GEZ als Daten­krake – Mel­de­daten aller Ein­wohner Deutsch­lands werden am 6. Mai übertragen

Der “Bei­trags­service” erhält am 6. Mai 2018 die Mel­de­daten aller Ein­wohner Deutsch­lands. Dieser Daten­transfer ist nicht unum­stritten. Wer auf die fol­genden Anschreiben nicht reagiert, dem droht die Zwangs­an­meldung, auch rück­wirkend bis zum Jahr 2013.
Der „Bei­trags­service“ erhält zum 6. Mai 2018 die Mel­de­daten aller Ein­wohner Deutsch­lands. Begründet wird diese Maß­nahme damit, dass Umzüge im System nicht aus­rei­chend erfasst werden könnten.
Ein solcher Mel­de­da­ten­ab­gleich hat bis jetzt nur einmal, 2013, bei der Umstellung der Rund­funk­ge­bühren auf Haus­halte und Betriebs­stätten statt­ge­funden und eigentlich sollte es dabei bleiben.
Offi­zi­eller Sinn der Aktion ist es, alle voll­jäh­rigen Bewohner Deutsch­lands her­aus­zu­finden, die nicht einem Bei­trags­konto zuzu­ordnen sind.
Nach Angaben des Bei­trags­service wären die ver­wen­deten Ver­fahren in der Lage, Kri­terien wie gleicher Nachname bzw. gleich­zei­tiges Mel­de­datum usw. zu berück­sich­tigen. Ab Juli sollen dann auf­grund „unge­klärter“ Daten Schreiben an all jene ver­schickt werden, denen kein Bei­trags­konto zuge­ordnet werden konnte.
Wer nicht reagiert, dem droht die Zwangs­an­meldung, auch rück­wirkend bis zum Jahr 2013.
Mel­de­daten werden mas­senhaft an eine „Nicht-Behörde“ übermittelt
In den Dis­kus­si­ons­foren von GEZ-Boykott wird zum Thema „Umgang mit Mel­de­da­ten­ab­gleich 2018“ und „Wider­spruch Daten­wei­tergabe Ein­woh­ner­mel­deamt > Ablehnung erhalten > Wie weiter?“ heftig diskutiert.
Da der Bei­trags­service keine Behörde ist (siehe unten) gibt es starke Bedenken zur gene­rellen Wei­tergabe der Daten.
Nor­ma­ler­weise darf kein aus wirt­schaft­lichen Gründen inter­es­sierter Anfrager, laut dem Gesetz, das dem Schutz der Mel­de­daten dient, Namen, Anschrift und Geburts­daten von ganzen Stra­ßen­zügen erhalten. Es bedarf des Nach­weises des berech­tigten Inter­esses an einem bestimmten Datensatz, wobei zum abge­fragten Datensatz der Inter­essent min­destens den Namen und ein bis zwei die Person beschrei­bende Merkmale nennen muss.
So das normale Ver­fahren für Firmen. Der Bei­trags­service hin­gegen erhält die Daten „Blanko“, als wäre er eine Behörde.
Wie wird mit Daten umge­gangen die nor­ma­ler­weise gesperrt sind? Was ist zu tun?
Auch hin­sichtlich der nor­ma­ler­weise gesperrten Daten von Per­sonen mit beson­derem Schutz­bedarf (z.B.: Zeugen) bestehen Zweifel, ob diese aus­rei­chend geschützt sind.
Einige Bei­trags­ver­wei­gerer konnten bis jetzt der GEZ durch einen Wohn­sitz­wechsel ent­gehen, diese werden sich jetzt aktiv darum kümmern müssen, wenn sie auch zukünftig keine Bei­träge für die öffentlich-recht­lichen Sender zahlen wollen.
Infor­ma­tionen dazu findet man zum Bei­spiel bei GEZ-Boykott  oder bei der Seite des bekannten GEZ-Ver­wei­gerers Heiko Schrang „Macht steuert Wissen“ unter der Rubrik GEZ.
Schrang bietet auf seiner Seite Form­schreiben an für Men­schen, die den Rund­funk­beitrag bewusst ver­weigern wollen und den Weg durch ver­schiedene Instanzen nicht scheuen.
Hin­ter­grund: Der Rund­funk­beitrag ist rechtlich umstritten
Das ganze Gesetz zur Bei­trags­er­hebung und dessen Durch­führung stehen seit dessen Ver­ab­schiedung in der Kritik.
Die Rund­funk­an­stalten sind rechtlich gesehen Firmen, die als Anstalten öffent­lichen Rechts agieren. Diese Kon­struktion wurde bei deren Gründung gewählt, um einige Nach­teile einer Behörde zu umschiffen und deren „Unab­hän­gigkeit“ von der Politik zu gewähr­leisten. Soweit die Idee.
Wer in den Rund­funk­räten sitzt und wie heftig dis­ku­tiert wird, ob nun ein Anhänger der SPD oder der CDU einen Inten­dan­ten­posten bekommt, kann in der Bericht­erstattung der Presse ver­folgt werden.
Auch wie unab­hängig und objektiv die Rund­funk­an­stalten berichten oder ihre Talk­shows gestalten, kann jeder selber beurteilen.
Bei­trags­service ist keine Behörde
Unab­hängig davon, wie gut oder schlecht die Rund­funk­an­stalten ihren Auftrag erfüllen, wurde durch ver­schiedene Gerichte immer wieder fest­ge­stellt, dass die Rund­funk­an­stalten und ihr Bei­trags­service keine Behörden sind und deshalb auch keine direkte Voll­stre­ckung anordnen dürfen.
Sie müssten wie jeder normale Gläu­biger den Weg über die Gerichte gehen und den Nachweis über die gefor­derten Beträge führen.
Da ent­spre­chende Urteile immer wieder auch von über­ge­ord­neten Instanzen kas­siert und zurück­ver­wiesen wurden, hat ein Richter am Land­ge­richt in Tübingen im August 2017 eine Anfrage an den EU-Gerichtshof gestellt, wie weit die Gesetze zur Finan­zierung des Rund­funks konform zum EU-Recht sind.
Eine Hotel­be­sit­zerin in Bayern hat vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erfolg­reich gegen einen Aspekt, der ins­be­sondere Hote­liers betrifft, geklagt. Bei ihr ging es darum, dass in den von ihr ver­mie­teten Zimmern keine Rund­funk­geräte instal­liert sind und auch keine Inter­net­ver­bindung von Seiten des Hotels ange­boten wird. Sie muss für diese Gast­zimmer keinen Beitrag zahlen. Was aus diesem Urteil für Pri­vat­per­sonen gefolgert werden könnte, ist noch offen.
 


Quelle: EpochTimes