So ein richtiger Anti-GEZ-Kämpfer ist Andreas Zeevaert aus Köln gar nicht. Aber sein Verständnis, dass er zwangsweise für ein TV-Programm zahlen soll, dass er schlecht findet und schon seit 2001 nicht mehr nutzt, war doch begrenzt. Das genügte den zuständigen Stellen ihm das Leben zur Hölle zu machen. Heute soll sein Auto, das seit Anfang November mit Wegfahrsperren gesichert ist, abgeschleppt werden. Ich sprach gestern mit ihm.
B: Andreas Zeevaert, da haben Sie aber ordentlich gestaunt, als Sie zu Ihrem Auto kamen: was war passiert?
Z: Am 02.11.2017 schaute ich morgens aus dem Fenster schauen und musste feststellen, dass mein Auto gepfändet worden ist. Niemand hatte bei mir geklingelt und es befand sich weder die Pfändungsniederschrift, noch eine Forderungsaufstellung in meinem Briefkasten, wie es sein müsste.
B: Aber so ganz unerwartet kam die Pfändung ja nicht
Z: Es fing alles damit an, dass ich vor 2013 offiziell von der GEZ abgemeldet war, da ich bereits seit 2001 kein Fernsehen mehr schaue.
B: Warum das?
Z: Mir war die Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen schon damals zu einseitig. Außerdem halte ich generell nicht viel vom Fernsehen.
In meinen Augen ein aussterbendes Medium. Dann kommt noch die rechtliche Situation des Rundfunkbeitrages und dieses sog. Rundfunkstaatsvertrages hinzu, an der es einiges zu klären gibt, wie die vielen Gutachten und Klagen zur Rundfunkgebühr eindrücklich beweisen.
Als Frührentner persönlich betroffen bin ich durch die fehlende Verhältnismäßigkeit des sog. Rundfunkbeitrages. Wieso wird Rentnern und Behinderten der gleiche Betrag abgenommen wie Millionären? Ich als Frührentner empfinde diese Zwangssteuer als einen Schlag ins Gesicht aller Rentner und Behinderten.
B: Wie ging es dann weiter?
Z: Im Dezember 2016 stand dann erstmals eine Frau von der Stadt Köln vor der Türe, die von mir mehrere hundert Euro haben wollte für Rundfunkgebühren. Ich hatte eine Zeugin dabei und habe das Gespräch auch aufgezeichnet.
Die Frau gab sich als Beamtin aus, konnte sich aber nur als Bedienstete der Stadt Köln ausweisen. Ich sagte ihr, dass ich prinzipiell zahlungswillig bin, wenn die Forderung gerechtfertigt ist, mir aber keine Bescheide zugegangen sind.
Ich bat darum, dass ich daher natürlich niemanden vor meiner Haustüre mehrere hundert Euro geben kann, nur weil sie mit einem nicht unterschriebenem Zettel vor meiner Türe steht.
Mehrfach habe ich geäußert, dass ich generell zahlungswillig bin, mir aber Rechtssicherheit fehlt. Sie meinte dann, sie werde notieren, dass ich der Vollstreckung widersprochen habe, obwohl ich mehrfach äußerte, dass dem nicht so ist. Ich hatte den Eindruck, sie wollte das absichtlich nicht zur Kenntnis nehmen.
Sie drohte mir dann, sie werde unter Zuhilfenahme der Polizei meine Wohnung pfänden. Ich habe dann gesagt, dass sie dafür eine richterliche Unterschrift braucht. Sie widersprach und ging.
B: Wie fühlt man sich da, wenn solch eine Drohung ausgesprochen wird?
Z: Monatelang ließ man mich dann mit dieser Angst hier wohnen, jeden Augenblick könnte die Bedienstete der Stadt mit der Polizei in meine Wohnung eindringen. Im Juni dann haben sie sich aber offensichtlich anders entschieden und eine Pfändung auf meinem Girokonto vorgenommen. Übrigens komplett in meinem Dispo, da mein Konto zu dem Zeitpunkt im Minus war. Das Geld wurde separiert und ich erhielt Information darüber von meiner Bank, nicht von der Stadt selber. Ich habe dann daraufhin ein P‑Konto eingerichtet, da meine Rente unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, blieb die Pfändung für die Stadt fruchtlos. Parallel habe ich „Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz“ beim Verwaltungsgericht Köln beantragt. Da gab es dann einen Schriftwechsel mit Verwaltungsgericht und der Stadt Köln.
B: Spielten die Notizen der Vollstreckerin da überhaupt noch eine Rolle?
Z: Ja, sie hatte tatsächlich notiert, ich hätte der Vollstreckung widersprochen. Trotz Zeugin und Bandaufnahme. Ich war im ersten Moment so wütend über diese Lüge, dass ich denen geschrieben habe, dass ich dafür eine Entschuldigung erwarte und das Video im Internet veröffentlichen werde. Daraufhin erhielt ich aber keine Entschuldigung, sondern ein Schreiben. dass die Staatsanwaltschaft nun gegen mich ermittele, wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeit des Wortes“. Das Verfahren läuft noch.
B: Und das Verwaltungsgericht?
Z: Vom Verwaltungsgericht Köln bekam ich auf meinen Eilantrag nach fast 3 Monaten (ab 3 Monaten kann man auf Untätigkeit verklagen) einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung: „nach den Grundsätzen des ersten Anscheines“ sehe es so aus, als habe ich die Schreiben der GEZ und Stadt bekommen.
Zustellungsnachweispflicht gilt offensichtlich nicht für jeden.
Ich habe dann beim Ververwaltungsgericht des Landes NRW Beschwerde eingelegt, die dort auch seit 10. Oktober 2017 mit Aktenzeichen vorlag.
Und dennoch musste ich dann am 02.11.2017 morgens aus dem Fenster schauen und feststellen, dass mein Auto gepfändet worden ist … morgen soll es dann abgeschleppt werden.
B: Wie geht es dann weiter?
Ich habe am Donnerstag einen Termin zu einem ambulantem Eingriff außerhalb Kölns und bin auf mein Auto angewiesen. Habe gestern über meine Bank den mir abgenötigten Betrag anweisen lassen. Eine Kopie des Kontoauszuges habe ich der Oberbürgermeisterin Henriette Reker und der Stadt Köln zukommen lassen.
Nun bin ich gespannt, ob mein Auto wie angekündigt, morgen abgeholt wird und man mir so die Wahrnehmung meines wichtigen Arzttermins unmöglich macht.
David Berger / philosophia-perennis.com