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Staats­an­walt­schaft ermittelt: Wahl­betrug in Frank­reich zugunsten Emmanuel Macrons?

Ein fran­zö­si­scher Staats­anwalt hat Ermitt­lungen im Zusam­menhang mit einem mut­mass­lichen Wahl­betrug zugunsten Emmanuel Macrons eingeleitet.
Ein Staats­anwalt im Süd­osten Frank­reichs hat eine Unter­su­chung ein­ge­leitet. Es wird behauptet, die ört­lichen Behörden in Lyon hätten Emmanuel Macron während seiner Prä­si­dent­schafts­kam­pagne im ver­gan­genen Jahr illegale Hilfe ange­boten, teilte eine juris­tische Quelle gegenüber der fran­zö­si­schen Nach­rich­ten­agentur AFP mit.
In der Klage wird den Ver­ant­wort­lichen vor­ge­worfen, dass öffent­liche Mittel (per­so­nelle, mate­rielle und finan­zielle) unter der Kon­trolle der Stadt und des Gebietes von Lyon über­mäßig ent­zogen und Macron zur Ver­fügung gestellt wurden.
Die Unter­su­chung folgt Vor­würfen, die in den fran­zö­si­schen Medien laut geworden waren, dort wurde berichtet, dass Macron dank Freunden und wich­tigen Kon­takten diverse Son­der­wahl­kampf­ak­tionen und Reisen ver­an­stalten konnte, was ihm einen unfairen Vorteil gegenüber seinen Rivalen verschaffte.
Frank­reich hat strenge Regeln für die Finan­zierung von Wahl­kam­pagnen, die die Aus­gaben für die Prä­si­dent­schafts­wahlen auf 22,5 Mil­lionen Euro begrenzen. Macrons Finan­zierung könnte demnach betrugs­mäßig sein.
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Quelle: AFP, SMOPO