Die totale Zensur: EU plant Web­seiten-Sperren ohne Gerichtsbeschluss!

Wo leben wir eigentlich? Diese rhe­to­rische Frage stelle ich mir in der letzten Zeit öfter als mir eigentlich lieb ist. Zumeist dann, wenn ich wie heute erneut, von etwas erfahre, was mich wirklich daran zweifeln lässt, ob ich mich in Deutschland oder nicht doch in China oder gar Nord­korea befinde.

Letzte Woche hat das EU-Par­lament, von der Öffent­lichkeit bisher weit­gehend unbe­merkt, eine neue Ver­ordnung über die Zusam­men­arbeit im Ver­brau­cher­schutz abge­segnet, mit der Ver­braucher vor Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen und betrü­ge­ri­schen Online­shops geschützt werden sollen. Ver­brau­cher­schutz klingt erstmal schön, ist aller­dings auf EU-Ebene leider zu oft einfach ein Deck­mantel für irgend­einen Bevor­mun­dungsmist und deshalb mit einer gehö­rigen Portion Vor­sicht zu betrachten. Wie in diesem Fall auch, denn geht es nach den Plänen der EU, könnten Ver­brau­cher­schützer bald Web­seiten-Sperren ohne Gerichts­be­schluss ver­an­lassen. Und spä­testens jetzt sollten alle Alarm­glocken anfangen zu läuten…

Um eine dem­entspre­chende Ver­ordnung umzu­setzen, wäre es nötig, dass alle Inter­net­pro­vider eine Mög­lichkeit schaffen, unbe­queme Web­seiten auf Knopf­druck zu blo­ckieren. Das klingt nicht nur brand­ge­fährlich, es ist es auch, wie man am Bei­spiel des Kata­lonien-Refe­rendums fest­machen kann. In Spanien gibt es diese Sperr­me­cha­nismen nämlich schon und die spa­nische Regierung blo­ckierte und blo­ckiert fleißig Web­seiten, die sich für die Unab­hän­gigkeit der Region Kata­lonien von Spanien einsetzen.

Man kann also unver­blümt sagen: Die EU schafft durch die Hin­tertür Zensurmechanismen.

Wahr­scheinlich gründet Anetta Kahane von der Amadeu Antonio Stiftung dann sehr bald eine Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sation – staatlich gefördert natürlich – und schützt alle deut­schen Ver­braucher vor „rus­si­scher Pro­pa­ganda“, „Ver­schwö­rungs­theorie“ und generell Web­seiten mit Mei­nungen, die nicht mit der der Regierung konform gehen — wie z.B. unseren Blog die­Un­be­stech­lichen.

Das Ganze geschieht dann ohne einen rich­ter­lichen Beschluss zu brauchen, ohne Ein­spruch­mög­lich­keiten für den Gesperrten und im Fall, dass es sich doch nur um ein „Ver­sehen“ gehandelt habe, wird es wahr­scheinlich nicht einmal die Mög­lichkeit geben Scha­den­ersatz ein­klagen zu können. Danke EU! Wären wir in China oder Pjöngjang würde das Zen­tral­ko­mitee der Kom­mu­nis­ti­schen Partei jetzt geschlossen ste­hende Ovation abgeben.

Jetzt aber mal Spaß bei Seite, die ganze Sache hat natürlich auch ein Gutes: Sollte die Ver­ordnung in der jet­zigen Form wirklich umge­setzt werden, habe ich immerhin eine Antwort auf meine ein­gangs gestellte rhe­to­rische Frage…