Der Vorwurf der Doppelbesteuerung bei den Renten dreht sich darum, dass die Steuern, die auf 40% der Renteneinzahlungen im Laufe des Erwerbslebens gezahlt werden müssen, nicht nochmals bei der Auszahlung auf die bereits früher versteuerten 40% erhoben werden dürfen. Oder anders gesagt: Rentner müssen zumindest so viel Rente steuerfrei ausgezahlt bekommen, wie sie als steuerpflichtige Beträge eingezahlt haben. Wenn bei der Auszahlung wieder besteuert wird, ist das eine unzulässige Doppelbesteuerung.
Rentenexperten und Steuerberater kennen das Problem. In dieser Sache ist schon länger ein Musterverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, es sollte bereits 2020 entschieden worden sein, wird aber – wegen der Corona-Pandemie — angeblich im ersten Quartal 2021 entschieden. Besonders ärgerlich ist, dass die Finanzämter offenbar systematisch versuchen, die sich wehrenden Rentner aus ihren Einspruchsverfahren hinauszudrängen.
Experten, wie beispielsweise der Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun, spezialisieren sich mittlerweile auf dieses Thema und gehen juristisch dagegen vor. Das ist sowohl nötig als auch ein zäher Kampf. Denn obwohl die Finanzämter bei einem Einspruchsverfahren verpflichtet sind, eine sogenannte „Verfahrensruhe“ einzuhalten, um die Rechte der Beschwerdeführer nicht zu beeinträchtigen, bis die Sache entschieden ist (also die mutmaßlich zu Unrecht erhobenen Steuern bis zur endgültigen, gerichtlichen Entscheidung nicht zu bezahlen sind), versuchen die Finanzämter, die Rentner auszutricksen und unter Druck zu setzen. Sie verschicken derzeit „massenhaft“ Verzichtsschreiben, die die Rentner einschüchtern und zum Verzicht auf den Einspruch drängen sollen. Und/oder sie verlangen von den Rentnern, sie sollen genau ausrechnen, inwiefern es eine Doppelbesteuerung gibt und wie hoch diese ist. Das ist aber schon für die Finanzämter eine zu harte Rechen-Nuss. Wie sollen Rentner so etwas leisten? Zumal die Finanzämter von den Rentnern dazu Steuerunterlagen von vor 40 Jahren verlangen, die sie selbst nicht mehr in ihren Archiven haben.
Überdies, so die Juristen, muss das gar nicht im Einzelnen bewiesen werden, ob und wenn ja, wie hoch im Einzelfall doppelt besteuert wurde. Es reicht vollkommen, sich dem Musterverfahren anzuschließen, sagt Heinrich Braun. Ausrechnen müssten das dann nach einem gewonnenen Prozess die Finanzämter – die verständlicherweise wenig Lust dazu haben. Steuerberater Braun sieht in der ganzen Handhabung des Themas eine arglistige Täuschung und moniert, dass man ganz absichtlich alles in die Länge zieht und die Rentner hinhält, wohl in der Hoffnung, dass viele von ihnen zwischenzeitlich versterben.
Etwa eine halbe Million Rentner haben Einspruch gegen ihre Bescheide eingelegt. Das bedeutet, dass da eine enorme Geldsumme fällig wird, wenn den Einsprüchen stattgegeben wird. Je nach der individuellen Rente und dem Einzahlungszeitraum können sich für Rentner Verluste bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr aus den zu Unrecht erhobenen Steuern ergeben. Betroffen sind alle Rentner, die seit 2005 Steuern für ihre Renteneinzahlungen bezahlten und 2020 in den Ruhestand gegangen sind, sagt der Finanzmathematiker Klaus Schindler. Bis zu 22 Prozent der gesamten Renten werden seinen Erhebungen nach doppelt besteuert.
Klaus Schindler lieferte mit seinen Berechnungen die Grundlage für die Klage eines saarländischen Rentners vor dem saarländischen Finanzgericht. Er zahlte fast 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung ein, dabei wurden 43% der Einzahlungen aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt. Nun sind aber nur 24% seiner Rente steuerfrei, die restlichen 76% seiner Rentenbezüge muss er wieder versteuern. Der zu versteuernde Anteil seiner Rente müsste aber bei etwa 50% liegen und nicht bei über 70%. Er verliert durch die Doppelbesteuerung jährlich zwischen zwei- bis dreitausend Euro.
Auch Gert Zimmermann aus Wetzlar reichte 2014 Klage beim Hessischen Finanzgericht Kassel ein. Auch er sieht sich von seinem Wetzlarer Finanzamt doppelt besteuert. Ihm wurde gesagt, aufgrund seiner „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ seien doch die 500 €, die er pro Jahr dadurch verliere, eine Bagatelle. Das bringt Herrn Zimmermann besonders in Rage: „Das ärgert einen schon, denn ich sage mal so: Doppelbesteuerung ist unabhängig vom Betrag. Doppelbesteuerung ist ein Verstoß gegen die Verfassung. Und da kommt es nicht auf einen Cent oder auf 100 Euro an. Es ist einfach schlichtweg nicht zulässig. Und das ärgert mich!“
Das Finanzministerium und die Finanzämter haben Grund dazu, sich gegen die Sache zu sperren. Denn wenn die jetzige Form der Rentenbesteuerung rechtswidrig ist, müssen die Finanzämter die Steuerbescheide von wahrscheinlich Hunderttausenden Rentnern korrigieren und jeden individuell ausrechnen. Es müssten wohl Milliarden an rechtswidrig erhobenen Steuern zurückgezahlt werden und darüber hinaus würden auch noch Milliarden an Steuereinnahmen zukünftig entfallen.
Die Chancen für die Kläger stehen nicht schlecht. Der für die Entscheidung zuständige Richter am Bundesfinanzhof, Dr. Egmont Kulosa hatte sich bereits in der Vergangenheit zur Doppelbesteuerung geäußert:
„‘Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um das Jahr 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen. Denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang – von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag des Absatz 3 – ohne prozentuale Beschränkung abziehen‘, erläutert Kulosa in einem Beitrag für einen juristischen Fachdienst.“
Das Finanzministerium pfeift aber gerade laut im dunklen Keller. Dort ist man sich sicher, dass alles verfassungskonform ist und die Klage nicht durchkommen wird. Daher stelle man auch keine Vorausberechnungen an, wie viele Rentner es betreffen könnte, wenn deren Klage obsiegt und man mache auch keine Rückstellungen für den Fall, dass man vor Gericht verliere, sagte der Staatssekretär im Finanzministerium, Rolf Bösinger dem Deutschlandfunk.
Der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler, ein echter Vertreter der Bürger, sieht das etwas anders: „Ich vermute mal, dass die Bundesregierung das Problem jetzt schon sieht, aber das Thema erst mal wegschiebt. Finanzminister kommen und gehen. Und der jetzige wird sicherlich nicht im Jahre 2040 Finanzminister sein. Deshalb schiebt man das Thema vor sich her. Die Bundesregierung verlässt sich letztendlich auf die Rechtsprechung, auf die aktuelle. Und hofft, dass die Bürger nicht dagegen klagen. Und wenn sie dagegen klagen, dass das eben lange dauert.“
Mit anderen Worten: Man hofft, die Kläger am langen Arm verhungern lassen zu können. Wieder ein Nagel in den Sarg des Bürgervertrauens in die Regierung.
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