Rekord-Mit­glie­der­zu­wachs bei den Grünen und wie sie das aus­zu­nutzen trachten

In den Umfra­ge­werten sind Die Grünen nach der Bun­des­tagswahl im Sep­tember 2017 enorm gestiegen. Doch die Partei ver­zeichnet auch bezüglich ihrer Mit­glie­derzahl mit einem Plus von über 10.000 in 2018 das beste Ergebnis seit ihrer Grün­dungs­phase und erklimmt hier ein neues Rekordhoch. Damit nehmen B’90/Grüne seit Jahr­zehnten eine völlig andere Ent­wicklung als alle anderen Par­teien, abge­sehen von der neu­ge­grün­deten AfD. Lesen Sie hier, wie Die Grünen diesen Vorteil stra­te­gisch aus­zu­nutzen versuchen.

Rekord­zu­wachs bei der Mitgliederzahl

Ende 2017 hatten Bündnis 90/Die Grünen 65.065 Par­tei­mit­glieder. Am 31.12.2018 waren es dagegen 75.311. Diese Zahl teilte der Bun­des­ge­schäfts­führer der Partei Michael Kellner der „Welt“ mit. Dies ent­spricht einem Plus von 10.246 in nur einem Jahr. Unglaublich!
Besonders stark sei der Zuwachs in den öst­lichen Bun­des­ländern aus­ge­fallen, wo die Partei bislang nur schwach ver­treten war, die Mit­glie­der­zahlen jetzt aber teils um weit mehr als 20 Prozent gestiegen seien, teilte Kellner weiter mit. Während der Anstieg bun­desweit ca. 15,7 Prozent betrug, seien es im Osten ohne Berlin 19 Prozent. In Sachsen habe die Zuwachsrate sogar 23 Prozent und in Bran­denburg 26 Prozent betragen.

Grüne haben den höchsten Frau­en­anteil, AfD hat den höchsten Männeranteil

Der Frau­en­anteil sei bei den Grünen noch einmal leicht von 39,8 auf 40,5 Prozent gestiegen. Das ist der höchste Frau­en­anteil sämt­licher Par­teien. Hier zum Ver­gleich der Männer- und Frau­en­an­teile aller Par­teien zum 31.12.2017:

  1. Grüne: 60,2 % – 39,8 % (2018: 59,5 % – 40,5 %)
  2. Die Linke: 63,5 % – 36,5 %
  3. SPD: 67,5 % – 32,5 %
  4. CDU: 73,8 % – 26,2 %
  5. FDP: 78,1 % – 21,9 %
  6. CSU: 79,5 % – 20,5 %
  7. AfD: 83 % – 17 %

Hier fällt auf, dass genau die Par­teien ein Pari­täts­gesetz mit einer 50 Prozent-Frau­en­quote der Mandate fordern, die selbst den höchsten Frau­en­anteil auf­weisen. Dies ist stra­te­gisch natürlich insofern ein raf­fi­nierter Schachzug, weil dadurch die anderen Par­teien, ins­be­sondere die FDP, die CSU und die AfD enorm geschwächt werden können, haben diese doch nur sehr wenige Frauen zur Auswahl, sodass hier quasi Per­sonen aus der zweiten, dritten, vierten Reihe ganz nach vorne müssten, aus einem schieren Mangel an Masse heraus.
Die AfD hat zum Bei­spiel in ganz Deutschland nur ca. 5.000 weib­liche Mit­glieder (gegenüber ca. 25.000 Männern), Die Grünen haben dagegen ca. 30.500 Frauen, also sechsmal so viele zur Auswahl, die SPD mit über 142.000 sogar 28 mal so viele. Eine solche Regelung hätte also ins­be­sondere den tie­feren Sinn, die wahren Ver­hält­nisse völlig zu ver­zerren und die Wett­be­werber FDP, CSU und AfD deutlich zu schwächen. Dazu gleich mehr.

