Wenn der Immi­grant den Poli­zisten in die Flucht schlägt

Die Bürger sollten darauf ver­trauen dürfen, dass die Poli­zisten auch tat­sächlich dafür sorgen, dass Recht und Gesetz durch­ge­setzt, dass die öffent­liche Sicherheit und Ordnung ein­ge­halten und geschützt, dass Straf­taten und Ord­nungs­wid­rig­keiten kon­se­quent und nicht nur par­tiell oder gar ein­seitig ver­folgt und geahndet werden. Denn ansonsten ver­liert der Vertrag zwi­schen Bürger und Staat seine Grundlage und jene werden beginnen, mit der Zeit die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, wenn Polizei und Staat sich als unfähig oder nicht willens erweisen, ihren ori­gi­nären Auf­gaben nachzukommen.

Funktion und Auf­gaben der Polizei

Die Polizei ist ein essen­ti­elles Exe­ku­tiv­organ des Staates. Ihre Auf­gaben bestehen vor allem darin, die öffent­liche Sicherheit und Ordnung zu gewähr­leisten oder, wenn schon nicht mehr vor­handen, diese wie­der­her­zu­stellen. Außerdem hat sie als Straf­ver­fol­gungs­be­hörde strafbare und ord­nungs­widrige Hand­lungen auf­zu­klären. Die­Ge­fah­ren­abwehr im Bereich der inneren Sicherheit, also die Ver­hütung oder Unter­bindung von Taten, die ent­weder straf– oder buß­geld­be­wehrt sind oder einem gesetz­lichen Verbot unter­liegen, ist dabei quasi das Primäre, die Straf­ver­folgung das Sekundäre.
Im Gegensatz zu fast allen anderen Per­sonen oder Organen kommt der Polizei, ver­körpert im ein­zelnen Poli­zei­voll­zugs­be­amten, dabei als Exe­ku­tiv­organ des staat­lichen Gewalt­mo­nopolseine ganz besondere Rolle zu: Beim Ein­schreiten zur Gefah­ren­abwehr und zur Straf­ver­folgung darf sie nämlich – in einem Rechts­staat natürlich unter Beachtung der Ver­hält­nis­mä­ßigkeit und innerhalb der gesetz­lichen Grenzen – unmit­tel­baren Zwang durch die Anwendung von Gewaltausüben. Der Bürger tritt quasi sein tat­säch­liche, poten­tielle Gewalt, die er ausüben könnte, indem er sich zum Bei­spiel bewaffnet und sich gegen andere, die ihm Unrecht tun oder Gewalt gegen ihn ausüben wollen, wehrt und sank­tio­niert, an den Staat, genauer: an die Staats­gewalt ab, die vor allem in ihren Poli­zei­be­hörden und denen dort ein­ge­setzten Poli­zei­voll­zugs­be­amten dieses staat­liche Gewalt­mo­nopol ausübt.
Der Bürger sollte also darauf ver­trauen dürfen, dass die Poli­zisten auch tat­sächlich dafür sorgen, dass Recht und Gesetz durch­ge­setzt, dass die öffent­liche Sicherheit und Ordnung ein­ge­halten und geschützt, dass Straf­taten und Ord­nungs­wid­rig­keiten kon­se­quent und nicht nur par­tiell oder gar ein­seitig ver­folgt und geahndet werden. Denn ansonsten ver­liert der Deal, der Vertrag zwi­schen Bürger und Staat seine Grundlage und die Bürger werden beginnen, mit der Zeit die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, wenn Polizei und Staat sich als unfähig oder nicht willens erweisen, ihren ori­gi­nären Auf­gaben nachzukommen.
Inwieweit der deutsche Staat und unsere Polizei sowie Staats­an­walt­schaften und Gerichte ihren Auf­gaben wirklich noch nach­kommen, um die öffent­liche Sicherheit und Ordnung zu gewähr­leisten, um Ver­stöße gegen Recht und Gesetz kon­se­quent zu ahnden, vor allem wenn sie aus einer bestimmten Richtung bedroht oder gebrochen werden, darüber gehen die Auf­fas­sungen sehr aus­ein­ander. Mein per­sön­licher Ein­druck: Sehr viele ver­schließen die Augen vor der längst suk­zessive sich ent­wi­ckelnden Rea­lität, ver­harm­losen, reden die Pro­bleme sys­te­ma­tisch klein, nicht selten aus ideo­lo­gi­scher Verblendung.

