Upload-Filter: Kein Maulkorb für Europas Völker! Gegen das Mas­sen­sterben im freien Internet!

Das Jahr begann hoff­nungsvoll. Das EU-Par­lament hatte 2018 der hoch umstrit­tenen EU-Urhe­ber­rechts­reform noch im Sommer eine klare Absage erteilt, war im Sep­tember aber dann doch mehr­heitlich auf die Linie des euro­päi­schen Leis­tungs­schutz­rechts für Pres­se­verlage ein­ge­schwenkt. Damit startete das Pro­zedere der Trilog-Ver­hand­lungen, bei denen der Euro­päische Rat, das EU-Par­lament und die EU-Kom­mission zu einer Einigung kommen müssen. Anfang Januar war die Sachlage noch so, dass das EU-Par­lament gerade in der für kleine Web­seiten so exis­ten­zi­ellen Frage den Rücken steif gehalten hatte. Die kleinen Web­seiten sollten von den dra­ko­ni­schen Rege­lungen, einen unbe­zahl­baren Upload­filter zu imple­men­tieren, aus­ge­nommen werden. Das war aller­dings auch Deutsch­lands Position im Euro­parat, die letzte Woche plötzlich auf­ge­geben wurde. Über­ra­schen­der­weise preschten plötzlich Deutschand und Frank­reich gemeinsam mit einer Position vor, die aus­ge­rechnet den Artikel 13 so scharf wie noch nie formulierte.
Woher die Eile? Nun, zum Ersten finden im Mai Euro­pa­wahlen statt. Aus­nahms­weise könnte hier wirklich eine Wahl etwas ändern, und das muss natürlich ver­hindert werden. Die Mehr­heiten könnten sich deutlich ver­schieben. Sollten die EU-Kri­tiker und bösen Rechts­po­pu­listen den Alt­par­teien mehr Sitze abjagen, könnte die ganze Urhe­ber­rechts­reform wieder vom Tisch gefegt werden. Gerade beim Stim­men­schwer­ge­wicht Frank­reich könnte sich der Gelb­wes­ten­protest, hinter dem etwas mehr als 80 Prozent der Fran­zosen stehen, in zusätz­lichen Sitzen für die „Rechten“ auf Kosten der Eta­blierten äußern. Ita­liens rechtes Bündnis fuhr gerade bei Regio­nal­wahlen in den Abruzzen einen haus­hohen Sieg von 48 Prozent ein, wobei der rechte Flügel des Bünd­nisses unter Salvini die größten Zuge­winne ver­zeichnen konnte. Das ver­heißt nichts Gutes für die EUdSSR. Frank­reichs Wähler könnten ähn­liche Sitz­ver­hält­nisse erzwingen.
Zum Zweiten zeigt sich schon beim Vertrag von Aachen, dass die beiden Schwer­ge­wichte Deutschland und Frank­reich gerade darum kämpfen, dass die EU nicht aus­ein­an­der­fliegt. Frank­reich wackelt bedenklich. Der Gelb­wes­ten­protest konnte nur durch soziale Platt­formen der­maßen schnell an Wucht und Fahrt gewinnen und Macron das Fürchten lehren. Erste Gelb­wes­ten­pro­teste flammen in anderen Ländern auf, auch in Deutschland. Dem linearen Denken der pani­schen Sys­tem­par­teien ent­spre­chend ist es nur logisch, dass die Lösung nur heißen kann: Schärfere Unter­drü­ckung. Gerade die Web­seiten, auf denen das auf­müpfige Volk sich zusam­men­rottet, sollen nun geknebelt und kaputt­ge­regelt werden. Der große Würger heißt „Upload­filter“.
Daher auch die plötz­liche Eile, und Deutschland und Frank­reich haben sich ratzfatz auf einen Vor­schlag geeinigt, mit dem sie alle anderen domi­nieren konnten, um den Sack noch recht­zeitig vor den Euro­pa­wahlen zuzumachen.
Viel­leicht hat der bedrängte, fran­zö­sische Prä­sident Frank­reichs ja auch eine kleine Mor­gengabe im schwarzen Diplo­ma­ten­täschchen für seine Freundin Angela dabei­gehabt: Deutschland darf seine Gas­leitung Nord Stream 2 bekommen.
Womit haben wir nun zu rechnen?
Reka­pi­tu­lieren wir den letzten Stand:
Die Piraten-Abge­ordnete Julia Reda, die eine vor­bild­liche, fan­tas­tische Recher­che­arbeit geleistet hat, skiz­ziert die ursprüng­liche Haltung Frank­reichs zu Artikel 13 folgendermaßen:
Frank­reichs Position: Artikel 13 ist super und sollte für alle Platt­formen gelten, egal wie klein sie sind. Alle Platt­formen müssen demons­trieren, dass sie alles erdenklich Mög­liche getan haben, um den Upload urhe­ber­rechtlich geschützter Inhalte bereits im Vorfeld zu ver­hindern. Im Falle kleiner Unter­nehmen kann das den Einsatz von Upload­filtern bedeuten, muss es aber nicht – letzt­endlich soll das ein Gericht im Ein­zelfall ent­scheiden (das war die bis­herige Rats­po­sition der Mehrheit der natio­nalen Regie­rungen, mit der Unter­stützung Frank­reichs, ehe Ita­liens neue Regierung sich grund­sätzlich gegen den Artikel 13 stellte und dieser Position somit die qua­li­fi­zierte Mehrheit entzog.)
