Sieben Jahre Haft für Syrer: 16-jährige Deutsche miss­handelt, ver­ge­waltigt, zu isla­mi­scher Hochzeit gezwungen

Es begann als roman­tische Beziehung zwi­schen der 16-jäh­rigen Deut­schen und dem 27-jäh­rigen Syrer. Doch was dann geschah, sollte sich immer mehr zu einem wahren Alb­traum für das Mädchen entwickeln.

‚Isla­mische Hochzeit‘ am Telefon von einem Imam auf Ara­bisch vollzogen

Mehrfach schwer miss­handelt, unter anderem mit einer Gar­di­nen­stange aus Metall. Mehrfach mit vor­ge­hal­tenem Messer an der Kehle ver­ge­waltigt. Was als roman­tische Beziehung begonnen hatte, ent­wi­ckelte sich, wie der NDR gestern Abend meldete, in eine Richtung, die die 16-Jährige so wohl nicht erwartet hätte.

Das Ganze begann zu kippen, als der Syrer die junge Frau Anfang des Jahres nach isla­mi­schem Recht hei­ratete. Die Ehe ist aller­dings nicht rechts­kräftig. Die Art, wie die soge­nannte ‚isla­mische Hochzeit‘ stattfand, darf wohl als eini­ger­maßen kurios bezeichnet werden. Sie soll von einem wil­helms­ha­vener Imam am Telefon voll­zogen worden sein. Und zwar in ara­bi­scher Sprache. Ob das Mädchen über­haupt irgend­etwas ver­standen hat, was dabei vor sich ging, ist fraglich und konnte vom Gericht nicht fest­ge­stellt werden.

Mit Metall­stange geschlagen und mehrfach vergewaltigt

Anschließend ent­wi­ckelte sich die Beziehung zu einer wahren Tortour für die junge Frau. Der in Sch­ortens (Land­kreis Friesland) lebende Mann hat sie nach Über­zeugung des Gerichts mehrfach miss­handelt, unter anderem mit einer Gar­di­nen­stange aus Metall geschlagen. Die 16-Jährige wurde dabei schwer ver­letzt. Außerdem hat der Syrer sie mehrfach zum Sex gezwungen, indem er ihr ein Messer an die Kehle hielt.

Der Ange­klagte bestritt die Ver­ge­wal­ti­gungen, räumte lediglich ein, ein­fache Kör­per­ver­let­zungen begangen zu haben. Das Gericht glaubte jedoch der jungen Frau, zum einen auf Grund der Beweis­auf­nahme, zum anderen wegen ihrer glaub­haften Aussage. Es ver­ur­teilte den 27-jäh­rigen Syrer wegen gefähr­licher Kör­per­ver­letzung und besonders schwerer Ver­ge­wal­tigung zu einer Frei­heits­strafe von sieben Jahren. Damit folgte das Land­ge­richt Oldenburg wei­test­gehend der Argu­men­tation der Staats­an­walt­schaft, welche acht Jahre Haft gefordert hatte. Der Ver­ur­teilte hat nun eine Woche Zeit in Revision zu gehen.

Jürgen Fritz / juergenfritz.com