„Noch einmal mich belei­digen und es gibt eine Anzeige“

Machen wir uns nichts vor, vielen der kul­tur­fremden Immi­granten, die inzwi­schen hun­dert­tau­sendfach in unserem Land weilen, sind die meisten deut­schen Poli­zisten nicht gewachsen. In der Regel tun sich sogar drei, vier Poli­zisten schwer, mit einem solchen Immi­granten, der womöglich zuhause Krieg und eine völlig andere Bru­ta­lität gewohnt ist und von klein auf gelernt hat, sich mit roher Gewalt durch­zu­setzen, fertig zu werden. Wenn ein ganzer Haufen von solchen Immi­granten zusam­men­kommt, dann muss die Polizei oft mit zig Mann anrücken, um der Lage über­haupt noch Herr zu werden.
Im fol­genden Fall schreit eine Person, die offen­sichtlich einen Migra­ti­ons­hin­ter­grund hat (Migra­ti­ons­hin­der­gründler, direkter oder indi­rekter Immi­grant) den Poli­zisten an: „Was ist los?“. Dar­aufhin sagt der Polizist: „Noch einmal mich belei­digen und es gibt eine Anzeige“. Das würde bedeuten, der Immi­grant hat den Poli­zisten zuvor, bevor die Video­auf­nahme hier beginnt, schon beleidigt, der Beamte ließ die Belei­digung aber offen­sichtlich auf sich beruhen.
Oder aber es gab gar keine Belei­digung, dann aber stellt sich die Frage, warum er behauptet, es habe eine solche gegeben, wenn es gar nicht der Fall war. Ein Polizist sollte den Straf­tat­be­stand der Belei­digung nach § 185 StGB schon kennen und richtig appli­zieren können, also erkennen, ob eine solche vor­liegt oder nicht, zumal wenn er diesen Aus­druck auch noch selbst gebraucht. Denn wie sollten die Bürger ihn denn sonst noch ernst nehmen, wenn sie merken, dass er von seiner eigenen Materie gar keine Ahnung hat. Also gehen wir davon aus, dass tat­sächlich eine Belei­digung, hier sogar eines Ange­hö­rigen des zen­tralen Exe­ku­tiv­organs des Staates statt­ge­funden hat. Doch was pas­siert nun?

„Was ist los?“ – „Wie denn, was denn?“

Der Migra­ti­ons­hin­ter­gründler schreit nun, er habe gar keinen beleidigt. Der Polizist läuft dabei weg, bleibt dann aber stehen, dreht sich um und sagt etwas. Offen­sichtlich ver­sucht der den oder die beiden Immi­granten irgendwie etwas ein­zu­schüchtern, indem er sie auf die Kon­se­quenten auf­merksam macht, die folgen könnten. Das macht er aber irgendwie schon halb­herzig, wie der Kör­per­sprache deutlich zu ent­nehmen ist. Bei den meisten deut­schen Staats­bürgern würde solche Ermah­nungen sicherlich durchaus eine Wirkung erzeugen. Wir haben meist wenig Lust, uns mit Poli­zisten anzu­legen. Wozu auch? Zumal die meisten von uns dabei etwas zu ver­lieren haben: Geld, die Freiheit, den guten Ruf etc. All das scheint bei diesen beiden Immi­granten – und das scheint mir keine absolute Aus­nahme – anders zu sein. Denn die zeigen sich von den Ermah­nungen des Poli­zisten null beein­druckt, was dieser wohl schon irgendwie anti­zi­pierte oder ahnte. Daher seine Unsi­cherheit und Halb­her­zigkeit.
Jetzt geht der ermahnte Migrant sogar frontal auf den Poli­zisten zu, stellt sich direkt in dro­hender Weise – man achte auf die Kör­per­sprache – vor ihn und sagt etwas wie: „Was ist los?“ Und als er merkt, dass der Polizist ängstlich wirkt – wieder auf die Kör­per­sprache achten, er dreht sich nicht frontal zu dem Que­ru­lanten um, sondern bleibt in einer seit­lichen Position, jederzeit zum schneller Flucht bereit. Das lässt den Migra­ti­ons­hin­ter­gründler noch for­scher und frecher werden: „Wie denn, was denn?“, schreit er jetzt dem Poli­zisten ganz laut direkt ins Gesicht. Und was macht der jetzt gegen die Affront – nicht nur gegen sich selbst, sondern gegen die gesamte deutsche Staats­gewalt, ja gegen unser Land und unsere Ordnung selbst?

