Widerspruch oder Zustimmung: Die gesetzlichen Grundlagen zur Organentnahme
In Europa werden Organe nach zwei grundsätzlichen Regeln entnommen: «Zustimmungslösung», «erweiterte Zustimmungslösung», «Entscheidungslösung» Nach den Regeln der «Zustimmungslösung» muss der «Verstorbene» zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben, z.B. per Organspendeausweis. Liegt keine Zustimmung vor, können Angehörige bei Befragung über eine Entnahme entscheiden («erweiterte Zustimmungslösung»). Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder der mutmassliche Wille des Betroffenen. […]
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