegen aus- und wieder eingereiste IS-Frauen, aber meistens gibt es nicht einmal Haftbefehle. Nur in drei Fällen landeten Dschihad-Rückkehrerinnen bislang vor einem deutschen Richter. Zwei Mal ging es um Kindesentführung, in einem Fall konnten die Ermittler eine konkrete Terrorunterstützung nachweisen.
Die Deutsch-Polin Karolina R. hatte Geld und Kameras in das Kriegsgebiet gebracht und so ihren damaligen Mann, den IS-Kämpfer Fared S., unterstützt. Dafür wurde sie vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt, die sie inzwischen abgesessen hat. Sie befindet sich — samt ihrem kämpferischen Gedankengut — wieder auf freiem Fuß.
Die gestern zurückgekehrte Sibel H. gilt bei den Sicherheitsbehörden als Musterbeispiel einer radikale Islamistin. Die Deutsch-Türkin aus Offenbach reiste 2013 mit ihrem ersten Ehemann Ali S. nach Syrien. Kurze Zeit später wurde S. getötet, woraufhin Sibel H. nach Deutschland zurückkam um im März 2016 mit einem neuen Ehemann, dem Frankfurter Salafisten Deniz B, erneut in das Kriegsgebiet zu reisen. Im letzten Jahr wurde das IS-Paar von nordirakischen Kampfverbänden aufgegriffen und in Erbil inhaftiert.
Nachdem durch DNA-Proben die Verwandtschaft feststand, durfte der Großvater den knapp einjährigen Sohn von Sibel H., der im irakischen Tal Afar geboren wurde, Anfang des Jahres nach Deutschland holen. Im Januar brachte die IS-Anhängerin Sibel H. in Gefangenschaft ein weiteres Kind zur Welt, das sie gestern mitbrachte. Um Sibel H. und ihren Nachwuchs sollen sich nun die hessischen Sicherheitsbehörden sowie private Beratungsstellen und Sozialarbeiter kümmern. Der Vater der Kinder ist weiterhin im Irak inhaftiert. (MS)
Quelle: JouWatch.com