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Wehren Sie sich gegen Zwangs-Moschee­be­suche Ihrer Kinder, jetzt erst recht!

Wir müssen uns gegen die nicht nur dro­hende, sondern bereits statt­fin­dende Isla­mi­sierung wehren. Und Eltern dürfen sich die Zwangs-Indok­tri­nation Ihrer Kinder durch ver­pflich­tende Moschee-Besuche nicht mehr länger gefallen lassen. Ein Gast­beitrag von Daniel Schweizer
Eltern aus Rendsburg hatten 2016 ihrem Sohn den Moschee-Besuch im Rahmen einer schu­li­schen Exkursion ver­weigert. Am 5. Juli 2018 berichtete die „Junge Freiheit“ von dem ergan­genen Gerichts­urteil: Die Eltern wurden zu einem Bußgeld ver­ur­teilt. Damit besteht jetzt die Gefahr, dass sich die dem Islam devot ergebene Politik als Sieger fühlt.
Bereits vor einem Jahr hatte ich zu diesem Fall im PP-Gast­beitrag „Schule: NEIN zum ver­pflich­tenden Besuch in ver­fas­sungs­feind­lichen Moscheen“ meinen Stand­punkt geäußert.
Damals war der Prozess noch im Laufen. Jetzt, da das Urteil leider gegen die Eltern ausfiel, darf das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Alex­ander Heumann hatte in seinem PP-Gast­beitrag vom 6. Juni 2018 sein Statement abge­geben und vor allem die Mög­lichkeit der Berufung gegen das Urteil ins Spiel gebracht. Nicht ohne Grund brachte er dabei auch die Reli­gi­ons­freiheit und das elter­liche Erzie­hungs­recht als ele­mentare Grund­rechte zur Sprache.
Die Kol­lision des Islams mit den Werten unseres Grundgesetzes
Ebenso legte Alex­ander Heumann Politik und Justiz nahe, sich endlich einmal mit den Fakten zum Islam zu beschäf­tigen. Und gerade darin liegt auch der Punkt, auf den sich Eltern künftig berufen sollten, die einen Moschee­besuch für ihre Kinder nicht wollen: die Kol­lision des Islams mit den Werten unseres Grundgesetzes.
Sicher gibt es Muslime, die so wenig nach den Grund­sätzen des Islams leben, dass einem Leben in Treue zu deut­schen Gesetzen nichts im Wege steht. Aber die Werte des ori­gi­nalen, unver­wäs­serten Islams stehen den Werten unseres Grund­ge­setzes dia­metral ent­gegen. Nur ein ver­wäs­serter Islam – der viel­leicht gar nicht mehr die Bezeichnung „Islam“ ver­dient – ist über­haupt in unserer frei­heitlich-demo­kra­ti­schen Grund­ordnung tolerierbar.
Es mag noch von ein­zelnen Imamen abhängen, was in den Moscheen gepredigt wird. Dies ändert aber nichts daran, dass ein erheblich hoher Anteil der Moscheen in Deutschland von Orga­ni­sa­tionen getragen wird, die ver­fas­sungs­feindlich sind. Im besagten Fall in Rendsburg han­delte es sich um eine Moschee in der Trä­ger­schaft der Mili Görös. Sie wird vom Ver­fas­sungs­schutz über­wacht. Ihr ehe­malige, bis 2015 amtie­rende Gene­ral­se­kretär sitzt heute für die AKP im tür­ki­schen Parlament.
Ver­fas­sungs­feind­liche Moscheebetreiber
Aber auch andere Orga­ni­sa­tionen, die in Deutschland Moscheen betreiben, sind als ein­deutig ver­fas­sungs­feindlich ein­zu­stufen. Ange­fangen bei sala­fis­ti­schen Moscheen, setzt sich dies bei den Grauen Wölfen fort – einer tür­ki­schen rechts­extremen Partei.
