In Deutschland in die missliche Lage der Abhängigkeit von Sozialleistungen zu kommen, ist eigentlich meist Demütigung genug. Noch demütigender wird es allerdings, wenn das eigene Land dann lieber Gäste bei der Verteilung von Nothilfe bevorzugt als die eigenen Bürger.
Sozialwohnungen sind ein knappes Gut geworden. In den letzten Jahrzehnten haben die meisten Städte und Gemeinden eher Unterkünfte abgebaut, als neue geschaffen. Um der Nachfrage nach sozialem Wohnraum eine halbwegs faire Ordnung zu geben, haben fast alle Städte und Gemeinden in Deutschland einen Verteilschlüssel entwickelt, der dabei helfen soll, möglich ohne Benach- oder Bevorteilung Bedürftigen einen geeigneten Wohnraum zuzuweisen.
So war das bisweilen auch in Stuttgart, wo derzeit 4223 Haushalte auf der Warteliste stehen. Im Vergleich: Vor der Flüchtlingskrise waren es nur 2834 Haushalte – der Anstieg ist nach offiziellen Zahlen fast ausschließlich der Flüchtlingskrise geschuldet.
Um in Stuttgart überhaupt einen Listenplatz auf der ohnehin schon überfüllten Warteliste für sozialen Wohnraum im Stadtgebiet zu bekommen, müssen einheimische Bewerber zuvor mindestens drei Jahre in der Stadt gewohnt haben. Damit wollte man ursprünglich vermeiden, dass Bewerber von Außerhalb z.B. allein erziehenden Müttern den Platz auf der Warteliste streitig machen, um z.B. zu verhindern, dass Kinder die Schule wechseln müssen oder anderweitig aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden.
Bei Flüchtlingen macht das grün-regierte Stuttgart nun allerdings eine Ausnahme. Alle Flüchtlinge, auch solche aus dem Umland von Stuttgart, die ihre Residenzpflicht nach der offiziellen Anerkennung als „Flüchtling“ am Ort ihrer Erstunterbringung verlieren und die gerne in den Stadtbereich Stuttgart in eine Sozialwohnung ziehen möchten, bekommen sofort einen Listenplatz. Das ist eine Vorzugsbehandlung gegenüber in Not geratenen deutschen Staatsbürgern und eigentlich gesetzeswidrig. Aber wen schert schon das Gesetz?
Auch der Stuttgarter Mieterbund ist von der Ausnahmeregelung für Flüchtlinge nicht begeistert. Anstatt jedoch zu fordern, dass die alten Regeln wieder eingehalten werden, fordert er die komplette Abschaffung der dreijährigen Residenzpflicht. „Die Stadt sollte die Residenzpflicht aufheben, zumindest wenn es einen schlüssigen Grund, wie Familie in der Stadt oder ein Jobangebot in Stuttgart, gibt.“, so der Vorsitzende des Vereins, Rolf Gaßmann. Das allerdings würde definitiv zu Chaos führen. Man muss in diesem Fall allerdings davon ausgehen, dass sich auch der Mieterbund nicht traut, die Einhaltung der Regeln auch für Flüchtlinge zu fordern. Denn dann würde man ihn sicher als „Nazi“ verunglimpfen und irgendwelche Gutmenschen würden zum Austritt aus seinem Verein aufrufen. Wir kennen so was ja bereits zur Genüge.
Die Stadtverwaltung Stuttgart rechnet übrigens für dieses Jahr mit einem weiteren Anstieg beim Bedarf von Sozialwohnungen: „Die Vormerkdatei wird 2018 mutmaßlich um weitere 500 Haushalte anwachsen.“, sagte Finanzbürgermeister Michael Föll der Zeitschrift „Die Welt“. Die Stadt geht weiterhin davon aus, dass die Flüchtlinge, die derzeit noch in Gemeinschaftsunterkünften leben, in den kommenden Jahren ebenfalls auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt aktiv werden.
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