Vera Lengsfeld: Das Strache-Video ist eine Straftat!

Bei all der künst­lichen Auf­regung in Medien und Politik über die „unver­zeih­lichen Ent­glei­sungen“ des Ex-Poli­tikers Heinz-Christian Strache wird ein Aspekt völlig aus­ge­blendet: Strache redet sich um Kopf und Kragen, hat aber offen­sichtlich nichts von dem getan, wovon er privat schwa­dro­niert hat. Jeden­falls behaupten bisher weder Spiegel noch Süd­deutsche, dass die Wahl­kampf-Mil­lionen tat­sächlich geflossen seien und Strache, seit er in Regie­rungs­ver­ant­wortung war, Staats­auf­träge für erhaltene Mil­lionen ver­geben hätte. Das Ganze ist also nichts mehr als eine Luftnummer.

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Tat­sache ist dagegen, dass die Her­stellung dieses Videos eine Straftat war. Das kann man inzwi­schen bei Juristen, die Recht und Gesetz noch ernst nehmen, nach­lesen. Nicht nur das. Dieses Video ist, wie einer meiner Leser treffend fest­stellte, „ein unge­heu­er­licher Anschlag auf die Pri­vatheit aller Bürger. Ein Zivi­li­sa­ti­ons­bruch, eine unver­hohlene Drohung, es mit jedem so zu halten, der sich nicht fügt. Terror auf Kaviar – ganz ohne Bombe.“
Wollen wir das wirklich akzep­tieren und in Zukunft unter solchen Bedin­gungen leben? Haben die Poli­tiker, die sich heute freudig dieses kri­mi­nellen Videos bedienen, um vom eigenen Ver­sagen abzu­lenken, in der hof­fentlich trü­ge­ri­schen Hoffnung, die Euro­pa­wähler davon abzu­schrecken, andere Par­teien als die­je­nigen zu wählen, die für den jäm­mer­lichen Zustand Europas ver­ant­wortlich sind, nicht die leise Furcht, dass sich diese Prak­tiken auch einmal gegen sie richten könnten? Soll den Medien tat­sächlich ab jetzt gestattet sein, sich künftig kri­minell pro­du­zierter Videos pro­blemlos zu bedienen?
Mit der Ver­öf­fent­li­chung des „Skandal-Videos“ hat das Relotius-Magazin allem Anschein nach gegen Gesetze verstoßen.
Die Juristen von Haug&Höfer stellen fest: „Liest man in § 201a StGB einige Zeilen weiter, stößt man auf die Nummer 3: Mit Frei­heits­strafe bis zu zwei Jahren oder mit Geld­strafe wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 her­ge­stellte Bild­auf­nahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchst­per­sön­lichen Lebens­be­reich der abge­bil­deten Person ver­letzt. Das ist hier der Fall. Die Abbildung von Herrn Strache im Unterhemd und mit Kippe und Blondine wurden mitt­ler­weile hun­dert­tau­senden dritten Per­sonen zugänglich gemacht, die Herr Strache allesamt nicht in diese Wohnung ein­ge­laden hatte. Weil es womöglich gegen § 201a Absatz 1 Nummer 3 StGB ver­stößt, hätte DER SPIEGEL dies lieber bleiben lassen.“
Dem Spiegel und der Süd­deut­schen scheint klar zu sein, dass sie sich mit der Ver­öf­fent­li­chung eines solchen Videos auf sehr dünnes Eis begeben haben. Beide Blätter ver­öf­fent­lichten lange Recht­fer­ti­gungen, die aber nicht über­zeugen können. Was ein Mensch privat von sich gibt, hat die Öffent­lichkeit nicht zu inter­es­sieren. Ob ich mich für die Königin von Saba oder für Heidi Klum halte, weil ich heimlich scharf auf Tom Kaulitz bin, geht die Öffent­lichkeit nichts an, solange ich sie mit meinen Phan­tasien ver­schone. Auch kann ich mir eine lustige Party vor­stellen, wo ich mir mit meinen Blogger-Kol­legen ausmale, dass wir heimlich den Spiegel bei der nächsten Gele­genheit kaufen, das Per­sonal feuern und das Magazin zur Par­tei­zeitung der AfD umfunk­tio­nieren. Das ist für die Öffent­lichkeit irrelevant, solange es ein pri­vater Gag bleibt.
Ich kann kei­nerlei öffent­liches Interesse an dem betrun­kenen Gerede eines Poli­tikers erkennen, das in einem pri­vaten Umfeld stattfand und so weit wir wissen, kei­nerlei prak­tische Kon­se­quenzen hatte. Warum gibt es keinen #auf­schrei, wenn die deutsche Presse die Unver­letz­lichkeit der Wohnung, die Ver­trau­lichkeit des gespro­chenen Wortes und das Recht am eigenen Bild so gröblich missachtet?