Auf ein AfD-Mit­glied kommen 2,5 Grünen- und 14,6 SPD-Mitglieder

Mit über 75.000 Mit­gliedern liegen die Grünen klar auf Platz vier im Par­tei­en­ranking der Mit­glie­der­zahlen. Hier die Zahlen zum 31.12.2018, soweit schon bekannt (in Klammern die Ver­än­derung zum Vorjahr), ansonsten die neu­esten zur Ver­fügung ste­henden Werte:

  1. SPD: 437.754 (ca. – 5.400 bzw. – 1,2 % zum Vorjahr)
  2. CDU: 417.547 (Sept. 2018, ca. – 9.600 bzw. – 2,3 %)
  3. CSU: 138.800 (ca. – 2.200 bzw. – 1,6 %)
  4. Grüne: 75.311 (+ 10.246 bzw. + 1,6 %)
  5. FDP zum Stand 31.12.2017: 63.050
  6. Die Linke zum Stand 31.12.2017: 62.182
  7. AfD zum Stand Mai 2018: 30.000

Das heißt, auf ein AfD-Mit­glied kommen ca. 2,1 Linke‑, 2,1 FDP‑, 2,5 Grünen‑, 4,6 CSU‑, 13,9 CDU- und 14,6 SPD-Mitglieder.

Alle Par­teien schrumpfen seit Jahr­zehnten massiv außer den Grünen (und der neu­ge­grün­deten AfD)

Dabei ist die Nega­tiv­ent­wicklung der SPD, der CDU und CSU kein kurz­fris­tiger Trend, sondern lässt sich seit Jahr­zehnten beob­achten. Mitte der 1970er-Jahre hatte die SPD noch über eine Million Mit­glieder (1.022.000), jetzt sind es nicht einmal mehr 438.000. Ein Minus von über 57 Prozent. Ein ähn­licher Trend ist auch bei den anderen Par­teien zu beob­achten. Betrachten wir die Ent­wicklung der Par­teien seit 1990 in Dekaden-Schritten bis zum Jahr 2017 bzw. sofern schon ver­fügbar, 2018 – auf hundert gerundet -, so ergibt sich fol­gendes Bild (in Klammern die Ver­än­derung von 1990 zu heute):
Mit­glie­der­zahlen: 1990 – 2017/18

  • SPD: 943.400 – 437.800 (– 54 %)
  • CDU: 789.600 – 417.500 (– 47 %)
  • CSU: 186.200 – 138.800 (– 25 %)
  • Grüne: 41.300 – 75.300 (+ 82 %)
  • FDP: 168.200 – 63.050 (– 63 %)
  • Linke: 280.900 – 62.200 (– 78 %)
  • AfD: erst 2013 gegründet, ca. 30.000 (Mai 2018)

Ange­sichts der Größe der SPD und auch ihrer immensen Medi­en­macht sind ihre Wahl- und Umfra­ge­er­geb­nisse der letzten Jahre und Monate kaum anders als erbärmlich zu bezeichnen. In aktu­ellen Umfragen liegt sie gerade noch zwi­schen 15 und 19 Prozent, nur ca. 4 bis 5 Punkte über der AfD, die nicht mal sieben Prozent so viele Mit­glieder hat wie die SPD. Auf ein AfD-Mit­glied kommen, wie erwähnt, 14,6 SPD-Mit­glieder, auf ein weib­liches AfD-Mit­glied aber 28 weib­liche SPD-Mit­glieder und sechs weib­liche Grünen-Mitglieder.

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Warum eine Geschlech­ter­quote zu einer Qua­li­täts­min­derung führt