Auch der von der Politik häufig unter­stützten DITIB muss mit Miss­trauen begegnet werden. Die Imame dort sind Beamte des tür­ki­schen Staates. Deshalb ist es für Erdogan nicht schwer, DITIB-Gemeinden für seine poli­ti­schen Zwecke zu instru­men­ta­li­sieren. Erst kürzlich wurde die Indok­tri­nation von Kindern mit Kriegs­spielen in DITIB-Moscheen bekannt. Auch anti­se­mi­tische Hass­pre­diger traten zumindest schon in einem Teil der DITIB-Moscheen auf. 2016 gehörte DITIB zu den tür­ki­schen Ver­bänden, die gegen die Völ­kermord-Reso­lution des Bun­des­tages bezüglich des Völ­ker­mords an den Arme­niern pro­tes­tierten. Der Völ­kermord an den Arme­niern wird von der DITIB geleugnet. Das wären nur wenige Bei­spiele dafür, was sich DITIB schon alles geleistet hat und was man aus­führ­licher im Wiki­pedia-Artikel nach­lesen kann.
Eltern sollen zeigen: Von ver­fas­sungs­feind­lichen Ver­einen getragene Moscheen dürfen unsere Kinder nicht besuchen
Liebe Eltern, Sie sehen also, von welchen ver­fas­sungs­feind­lichen Ver­einen erheblich viele Moscheen in Deutschland getragen werden. Und wann immer die Schule Ihren Kindern eine Moschee-Exkursion ver­ordnet, erkun­digen Sie sich, in welcher Trä­ger­schaft die Moschee ist. Handelt es sich um ver­fas­sungs­feind­liche Trä­ger­vereine wie DITIB, Mili Görös, Graue Wölfe und sonstige, so berufen Sie sich darauf, um sich gegen den Moschee-Besuch zu wehren.
Machen Sie gegenüber Fach­lehrern, Klas­sen­lehrern und Schul­leitung deutlich, dass Sie es nicht ver­ant­worten können, ver­fas­sungs­feind­lichen Orga­ni­sa­tionen Ihre Kinder anzu­ver­trauen. Wenn das in ver­nünf­tigen Gesprächen mit Lehrern nichts hilft, wehren Sie sich mit Hilfe eines Rechts­an­walts gegen den Moschee-Besuch – mit der Begründung, Ihre Kinder nicht ver­fas­sungs­feind­lichen Orga­ni­sa­tionen aus­setzen zu wollen. Ob es etwas helfen wird, bleibt offen. Aber ganz umsonst ist es sicher nicht, den Schulen damit ein Dilemma aufzuzeigen.
Lehrer müssen auf­passen, dass sie nicht ihren Eid auf das Grund­gesetz durch Moschee-Exkur­sionen verlieren
Und falls Fach­lehrer, Klas­sen­lehrer und Schul­leiter hier mit­lesen: Sie haben durch Ihren Beam­ten­status einen Eid auf das Grund­gesetz abgelegt. Wenn Sie nicht Ihren Amtseid brechen wollen, dann erkun­digen Sie sich genau, von welchen Ver­einen Moschee-Gemeinden getragen werden. Ent­weder Sie finden eine Moschee in unbe­denk­licher Trä­ger­schaft, was aber schwierig sein wird. Oder Sie streichen Moschee-Exkur­sionen ganz aus dem Pro­gramm. Es ist mit Ihrem Eid auf das Grund­gesetz nicht ver­einbar, mit Schülern eine Ein­richtung zu besuchen, deren Träger Ver­fas­sungs­feinde sind.
Dass erheblich viele Moscheen in ver­fas­sungs­feind­lichen Händen sind, sollte nicht über­ra­schen. Man sollte einfach nur den Artikel „Wenn für Mohammed das StGb gelten würde“ von Adam Elnakhal lesen. Dann ist man infor­miert, was für ein Mensch der Gründer des Islams war.

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Dieser wichtige Beitrag erschien zuerst auf David Bergers Blog www.philosophia-perennis.com