Es hat aber natürlich ein Interesse an der Ver­öf­fent­li­chung gegeben, von allen, die sofort ihr poli­ti­sches Süppchen aus diesem Video gekocht haben. Hier wird eins offen­sichtlich: Die­je­nigen, die uns mit allem pro­pa­gan­dis­ti­schem Nach­druck immer wieder ein­hämmern, dass Ver­ge­wal­ti­gungen, Mes­ser­ste­che­reien, ja sogar Ter­ror­at­tentate auf gar keinen Fall ver­all­ge­meinert werden dürften, erklären jetzt gebets­müh­len­artig das trunkene Gerede von Strache sei typisch für seine Partei, für die AfD, ja alle Rechts­po­pu­listen Europas. Mit Rechten sei kein Staat zu machen, tönt es aus der SPD, deren öster­rei­chische Schwester im Bur­genland nicht daran denkt, ihre Regie­rungs­ko­alition mit der FPÖ zu beenden.
Die Ver­öf­fent­li­chung des Videos kommt auch aus einem anderen Grund der deut­schen Politik zupass. Gerade wurde ein wirk­licher Skandal aufgedeckt.
Die Ver­hand­lungen des höchst umstrit­tenen UN-Migra­ti­ons­paktes, die allem Anschein nach haupt­sächlich von Deutschland vor­an­ge­trieben, viel­leicht sogar initiiert wurden, haben ent­gegen den Beteue­rungen des Aus­wär­tigen Amtes teil­weise hinter ver­schlos­senen Türen statt­ge­funden. Der ehe­malige Jus­tiz­mi­nister und jetzige Außen­mi­nister wurde ganz offi­ziell vom Tages­spiegel der Lüge hin­sichtlich seiner Aussage zur Öffent­lichkeit der Sit­zungen zum “Migra­ti­onspakt” überführt.
Statt der deut­schen Politik auf die Finger zu schauen, soll die Öffent­lichkeit mit dem Blick nach Öster­reich abge­lenkt werden.
Wie war noch mal der Spruch des EU-Kom­mis­si­ons­prä­si­denten Jean-Claude Juncker?
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„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was pas­siert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Auf­stände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
Der Migra­ti­onspakt sollte erst an der Öffent­lichkeit vorbei gelotst werden, dann, als das schief ging, wurde ver­si­chert, er sei nur eine unver­bind­liche Absichts­er­klärung. Inzwi­schen sickerte durch, dass er ver­bindlich für alle EU-Länder gemacht werden soll, auch die­je­nigen, die den Pakt abge­lehnt haben. Das soll die Öffent­lichkeit aber nicht mit­kriegen. Noch mal Juncker: „Wenn es ernst wird, muss man lügen.” Oder Gesetze brechen. Die werden, seit Angela Merkel Kanz­lerin ist, sowieso wie unver­bind­liche Absichts­er­klä­rungen behandelt. 
Wie sagte Kanz­lerin Merkel bereits vor Jahren?  „ …wir haben wahrlich keinen Rechts­an­spruch auf Demo­kratie und soziale Markt­wirt­schaft auf alle Ewigkeit. ”
Wie wahr.
Seit dem 22.11.2005 um 14 Uhr 24, als die ehe­malige FDJ-Funk­tio­närin Angela Dorothea Merkel, zur 1. Bun­des­kanz­lerin der Bun­des­re­publik Deutschland ver­eidigt wurde, werden Demo­kratie, Rechtssaat und Markt­wirt­schaft immer mehr abgebaut. Inzwi­schen wird schon über Ent­eig­nungen, wie sie im Sozia­lismus gang und gäbe waren, nachgedacht.
Mit dem 22.11.2005 begann auch der wun­dersame Auf­stieg der bis dahin bedeu­tungs­losen „Antifa“, Schild und Schwert der Demo­kratie, um Abweichler zur Räson zu bringen. In Merkel-Deutschland wird nicht mehr dis­ku­tiert, sondern auf Linie gebracht. Wer sich dem wider­setzt, wird aus­ge­grenzt. Mit Merkel begann der Umbau einer ehemals kon­ser­va­tiven CDU zu einer linken Vereinigung.
Mit dem Ausfall der Union als Kor­rektiv begann eine gegen die Bürger gerichtete Politik.
Statt sich um die wahrlich ernsten Pro­bleme Deutsch­lands zu kümmern, wird die Rettung der Welt als Ziel defi­niert, samt der damit ver­bun­denen mora­li­schen Hybris. Alle, die diesen Welt­ret­tungs­phan­tasien kri­tisch gegen­über­stehen und meinen, dass sie als Poli­tiker zuvör­derst ihrem Land ver­pflichtet sind, werden in einem wahren Rund­um­schlag ver­un­glimpft: von Trump bis Farange, von Salvini bis Orbán. In diesem Kampf gilt die Ver­letzung von Straches Grund­rechten offenbar als quantité nég­li­geable und legi­timer Kollateralschaden.
Immer wieder hört man im Zusam­menhang mit dem öster­rei­chi­schen Stra­che­skandal das Wort “Auf­klärung”. Auf­klärung wäre hier bitter nötig. Wer hat sich diese perfide Falle aus­ge­dacht? Wer hat den Raum ver­wanzt? Wer sind die Auftraggeber?
Aber Spiegel und Süd­deutsche haben bereits klar gemacht, dass sie zur Auf­klärung nichts bei­tragen wollen. Sie werden ihre Quelle nicht nennen.
Jeder muss sich die Frage selbst beant­worten, wie das zu bewerten ist, nicht nur juristisch.

Vera Lengsfeld — Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog der Autorin www.vera-lengsfeld.de