Ein Pari­täts­gesetz, welches alle Par­teien zwingt, 50 Prozent der Mandate an Frauen zu ver­geben, würde zu einer großen Qua­li­täts­einbuße führen, aber auch zu einer enormen Wett­be­werbs­ver­zerrung. Warum Qua­li­täts­einbuße? Stellen Sie sich einfach vor, Sie haben eine Gruppe von hundert Per­sonen, die unter­schiedlich gut für eine bestimmte Aufgabe geeignet sind. Jetzt teilen wir die Gruppe je nach Eignung, also nach Qua­lität in Bezug auf die Aufgabe in zehn Unter­gruppen zu jeweils zehn Per­sonen. Wenn sie nun zehn Per­sonen aus den hundert für just jene Aufgabe frei wählen dürfen, dann nehmen sie natürlich einfach das oberste Zehntel.
Nehmen wir nun an, in der Gesamt­gruppe P1 gibt es 60 Per­sonen des Geschlechtes A und 40 Per­sonen des Geschlechtes B, und nehmen wir weiter an, für die Erfüllung der frag­lichen Aufgabe spiele das Geschlecht kei­nerlei Rolle. Geschlecht A und B seien also hierfür exakt gleich gut geeignet und die Ver­teilung sei in jedem Zehntel eben­falls immer sechs zu vier. Wir hätten dann also zehnmal das Ver­hältnis A zu B gleich sechs zu vier, ins­gesamt also 60:40. Bei einer freien Wahl von zehn optimal geeig­neten Per­sonen hätten wir dann also eben­falls das Ver­hältnis sechsmal das Geschlecht A und viermal das Geschlecht B, denn wir könnten einfach das oberste Zehntel, die Top-Ten von P1 nehmen.  Was pas­siert nun aber, wenn eine Geschlech­ter­quote von 50:50 ein­ge­führt wird, wenn also erzwungen wird, dass die zehn Per­sonen, die aus den hundert aus­ge­sucht werden sollen, zur Hälfte aus dem Geschlecht A und zur anderen Hälfte aus dem Geschlecht B stammen muss?
Offen­sichtlich müssen dann fünf mit dem Geschlecht A und fünf aus dem Geschlecht B aus­ge­sucht werden. In der Top-Ten-Gruppe von P1 gibt es aber nur vier mit dem Geschlecht B. Also muss eine Person aus dem zweiten Zehntel (11 bis 20) hin­zu­ge­nommen werden, während eine Person aus den Top-Ten mit dem Geschlecht A leer aus­gehen wird. Somit kommt es zu einer leichten Qua­li­täts­ver­schlech­terung.

Wett­be­werbs­ver­zerrung durch Quoten

Hierbei haben wir bislang ange­nommen, dass das Geschlecht kei­nerlei Rolle in Bezug auf die Eignung für die frag­liche Aufgabe spielt. Käme noch hinzu, dass das Geschlecht A für diese Aufgabe im Durch­schnitt ein bisschen oder sogar deutlich besser geeignet wäre, würde sich die Qua­li­täts­ver­schlech­terung natürlich nochmals ver­stärken. Wie sieht es aber aus, wenn das Geschlech­ter­ver­hältnis in der Gesamt­gruppe nicht 60:40, sondern 80:20 beträgt?
Nehmen wir wie­derum an, das Geschlecht hätte kei­nerlei Aus­wir­kungen auf die Qua­lität in Bezug auf die frag­liche Aufgabe und in die Ver­teilung wäre in Gruppe P2 wieder in jedem Zehntel vom obersten bis zum untersten immer 8:2, ins­gesamt also 80:20. Wenn ein Geschlech­ter­anteil von 5:5 erzwungen, also von außen vor­ge­schrieben wird, dann können die fünf Gesuchten mit dem Geschlecht A alle aus den Top-Ten aus­ge­wählt werden, wobei drei von den acht dann sogar leer aus­gehen. Beim Geschlecht B muss dagegen auf das zweite und sogar auf das dritte Zehntel zurück­ge­griffen werden, um die fünf Gesuchten zusam­men­zu­be­kommen. Das heißt, die Qua­li­täts­ver­schlech­terung wird nun bei dieser Gruppe P2 schon deutlich größer sein als in der Gruppe P1 mit der Geschlech­ter­ver­teilung 60:40.
Treten nun die Gruppen P1 und P2 gegen­ein­ander an und beide können frei wählen, wen sie auf­stellen, dann ist keine der beiden Gruppen benach­teiligt. Gibt es aber eine 50:50-Quote, wäre das ein klarer Nachteil für die Gruppe P2, die drei ihrer Top-Leute wegen des „fal­schen Geschlechtes“ gar nicht auf­stellen kann, dagegen zwei Per­sonen aus der zweiten und sogar eine Person aus der dritten Reihe nomi­nieren muss, während die Gruppe P1 nur auf eine Person aus der zweiten Reihe zurück­greifen muss. Die Qua­li­täts­einbuße beträfe zwar alle, aber sie beträfe P1 sehr viel weniger als P2. Also wird natürlich P1 diese Ver­zerrung eher begrüßen als P2. Für P2 wären statt einer 50:50 eine 90:10-Quote von Vorteil, weil das P1 sehr viel mehr schwächen würde als P2. Es kommen aber noch zwei Dinge hinzu, welche die Wett­be­werbs­ver­zerrung sogar noch verstärken.

