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Gerlach-Report: Ein Schat­ten­im­perium des Kapi­tal­an­la­ge­be­trugs, des Ruf­mordes, der Erpressung und Drohung? — Der Prozess läuft

Ein Krieg tobt zwi­schen der Stiftung Warentest und einer Web­seite namens „Gerlach Report“. Die „Stiftung Warentest“ ist bekannt für ihre soliden und sorg­fäl­tigen Recherchen. Im Februar 2018 erschien dort ein Beitrag unter dem Titel „Abzocke, Dro­hungen, Rufmord – Rainer von Holst und der Ger­lach­report“.
Ein „Abzo­ck­im­perium im Dunkeln“
Was die Stiftung her­aus­ge­funden hat, ist eine unglaub­liche Räu­ber­pistole. Sie dreht sich haupt­sächlich um die Person des Rainer von Holst. Dieser Mann hat viele Namen. Mal ist er Jan Faber, dann Peter Klein oder Allan Klein, mal Rechts­anwalt, mal mit, mal ohne Dok­tor­titel. Er hat ein Netz von immer neuen und wech­selnden Firmen, mit denen er sehr fle­xibel schalten und walten kann. Er geriert sich als solider, seriöser Kapi­tal­an­leger und warnt in seinem „Gerlach-Report“, der als inves­ti­ga­tiver Rat­geber und Bericht­erstatter auf­tritt, vor Abzo­ckern und Betrügern und ist – nach den Recherchen von Inves­ti­ga­tiv­re­por­terin Ariane Lau­enburg – selbst einer der Schlimmsten. Nicht nur, dass er zusammen mit seinen (erwach­senen) Kindern und einer grö­ßeren Anzahl von Finanz­ver­mittlern allein in Deutschland Zehn­tau­sende Anleger abge­zockt hat, er kom­plet­tiert sein Leis­tungs­profil auch noch mit Drohung und Erpressung.
Dabei ist der Spinne im Netz, wie „Stiftung Warentest“ Rainer von Holst im Bei­tragsbild dar­stellt, aber nicht habhaft zu werden. Er sitzt in den USA, Gerüchten zufolge in einem Wohn­mobil, sodass er keinen festen Wohnsitz hat und auch dort von den Behörden nicht aus­findig gemacht werden kann. Er schafft es, sich nicht nur seit 2015 der Justiz zu ent­ziehen, sondern auch ohne allzu großes Auf­sehen seinen dubiosen Geschäften nach­zu­gehen. Es gibt zwar immer wieder kleine, private Blogs, in denen Geschä­digte ihre Erleb­nisse schildern und hilflos nach Bestrafung rufen, aber lange Zeit blieb es um dieses „kri­mi­nelle Imperium“ erstaunlich ruhig.
Rufmord und Erpressung als Geschäftsmodell
Besonders brisant: Der Geschäfts­zweig „Rufmord & Erpressung“. Der vor­geblich inves­ti­gative und seriöse Wirt­schafts- und Finanz-Online­dienst, einst von Heinz Gerlach gegründet, führt unter Rainer von Holst eine alte Fir­men­tra­dition zur Per­fektion. Schon unter Heinz Gerlach wurde das Prinzip verfolgt.
Wiki­pedia schreibt hierzu:
„Heinz Gerlach war mehrfach wegen seiner Geschäfts­prak­tiken ver­ur­teilt worden. Im August 2007 ver­ur­teilte ihn das Land­ge­richt Frankfurt am Main in einem Haupt­sa­che­ver­fahren wegen seiner Geschäfts­prak­tiken. Sein Prinzip, die For­derung nach der Über­sendung interner Geschäfts­un­ter­lagen mit der Androhung eines Negativ-Ratings zu ver­binden, wurde ihm als unlau­teres Ver­halten generell untersagt. Das Land­ge­richt sprach von einer „dis­kri­mi­nie­renden Wett­be­werbs­handlung“, einer „gezielten Behin­derung“ und einem „unzu­läs­sigen Ein­griff in den ein­ge­rich­teten und aus­ge­übten Gewer­be­be­trieb“. Ein wei­teres Urteil des Land­ge­richtes Frankfurt/Main machte Gerlach finan­ziell für unwahre Behaup­tungen gegen Emis­si­ons­häuser haftbar. Die Richter urteilten am 22. Juni 2005: „Es wird fest­ge­stellt, dass die Beklagte ver­pflichtet ist, der Klä­gerin alle etwaigen künf­tigen Schäden zu ersetzen, die ihr durch die von der Beklagten ver­brei­teten Aus­sagen ent­standen.“ (AZ: 3–08 O 12/05)“ 
Rainer von Holst hat das Geschäfts­modell opti­miert. Der „Ger­lach­report“ wird her­aus­ge­geben von einer Firma namens „Newsroom LLC“. Diese Firma gehört zu von Holsts Imperium und schließt Ver­träge mit ver­schie­denen Firmen oder Per­sonen, in denen ver­einbart wird, dass die Newsroom LLC die Presse- und Öffent­lich­keits­arbeit für diese Firmen gegen gutes Honorar über­nimmt. Vorher aber hat es höchst belei­di­genden, ruf- und geschäfts­schä­di­gende Berichte über diese Firmen oder Per­sonen, dar­unter auch Poli­tiker und Pro­mi­nente, gegeben. Meist sind es frei erfundene Gräu­el­ge­schichten, geschickt kon­struiert, aber mit zutref­fenden Namen, Orten und Vor­komm­nissen gespickt, um glaub­würdig zu wirken. Die Per­sonen und Firmen ver­suchen ver­zweifelt, sich dagegen zu wehren und die Dinge richtig zu stellen, den Gerlach Report zu ver­klagen, eine Gegen­dar­stellung zu erzwingen, abzu­mahnen, auf Unter­lassung zu klagen, die Ver­öf­fent­li­chung der Lügen­märchen zu unter­sagen – alles ver­geblich. Die Newsroom LLC hat keine ladungs­fähige Adresse und ist nicht dingfest zu machen, genauso, wie Rainer von Holst selbst.
