Die Gemeinsame Erklärung 2018 erreicht 2018 Unterschriften

Innerhalb von zehn Tagen hat unsere Gemeinsame Erklärung 2018 gegen die illegale Mas­sen­ein­wan­derung, die fort­ge­setzte Ver­letzung unseres Grund­ge­setzes und der Gesetz­lichkeit 2018 Unter­schriften erhalten. Damit reißt der Strom der Unter­zeichner aber nicht ab. Diese erste Liste wird geschlossen und durch eine zweite Liste ersetzt, in die sich alle selbst ein­tragen können, unter Angabe von Name, Beruf und Wohnort. Mit dieser List erfüllen wir den viel­fachen Wunsch, allen Bürgern eine Mög­lichkeit zur Unter­schrift zu bieten. Sollten wir zehn­tausend Unter­schriften erreichen, wird unsere Erklärung als Petition dem Bun­destag übergeben.
In der ver­gan­genen Woche haben zahl­reiche Medien über unsere Erklärung berichtet. Einige waren sachlich, die meisten nicht.
Auf­fällig war, dass vehement bestritten wurde, dass es illegale Ein­wan­derung gibt. Das ist mehr als erstaunlich, denn jeder, der das Grund­gesetz kennt, das sollten eigentlich alle Jour­na­listen sein, müsste erkennen, dass der Asyl­pa­ra­graph des Grund­ge­setzes als Ein­wan­de­rungs­ve­hikel miß­braucht wird. 
Nach wie vor kommt die Mehrzahl der Migranten, die immer noch hart­näckig „Flücht­linge“ genannt werden, ohne Papiere in unser Land. Was in anderen Staaten selbst­ver­ständlich ist, die Han­dy­daten der Ankömm­linge aus­zu­lesen, um fest­zu­stellen, aus welchem Land sie wirklich kommen, oder ihr wahres Alter zu bestimmen, wird in Deutschland kaum ange­wendet. Nicht der „Flüchtling“ muss nach­weisen, dass er tat­sächlich poli­tisch ver­folgt wird oder aus einem Kriegs­gebiet kommt, nein die deut­schen Behörden müssen beweisen, dass er die Asyl­kri­terien nicht erfüllt. Das ist eine Per­ver­tierung der Rechtslage, die nicht beendet, sondern von der neuen Groko laut Koali­ti­ons­vertrag fort­ge­setzt werden soll.
Das funk­tio­niert nur, weil unsere Ver­treter der Vierten Gewalt ihrem Auftrag, die Regierung zu kon­trol­lieren, nicht nach­kommen, sondern im Gegenteil, den Rechts­bruch der Regierung decken.
Dabei kommt es zu gro­tesken Argumentationen.
Ein Beitrag des ndr „Wie brisant ist die Erklärung 2018“ von Patrick Seibel, ist cha­rak­te­ris­tisch dafür. Herr Seibel führte mit mir ein län­geres Gespräch, in dem er immer wieder ver­suchte, mir unter­zu­schieben, dass „illegale Mas­sen­ein­wan­derung“ meine Pri­vat­meinung wäre.
Mehr als einmal habe ich ihn auf das Urteil des OLG Koblenz vom Februar 2017 hin­ge­wiesen, wo fest­ge­stellt wird, dass die Gesetz­lichkeit an den deut­schen Grenzen aus­ge­setzt ist und man deshalb illegale Grenz­über­tritte nicht mehr ver­ur­teilen könne. Ich habe mehrfach auf den Bericht der Bun­des­po­lizei an den Bun­destag hin­ge­wiesen, dass es im Jahr 2017 mehr als 55 000 illegale Ein­wan­de­rungen gegeben hat und die Dun­kel­ziffer erheblich höher liegt. Ich habe auf Ver­fas­sungs­schutz­prä­sident Maaßen ver­wiesen, der eben­falls von ille­galer Ein­wan­derung gesprochen hat. Nichts davon findet sich in seinem Bericht. Statt dessen ver­wendet er eine Argu­men­tation, die anscheinend als Satz­bau­stein an die Redak­tionen gegangen ist, denn sie findet sich in vielen anderen Bei­trägen wieder.
Die Rede von der ille­galen Mas­sen­ein­wan­derung sei juris­tisch nicht gedeckt. Keine der etwa 1.000 dies­be­züg­lichen Straf­an­zeigen gegen Bun­des­kanz­lerin Angela Merkel (CDU) wäre ver­folgt worden. Und auch der Euro­päische Gerichtshof hätte nicht gegen die deutsche Flücht­lings­po­litik entschieden.
Diese „Beweis­führung“ ist hane­büchen. Carl Christian Jahnke attes­tierte dem Tages­spiegel-Redakteur Christian Schröder, der gleich­lautend argu­men­tiert, ein „schlichtes Ver­ständnis unseres Rechts­staates“ die ihn für eine „Tätigkeit als Redakteur des Tages­spiegels“ disqualifiziere.
Jahnke argumentiert:
„1. Der Euro­päische Gerichtshof ist lediglich zuständig für das Euro­päische Recht, nicht aber etwa für das deutsche Grund­gesetz. Ver­stöße gegen unsere Ver­fassung werden vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt fest­ge­stellt. Die Fest­stellung des EuGH ist also keine all­ge­meine Fest­stellung der Recht­mä­ßigkeit sondern trifft nur auf den Vertrag von Dublin zu.“
2. Rechts­ver­stöße  müssen …nicht strafbar sein…Wenn ich gegen einen geschlos­senen Vertrag ver­stoße oder ihn nicht erfülle, verhält es sich genauso. Die Ablehnung der Eröffnung von Ermitt­lungs­ver­fahren durch den Gene­ral­bun­des­anwalt  belegt nicht einmal abschließend die man­gelnde Straf­barkeit der Bun­des­kanz­lerin. Hier wurde lediglich fest­ge­stellt, dass zum Zeit­punkt der Anzeige der dar­ge­stellte Sach­verhalt nicht den ange­zeigten Straf­rechts­be­stand erfüllt.  Dies kann sich durch den Zeit­ablauf, detail­lierte Dar­stel­lungen des Sach­ver­haltes und neu bekannt wer­dende Tat­sachen jederzeit ändern.
Beide Bei­spiele taugen also nicht zu der von Ihnen fest­ge­stellten Behaup­tungen, die Flücht­lings­po­litik der Bun­des­kanz­lerin sei rechtmäßig.“
Füh­rende Staats­rechtler kamen zu dem Schluß, dass die Kanz­lerin im Alleingang 2015 Recht und Gesetz außer Kraft setzte. Am bri­san­testen ist das Gut­achten von Udo di Fabio, das im Auftrag des Frei­staates Bayern erstellt, aber umgehend in der Schublade ver­senkt wurde.
Horst See­hofer, damals Minis­ter­prä­sident sprach von einer “Herr­schaft des Unrechts“, tönte, mit ihm als Innen­mi­nister hätte es diese illegale Grenz­öffnung nicht gegeben. Aller­dings tut er, seit er Innen­mi­nister ist und die Mög­lichkeit dazu hätte, nichts, um den unge­setz­lichen Zustand zu beenden.
Helfen kann nur der hörbare, mas­sen­hafte Ein­spruch der Bürger. Wie sehr Politik und die ver­bün­deten Medien diesen Ein­spruch fürchten, zeigt ihre fast schon hys­te­rische Auf­regung über unsere „Gemeinsame Erklärung“.

Vera Lengsfeld auf vera-lengsfeld.de