Seit dem Jahr 2010 haben sich in Deutschland 135.401 sog. Steuersünder, die ihr Vermögen im Ausland versteckt hatten, selbst angezeigt. Sie zahlten mindestens sechs Milliarden Euro Steuern nach. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Wirtschaftsmagazins ‚Capital‘ (Ausgabe 07/2018, EVT 21. Juni) unter den 16 Bundesländern. Hinzu kommen 626 Millionen Euro aus Selbstanzeigen, die 2008 und 2009 nach der ersten angekauften Steuer-CD an den Fiskus gezahlt wurden.
Die Länder erfassen Selbstanzeigen mit Bezug zu Kapitalanlagen im Ausland erst seit 2010. Allerdings gibt es statistische Unschärfen. Manche Länder berücksichtigen nur Kapitalanlagen in der Schweiz, andere zudem Liechtenstein und/oder Luxemburg. Somit dürfte die Summe der Mehreinnahmen durch Selbstanzeigen sogar über sieben Milliarden Euro liegen. Hinzu kommen die Geldbußen und Nachzahlungen aus Strafverfahren. Diese Daten werden in der Regel aber nicht gesondert erfasst.
Die meisten Selbstanzeigen wurden in Baden-Württemberg (31.899) gestellt, es folgen NRW (23.677) und Rheinland-Pfalz (19.135). Die wenigsten kamen aus Mecklenburg-Vorpommern (120). Bayern und NRW verbuchten die höchsten Einnahmen mit jeweils 1,2 Milliarden Euro aus Selbstanzeigen. In NRW kamen noch Geldbußen von Banken wegen Beihilfe von 782 Mio. Euro und 459 Mio. Euro durch die Auswertung der CDs hinzu. „Insgesamt hat NRW durch die Steuer-CDs 2,4 Mrd. Euro Mehreinnahmen verbucht“, teilt das Finanzministerium mit, das elf Steuer-CDs für 19,4 Mio. Euro angeschafft hatte. Rheinland-Pfalz und Niedersachsen kauften jeweils eine.
Die größten Summen pro Selbstanzeige nahm Schleswig-Holstein ein. 2.143 Selbstanzeigen spülten 230,5 Mio. Euro in die Kassen, im Schnitt 107.000 Euro pro Fall. Hamburg und Berlin folgen mit jeweils 84.000 Euro. Zum Vergleich: In Sachsen waren es 9.300 Euro. 2014 wurden die meisten Selbstanzeigen gestellt (34.989), 2017 waren es nur noch 3.190.
Kommentar von Hanno Vollenweider: Hier wird deutlich, wie es die Staatzis durch pure Angstmache schaffen, Bürger zur Selbstanzeige zu bringen. Die beispielsweise durch das Bundesland NRW illegalerweise angekauften “Steuer-CDs” enthielten meinen Informationen nach so gut wie keine verwertbaren Datensätze, die eine Strafverfolgung gerechtfertigt hätten. — Oder haben Sie sich nie gefragt, warum es keinen “Medienrummel” um Anklagen gegeben hat, die aus der Auswertung dieser, sehr teuer erkauften Hehlerware erfolgt ist? Ferner enthielen die CDs meist nur Namen und Kontonummern, jedoch keine brauchbaren Buchungen, Vermögensstände etc. So dürfte es sich z.B. bei den meisten Datensäten um deutsche Staatsbürger gehandelt haben, die in der Schweiz leben oder lebten, sowie um Firmenkonten etc. oder eben bereits versteuerte Gelder.
Banken in der Schweiz nehmen heute nur noch in seltenen Fällen direkt Schwarzgelder an. Die meisten verweisen einen auf selbständige Treuhänder, von denen es in der Schweiz mehr als genug gibt. Diesen ist es problemlos möglich, Schwarzgelder über Anderkonten gewinnbringend bei regulären Banken anzulegen. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie in meinem Buch “Bankster — Wohin Milch und Honig fließen”
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