Dann wird den ver­zwei­felten Ver­leum­deten das beschriebene Angebot eines Ver­trages mit eben dieser Newsroom LLC gemacht. Sobald die geschä­digte Firma oder Person den von Newsroom LLC ver­langten Betrag über­weist, wird die schäd­liche Bericht­erstattung gestoppt, bis­weilen sogar ins Gegenteil ver­kehrt. Ver­sucht man aber, dage­gen­zu­halten, wird der Druck und die Ver­leum­dungen erhöht, dabei scheuen sich die Leute vom Ger­lach­report auch nicht, sich direkt an die Presse zu wenden und ihre Beschul­di­gungen so dreist und selbst­sicher vor­zu­bringen, dass die ganze Sache eskaliert.
Pleiten, Ver­haf­tungen und Pro­zesse im Holst Imperium
Schon 2018 wurden zwei seiner Kinder, Anne und Alex­ander von Holst von der Staats­an­walt­schaft Augsburg ver­haftet. Eine weitere Tochter, Antonia von Holst, wurde eben­falls im Sep­tember 2018 ver­haftet, aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen alle drei Kinder von Holst begann der Prozess am 13. Mai 2019 vor der 9. Straf­kammer in Augsburg. Bis Ende Sep­tember sind 18 Termine in der Sache ange­setzt worden.
Fünf Beschul­digte stehen hier vor den Schranken des Gerichtes. Anklage wurde wegen „gemein­schaft­lichen gewerbs­mä­ßigen Betruges“ in 275 Fällen erhoben, eine zweite Anklage mit anderen Firmen mit 100 Fällen. Die Schäden bei den geprellten Anlegern betragen mehrere Mil­lionen. Dazu kommen Anklagen wegen Steu­er­hin­ter­ziehung, vor­sätz­liche Pflicht­ver­let­zungen wegen Zah­lungs­un­fä­higkeit und noch das Vor­ent­halten von Arbeits­ent­gelten. Das dunkle Imperium des Rainer Holst lässt kaum etwas aus. Es fehlen noch Anklagen wegen Nötigung, Erpressung und Drohung.
Mehrere Firmen, die der von Holst-Clan betreibt, sind mitt­ler­weile trotz allem insolvent geworden, auch, weil sich doch langsam her­um­spricht, wer dahintersteckt.
So wurde die 200 Firmen umfas­sende „Fir­men­welten AG“ mit Tochter Anne von Holst als Vor­stand und Rainer von Holst als Auf­sichtsrat insolvent. Die Firma „Wurst­welten GmbH“, die zuerst von Sohn Alex­ander und dann von dessen Schwester Antonia von Holst geleitet wurde, zahlte anfangs noch einige Male die Zinsen für die Ein­lagen der Anleger, ging jedoch dann so gründlich pleite, dass noch nicht einmal das Insol­venz­ver­fahren eröffnet wurde.
Ermitt­lungen im Zusam­menhang mit mög­lichem Kapi­tal­an­leger-Betrug gegen die drei Kinder von Holst laufen laut Ober­staats­anwalt Mat­thias Nickolai noch gegen die Firmen Enercrox Partner LLP, Enercrox Inc und die Halb­strom­ge­sell­schaft mbH, die Fir­men­welten Treuhand GmbH, die Fir­men­welten AG, die Fir­men­welten Group PLC, die Wurst­welten GmbH, das Sach­wert­kontor Bayern, die Bank­häuser von Holst in Groß­bri­tannien sowie die Summi Viri und Black Rock Advance LLP. Bei fast allen dieser Firmen hatte der Fami­li­enclan, bestehend vor allem aus Rainer von Holst, Anne von Holst, Alex­ander von Holst und Antonia von Holst Geschäftsführer‑, Vorstands‑, Direk­toren- oder Secretary-Posi­tionen inne.“
Die Staats­an­walt­schaft ermittelt weiter gegen Rainer von Holst selbst und die Schlinge zieht sich immer enger.