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Kleine Par­teien werden durch Quoten besonders benachteiligt

Wenn nämlich die Gruppe P2 auch noch deutlich kleiner ist als die Gruppe P1, zum Bei­spiel nur halb so groß oder sogar nur ein Drittel oder noch kleiner, dann schlägt die Qua­li­täts­min­derung viel mehr zu Buche als in einer großen Gruppe. Stellen wir uns also vor, die Gruppe P1 besteht nicht aus hundert, sondern aus 200 (oder 300) Per­sonen und sie muss zehn aus­wählen. Bei 200 können wir wieder zehn Unter­gruppen mit je 20 Per­sonen bilden. Davon hätten dann zwölf das Geschlecht A und acht das Geschlecht B. Wenn jeweils fünf aus­zu­wählen sind, so kann die Partei P1 alle zehn Per­sonen aus ihren Top-Ten aus­wählen, während die kleine Partei P2 sogar bis ins dritte Zehntel aus­weichen muss.
Das heißt, wir sehen hier nicht nur eine Wett­be­werbs­ver­zerrung zum Nachteil der Par­teien, deren Mit­glie­der­struktur weiter von 50:50 in Bezug auf das Geschlecht abweicht, wir sehen vor allem auch eine zusätzlich Benach­tei­ligung kleiner Par­teien, die auf Grund ihrer viel gerin­geren Auswahl an Mit­gliedern gar nicht die Mög­lichkeit haben, dies auf­zu­fangen. Dies betrifft natürlich doppelt die AfD – geringste Frau­en­quote in der Partei und sehr viel weniger Mit­glieder als alle anderen -, es betrifft dagegen sehr viel weniger die SPD, die zwar mehr als doppelt so viele Männer wie Frauen in der ihrer Partei hat, aber so groß ist, dass sie nicht sehr weit nach unten aus­weichen muss, um Man­dats­trä­ge­rinnen zu rekrutieren.

Die Aus­wir­kungen grö­ßerer Varianz bei Männern

Schließlich kommt noch ein Faktor hinzu. Sicherlich gibt es viele Kri­terien, die einen guten Poli­tiker aus­machen, einer davon ist aber ohne jeden Zweifel sein Denk­ver­mögen, seine Intel­ligenz. Niemand käme wohl auf die Idee, die Dümmsten, also die­je­nigen mit den nied­rigsten IQ, sollten die Geschicke einer Gesell­schaft leiten. Wie sieht es hier in diesem viel­leicht nicht wich­tigsten, aber zumindest doch wich­tigen Punkt bezüglich der Geschlechter aus. Es gibt neuere Unter­su­chungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass der durch­schnitt­liche IQ von Männern etwas höher ist als der von Frauen. Die Unter­schiede sind hier aber nicht sehr groß. Wich­tiger ist wohl etwas anderes.
„Das Handbuch Intel­ligenz des Psy­cho­logen Detlef H. Rost von der Uni­ver­sität Marburg ist das deutsche Stan­dardwerk zum Thema kognitive Fähig­keiten. Rost hat dafür über tausend Studien zur Intel­li­genz­for­schung durch­ge­ar­beitet. (…) Gegenüber dem Spiegel sagte Rost: ‚Femi­nis­tinnen und viele Sozi­al­wis­sen­schaftler hören es nicht gerne, aber zahl­reiche Studien belegen: Es gibt Unter­schiede zwi­schen Männern und Frauen in der kogni­tiven Leis­tungs­fä­higkeit – und bei einigen Sub­fa­cetten der Intel­ligenz sogar dra­ma­tische Unter­schiede …‘ Auch wenn die ver­schie­denen kogni­tiven Bega­bungen sich aus­gleichen: Die Varianz in den IQ-Werten dürfte bei Männern größer sein als bei Frauen. 
Das heißt, es gibt sowohl mehr hoch­be­gabte als auch mehr schwach begabte Männer als Frauen. Die weib­lichen Test­ergeb­nisse liegen ins­gesamt näher beim Durch­schnitt, ohne große Aus­reißer. (…) Männer sind extremer in kör­per­licher wie geis­tiger Hin­sicht. Ob es um Insel­be­gabte, Men­schen mit extrem hohen IQ, Nobel­preis­träger, Schach­genies oder musi­ka­lische Wun­der­kinder geht: in allen diesen Fällen domi­niert klar das männ­liche Geschlecht. Bei den geistig Behin­derten, Schwer­erzieh­baren, Schul­ver­sagern, Unru­higen und Straf­tätern aber auch.“ (Institut für Demo­graphie, All­ge­meinwohl und Familie e.V.)
Es gibt sogar Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass wir bei einem IQ von über 125 doppelt so viele Männer sehen wie Frauen. Und je weiter es nach oben (oder unten) geht, desto dras­ti­scher werden die Unter­schiede. Bei einem IQ von über 155 – ab hier spricht man in etwa von Genies -, kommt auf 5,5 Männer sogar nur noch eine Frau. Andere Studien kommen zu noch dras­ti­scheren Ergeb­nissen, so etwa dass das Ver­hältnis Männer – Frauen bei einem IQ ab 145 bei 8:1 liege. Die Spit­zen­gruppe hätte dann also eine Män­ner­quote von ca. 89 Prozent. Es spricht also einiges dafür, dass es auch in der Eignung als Poli­tiker Unter­schiede zwi­schen Männern und Frauen geben könnte und zwar der­ge­stalt, dass Frauen eher im mitt­leren Bega­bungs­be­reich domi­nieren, Männer eher ganz oben und ganz unten.