Deutsch­lands Meinung dazu war:
Deutsch­lands Position: Artikel 13 ist super, soll aber nicht für alle gelten. Unter­nehmen mit einem Jah­res­umsatz von weniger als 20 Mil­lionen Euro pro Jahr sollten voll­ständig von Artikel 13 aus­ge­nommen sein, um euro­päische Startups und Klein­un­ter­nehmen zu schützen. (Das war nahe an der Position des Euro­päi­schen Par­la­ments, das immerhin eine Aus­nahme für Unter­nehmen mit einem Jah­res­umsatz unter 10 Mil­lionen Euro und weniger als 50 Beschäf­tigten vorsieht.) 
Geeinigt haben die beiden sich jetzt in aller Eile auf eine wesentlich strengere Position. Das sollte eigentlich hinter ver­schlos­senen Türen bleiben, damit es so lange wie möglich von der Öffent­lichkeit unbe­merkt bleibt. Aber das Papier wurde geleakt, und nun ist die Katze aus dem Sack.
Und das ist jetzt die Version, die Deutschland und Frank­reich zusammen im Euro­parat durch­drücken konnten, weil Deutschland + Frank­reich alle anderen nie­der­stimmen können:
Der Artikel 13 EU-Urhe­ber­schutz­gesetz gilt für ALLE Platt­formen. Alle müssen Upload­filter instal­lieren, es sei denn, alle drei fol­genden Aus­nahmen treffen gleich­zeitig für diese Plattform zu:
1. Die Plattform ist jünger als 3 Jahre alt
2. Der Jah­res­umsatz beträgt weniger als 10 Mil­lionen Euro
3. Die Plattform hat weniger als 5 Mil­lionen Nutzer pro Monat

Das bedeutet nichts weniger, als dass Mil­lionen voll­kommen harm­loser, kleiner Apps und Web­seiten, die auch nur eines der Kri­terien NICHT erfüllen, nach dieser Regel Upload­filter instal­lieren müssen, die schlicht uner­schwinglich sind. Und da ist die Drei-Jahres-Regel der Massentod.
Jeder kleine Feu­er­wehr­verein, jede Rezept­seite, jede Selbst­hil­fe­gruppe, jedes Dis­kus­si­ons­forum, wo Leute Inhalte auf­laden können, wird zusperren. Was die DSGVO nicht ganz geschafft hat, der Upload­filter bringt’s. Überdies muss jede Seite, die Uploads erlaubt, gezwun­ge­ner­maßen jede ihnen ange­botene Lizenz annehmen, völlig unab­hängig davon, ob sie die Inhalte, die der Lizenz­geber anbietet, über­haupt benutzen will.
Soziale Medien, Foren, Ver­eins­seiten, Facebook, Twitter, etc. sind hier am aller­meisten in Gefahr. Facebook zum Bei­spiel als Betreiber haftet sofort, wenn eine „Urhe­ber­recht­liche Ver­letzung“ fest­ge­stellt wird. Facebook bleibt also nichts anderes übrig, als an dem Ver­ur­sacher Regress zu nehmen und wird, genau wie YouTube, sicher­stellen, dass es den­je­nigen, der das drauf­ge­laden hat, auch belangen kann. Zum Bei­spiel per Kopie des Per­so­nal­aus­weises und meh­reren Rück­fragen, um die Rich­tigkeit der Iden­tität und viel­leicht auch die Bonität im Falle des Regresses zu über­prüfen. Und mit bein­harten Verträgen.
WhatsApp könnte an dieser Bestimmung gerade noch vor­bei­schrammen, da die Chats ja nicht öffentlich sind, sondern nur auf Gegen­sei­tigkeit unter Pri­vat­per­sonen aus­ge­tauscht werden. Die Indi­vi­du­al­kom­mu­ni­kation wird noch von der Aus­nahme der „Pri­vat­kopie“ abge­deckt. Wie das mit Face­book­ac­counts ist, die sich nicht an die Öffent­lichkeit richten, das wird man sehen.
Juristen und Fach­leute sind ent­setzt. Man könne mit diesen Vor­schriften gar nicht arbeiten als Jurist, sagte der bekannte Rechts­anwalt Sol­mecke, der sich vor­nehmlich mit diesem Fach­gebiet beschäftigt. Was pas­siert zum Bei­spiel, wenn ein Upload­filter instal­liert ist, aber ein urhe­ber­rechts­ge­schütztes Werk nicht erkennt und durch­gehen lässt? Ist der Web­sei­ten­be­treiber dann dennoch haftbar? Oder der Her­steller des Uploadfilters?
Noch ist das Kom­plott gegen das freie Netz aber nicht in tro­ckenen Tüchern. Noch muss eine Mehrheit der Abge­ord­neten im Euro­pa­par­lament den Vor­schlag annehmen. Bei Nicht­an­nahme beginnt der Gesetz­ge­bungs­prozess wieder ganz von vorn. Einen Hoff­nungs­schimmer gibt es: Die aller­meisten Abge­ord­neten wollen im Mai wieder ins Par­lament gewählt werden. Und jetzt geraten sie durch die Pro­teste gegen die beab­sich­tigten Rege­lungen unter Druck. Wir alle sind gefordert, gegen diese Unter­drü­ckung und das Schlachten ins­be­sondere der kleinen Web­seiten auf­zu­stehen. Letzt­endlich geht es nämlich auch gerade darum, die nicht finanz­starken, sys­tem­kri­ti­schen Netz­seiten stumm zu machen. Und das könnte bald gelingen.
Die Petition gegen die Reform des EU-Urhe­ber­schutz­ge­setzes ist mit heute fast fünf Mil­lionen Unter­zeichnern bereits die meist­un­ter­schriebene in der Geschichte der EU.
Hier kann man unter­schreiben. Wehrt Euch!
https://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter