Zwangs­gebühr für arme Rentner: Keine Befreiung — Rund­funk­beitrag muss GEZahlt werden

Rentner müssen den Zwangs­beitrag für den Rundfunk ent­richten, egal wie mickrig ihre Rente aus­fällt. Nur wer offi­ziell Sozi­al­leis­tungen bezieht, hat eine Chance auf Befreiung.

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Der Rund­funk­beitrag, der zwangs­weise GEZahlt werden muss, ist für viele Men­schen eine Qual. Denn es ist extrem schwierig, aus der Zah­lungs­ver­pflichtung her­aus­zu­kommen, wenn man nicht blind, taub oder von Sozi­al­leis­tungen abhängig ist.

Gerade Familien mit Kindern, die am Limit leben, oder Rentner, die kaum über Runden kommen, sind davon betroffen. Sie liegen oftmals an der Grenze zum Anspruch auf soziale Auf­sto­ckungs­leis­tungen. Doch wenn sie diese nicht bekommen, gibt es keine Befreiung von der GEZ-Zwangs­gebühr. Das Argument, man habe keinen Fern­seher oder kon­su­miere keine Sen­dungen des öffentlich-recht­lichen Rund­funks, zählt nicht.

Ein jüngstes Gerichts­urteil hat diesen Zustand wieder bestätigt. Ein armer Rentner, der nur mit Mühe über die Runden kommt, wollte sich von der Rund­funk­bei­trags­pflicht befreien lassen. Doch solange ein armer Mensch keine Sozi­al­leis­tungen vom Staat bean­tragt und diese bekommt, hat er keine Mög­lichkeit, sich von der Rund­funk­bei­trags­pflicht befreien zu lassen.

Für viele arme Rentner, die sich die Tortur der Sozi­al­hil­fe­bü­ro­kratie ersparen wollen oder aus Scham oder sons­tigen Gründen keinen Antrag stellen wollen, gibt es keine Mög­lichkeit, über andere Wege, wie der Befreiung von der Rund­funk­bei­trags­pflicht, Aus­gaben zu redu­zieren. Der Rund­funk­beitrag zwingt diese Men­schen geradezu dazu, Sozi­al­hilfe, Hilfe zum Lebens­un­terhalt oder Sozi­al­rente zu beantragen.

Und für Rentner, deren Rente nur minimal über der Grenze liegt, um Sozi­al­leis­tungen zu beziehen, sieht es eben­falls bitter aus. Die GEZ will GEZahlt sein. Egal ob der Fern­seher an ist oder aus. Und so werden wei­terhin arme Rentner das üppige Gehalt der gut ver­die­nenden ARD/ZDF-Granden mitbezahlen.

Zur Erin­nerung: Der WDR-Intendant Tom Buhrow erhält ein jähr­liches Grund­gehalt von rund 404.000. Dazu kommen noch Sach­bezüge sowie zusätz­liche Leis­tungen für Tätig­keiten bei Toch­ter­firmen der Sender in unbe­kannter Höhe.


Quelle: freiewelt.net