Das war eine Machtdemonstration

Er steht einfach da. Weiß nicht, was er tun soll. Er ist, sagen wir es ehrlich, hilflos. Das merkt der Migrant natürlich. Diese Leute haben eine regel­rechten Instinkt, wer Angst vor ihnen hat, und schreit jetzt noch lauter: „Wat is?“ Jetzt ruft sein Partner/Komplize/Zeuge: „Alles auf Video, alles auf Video“. Und was macht nun der Polizist? Er dreht sich völlig weg und läuft davon. Der Immi­grant schreit ihm nun tri­um­phierend und noch lauter nach: „Was is los?“ Dann sogar: „Na los, mach das du weg kommst! Und der Poli­zei­beamte zieht nun schnell den völ­ligen Rückzug an, wirkt dabei wie ein begos­sener Pudel.
Das, sehr ver­ehrte Leser, war eine Macht­de­mons­tration. Ein ein­zelner Migrant hat gereicht, um einen Poli­zisten in die Flucht zu schlagen. Er hat auch gezeigt, wie viel Respekt er diesem ent­ge­gen­bringt und diese Demons­tration war nicht nur eine solche dieser spe­zi­ellen Person gegenüber, denn der Mann war als Polizist klar erkennbar. Es war eine Demons­tration, was der Immi­grant von unserem Staat, von uns allen hält und wie er sicherlich auch in Zukunft mit allen von uns ver­fahren wird, die so vor ihm zurückschrecken.

Immi­grant schlägt Poli­zisten in die Flucht

https://youtu.be/4McUfAz6v6o

Polizei Essen äußerst sich wie folgt zu dem Vorfall

„Respekt­loses und belei­di­gendes Ver­halten gegenüber der Polizei führt zu Straf­an­zeige – Pri­vates Video in den sozialen Medien bereits zig­tausend Mal angeklickt
Don­ners­tag­abend (8. August 2019, gegen 21 Uhr) fuhr ein uni­for­mierter 42-jäh­riger Bun­des­po­lizist über die Steeler Straße zur Arbeit. Kurz hinter der Auto­bahn­brücke über die A 40 in Richtung Innen­stadt soll er von einer dort ste­henden Person (27) beleidigt worden sein. Er stoppte sofort den Wagen und ging zurück zu der Bus­hal­te­stelle vor der Haus­nummer 125. Als er die Person ansprach, kam ein wei­terer, bis dahin ver­mutlich unbe­tei­ligter Mann (30) hinzu. Sofort ent­stand eine sehr aggressive und respektlose Situation gegenüber dem ein­schrei­tenden Polizisten.
U.a. bezich­tigten ihn die Männer, betrunken zu sein. Kurz darauf alar­mierten sie über den Notruf die zuständige Essener Polizei und zeigten den Bun­des­po­li­zisten wegen Nötigung und dem Ver­dacht der Trun­kenheit an. Nach Fest­stellung ihrer Per­so­nalien suchten die Beamten sofort die Dienst­stelle des ange­schul­digten Poli­zisten auf. Er schil­derte den Lan­des­po­li­zisten den Ablauf aus seiner Sicht und gab an, keinen Alkohol getrunken zu haben. Der frei­willig durch­ge­führte Alko­holtest ergab einen Wert von 0,0 Pro­mille. Nach Abschluss der Befragung setzte er seinen Dienst fort.
Ver­mutlich ein Anwohner stellte später ein Video in die sozialen Netz­werke, welches rasant schnell geteilt und bereits zig­tausend Mal ange­klickt und kom­men­tiert wurde. Die Auf­nahme ist bereits poli­zeilich gesi­chert und wird, wie ver­mutlich auch das zusätzlich auf­ge­nommene Beweis­video des betei­ligten Zeugen, in die Straf­ver­folgung aufgenommen.
Von den drei betei­ligten Männern ist nur eine Person straf­rechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Die beiden anderen Per­sonen sind den Straf­ver­fol­gungs­be­hörden wegen Eigentums.- Gewalt.- und Rausch­gift­de­likten hin­länglich bekannt. Mög­liche Zeugen des Vor­falls, Pas­santen, Auto­fahrer und Anwohner werden gebeten, ihre Beob­ach­tungen der Polizei Essen unter der Ruf­nummer 0201/829–0 zu berichten./ Peke


Quelle: JFB