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Fazit

Das heißt, es könnte durchaus sein und erscheint nicht unwahr­scheinlich, dass selbst bei einer Geschlech­ter­ver­teilung von ins­gesamt 60:40 die Ver­teilung im obersten (und untersten) Zehntel noch deutlich weiter aus­ein­ander klafft und hier auch bei 7:3 oder 8:2 liegen könnte, wir also ganz oben (und ganz unten) sehr viel mehr Männer finden als Frauen. Wenn nun aber in einer Partei das Geschlech­ter­ver­hältnis nicht bei 60:40, sondern bei 80:20 liegt, so kann es sehr gut sein, dass es im obersten Zehntel 9:1 beträgt. Zwingt man nun diese Par­teien, ihre Abge­ord­neten nach der Maßgabe 50:50 aus­zu­wählen, so muss sie noch weiter als ohnehin schon nach unten aus­weichen, landet hier womöglich teil­weise im Mit­telmaß, während viel größere Par­teien mit zwei- bis dreimal oder gar 14mal so vielen Mit­gliedern und zusätzlich mit höherer Frau­en­quote viel weniger nach unten aus­weichen müssen.
Ins­gesamt erinnert die For­derung der Grünen, der SPD und der Links­partei nach Frau­en­quoten etwas an die Szene in dem Film Bra­ve­heart, als der eng­lische König befiehlt, dass die Bogen­schützen auf die mit­ein­ander kämp­fenden Sol­daten auf dem Schlachtfeld schießen sollen. Auf den Einwand, dass dann aber doch auch die eigenen Sol­daten getroffen werden, ent­gegnet er: „Aber auch die des Gegners. Wir haben Reserven, der Feind nicht“. Das heißt, er nimmt die Schwä­chung der eigenen Armee bewusst in Kauf, darum wissend, dass diese Maß­nahme dem Gegner noch deutlich mehr schaden wird als den eigenen Truppen, deren Opferung er bil­ligend in Kauf nimmt.
So ähnlich ist es wohl hier. Man nimmt auf Seiten der Grünen, der SPD und der Links­partei in Kauf, der Gesell­schaft ins­gesamt zu schaden, indem man die Regeln des Spiels im Verlauf des­selben so ändert, dass dem Gegner noch mehr geschadet wird als der eigenen Partei, zum einen sicherlich aus ideo­lo­gi­scher Ver­blendung heraus, aber auch um sich so nochmals einen zusätz­lichen Vorteil zu ver­schaffen im Kampf um die Wäh­ler­gunst respektive um dem Gegner größt­möglich zu schaden und den Wett­b­erwerb noch mehr zu ver­zerren, als es ohnehin schon der Fall ist.
 


Dieser Beitrag von Jürgen Fritz erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.juergenfritz.com
Titelbild: YouTube-Screenshot von Annalena Baerbock und Robert Habeck, den beiden seit Januar 2018 Bun­des­vor­sit­zenden der Grünen